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Öffentlich Rechtliche auf dem ipod

fnmueller1 / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi,
habe gerade das gelesen:
http://www.chip.de/news/c1_news_16005971.html

und zwar mit schrecken.

Denn:
nachdem wir ja relativ bald GEZ für den PC abdrücken dürfen zeichnet es sich für mich schon ab, dass wir in mittelbarer Zukunft dann auch noch für MP3 Player bzw. portable Musikabspielgeräte aller Art zahlen dürfen.

Oder sehe ich zu schwarz (Nein, ich sehe nicht schwarz, habe kein TV)?

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gelöscht_35042 fnmueller1 „Öffentlich Rechtliche auf dem ipod“
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Klick!

Gruß
luttyy
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fnmueller1 gelöscht_35042 „Klick! Gruß luttyy“
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beantwortet nur leider in keinster weise mein frage :-(

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gelöscht_35042 fnmueller1 „Öffentlich Rechtliche auf dem ipod“
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Und wer soll das bitte beantworten?

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es noch andere Datenträger gibt, für die man vielleicht auch noch abdrücken muss......

luttyy

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fnmueller1 gelöscht_35042 „Und wer soll das bitte beantworten? Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es...“
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ich dachte an Meinungen ob ich nun das zu überspannt ansehe oder nicht...

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Olaf19 fnmueller1 „Öffentlich Rechtliche auf dem ipod“
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Ist doch ganz einfach: Solange du kein Gerät besitzt, das zum Rundfunkempfang geeignet ist, solange musst du auch nichts bezahlen. Wenn in Zukunft MP3-Player / CD-Spieler / Handys / Kaffeemaschinen / Kühlschränke auf den Markt kommen, mit denen du Fernsehen oder Radio hören kannst, wären diese Geräte anmeldepflichtig (wenn du nicht eh schon angemeldet bist). Wenn du ein altes Gerät besitzt, mit dem das nicht möglich ist -- nun, dann bist du auch nicht anmeldepflichtig.

Anderes Beispiel: Du hast einen alten Fernseher, den du nur noch als Monitor benutzen kannst weil der TV-Tuner ausgebaut ist. Für ein solches Gerät musst du keine GEZ-Gebühren bezahlen (auch wenn ständig hartnäckig das Gegenteil behauptet wird), weil ein solcher "Ex-Fernseher" kein Rundfunkgerät im Sinne des Rundfunkrechts mehr ist.

CU
Olaf

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