Hallo, ich wollte bei ebay ein win 2000 lizenz ersteigern.
Angebot bei ebay: "Original windows 2000 mit lizenz-key und handbuch", bekommen habe ich eine recovery-cd und ein Handbuch mit aufgeklebter serial aber eben nicht das COA. Ich bin leider davon ausgegangen das die serial nur auf dem Echtheitszertifikat (COA) steht und das COA demzufolge dabei ist.
Meine Frage: ist es rechtlich zulässig den Lizenzkey OHNE Echtheitszertifikat zu verkaufen?
hab schon gegoogelt aber nichts passendes gefunden.
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
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Hallo,
das extra COA gabe es noch bei Win95/98. Seit Win2000 ist das der Aufkleber: [Quelle]
Das mit der Recovery-CD hört sich aber nach einer OEM-Version an und die ist an die Hardware gebunden, nur System Builder Versionen können unabhängig von der Hardware verkauft werden.
Eine System Builder Version sieht so aus:
Verwirrend, aber auf einer System Builder Version steht "OEM Product"
Bei einer OEM Version steht an dieser Stelle der Hersteller, also z. B. HP, IBM oder eine andere Firma.
Sollte es sich um ein OEM Produkt handeln, dann würde ich an Deiner Stelle den Kauf rückgängig machen, oder Du schaust mal auf folgender Seite vorbei: http://www.microsoft.com/germany/ms/originalsoftware/ansprechpartner/service.htm
Gruß HADU
Hallo,
danke für die Antwort.
"Das mit der Recovery-CD hört sich aber nach einer OEM-Version an und die ist an die Hardware gebunden" hätte Microsoft gerne ( http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm )
Ich war mir schon bewusst das ich eine sogenannte Hardwaregebundene Version ersteigere. Mein Problem ist: ich habe nur den Lizenz-Key, CD und Handbuch bekommen. Der Lizenz-Key (5 mal 4 stellige Nummer) ist als einfacher Aufkleber (nicht COA) auf dem Handbuch angebracht. Also wurde mir eine wertlose CD, Handbuch und key verkauft.
Um ein eventuelles Druckmittel gegen den Verkäufer zu haben wollte ich wissen ob ein Lizenz-key OHNE COA überhaupt verkauft werden darf.
danke.
Du solltest nicht nur die Überschrift des Urteils lesen.
Auch auf dem Aufkleber der SB-Version steht "OEM-Product".
"Die Beklagte stellt Computerhardware her und vertreibt neben der Hardware auch Software. Sie veräußerte am 29. Mai 1995 die zuvor von einem Zwischenhändler erworbene OEM-Version eines Microsoft-Betriebssystems (MS-DOS 6.2 & MS Windows for Workgroups 3.11) isoliert, d.h. ohne einen PC, an einen Endverbraucher."
Hier handelt es sich eindeutig um eine SB-Version (damals noch DSP genannt). Auch wenn die Version hier OEM genannt wird.
Wenn Du einen HP-Rechner mit einer HP-OEM-Winodws-Version kaufst, dann ist die an die Hardware gebunden. Da gibt es kein "Wenn" und kein "Aber" und es hat auch noch niemand gegen diese Vertriebsart geklagt. Und somit sind die Verträge rechtsgültig bis ein Gericht - und nicht irgendein Rechtsanwalt, User, PC-Zeitschrift, Betreiber einer Internetseite oder sonst jemand - etwas anderes entscheidet.
Ich weiß nicht wo das Problem ist? Das Thema wurde hier schon x-Mal diskutiert. Immer wieder finden sich aber Leute, die meinen ihr persönliches Rechtsempfinden überwiegt der allgemeingültigen Rechtsprechung.
Wer illegale Kopien einsetzen will soll das mit seinem persönlichen Gwissen vereinbaren, aber keine andere Menschen durch falsche Informationen auf illegale Wege führen!
Und Dir kann ich nur den Tipp geben nicht auch noch für eine Software, die Du so nicht einsetzen darfst, auch noch Geld zu bezahlen.
Gruß HADU
ok, ok, ich versteh das urteil anders ( http://www.heise.de/newsticker/data/psz-07.07.00-000/ ) aber darum geht's mir auch nicht.
Angenommen es ist eine Vollversion: mir wurde offiziell nur der lizenz-key verkauft und nicht das CoA. Ist das legal oder illegal?
PS: ich möchte keine illegalen Kopien einsetzen, darum versuch ich ja für meinen neuen rechner günstig lizenzen zu erwerben, da es bestimmte Software leider nur für Windows gibt.
Gruß willy
Darauf habe ich in meiner ersten Antwort an Dich mit Link zu den entsprechenden Seiten ([Quelle]) schon geschrieben.
Von dieser Seite kommst Du unter anderem auf die System Builder COA - Seite.
Danke für den Link zu Heise. Dort wird meine Aussage nämlich auch bestätigt:
[...]dass ein Softwareunternehmen Händlern, die nicht vertraglich mit ihm verbunden sind[...]
Hersteller von OEM-Versionen sind sehr wohl Vertraglich mit Microsoft verbunden.
[...]handelte es sich bei den "entbundelt" verkauften Betriebssystemen der beklagten Firma tatsächlich um DSP-Versionen[...]
[...]beziehe sich das Urteil somit eigentlich auf DSP-Versionen und werde von Microsoft zunächst auch nur in diesem Sinne verstanden[...]
Und dieses "zunächst" wird bis heute so gehandhabt und es gibt dazu kein weiteres Urteil oder auch nur einen Rechtsstreit mit Microsoft. Ich lasse mich da aber natürlich gerne mit anderen vertrauenswürdigen Quellen umstimmen.
Gruß HADU
Hallo HADU, ich glaub wir haben etwas aneinander vorbeigeredet.
mein Fall:
Heise : "... Ein bestimmter Vertriebskanal kann nicht mit Hilfe des Urheberrechts durchgesetzt werden. Demzufolge dürfte nun auch ein Endkunde, der etwa ein DSP-Windows mit einem neuen Computer erwirbt und dieses Betriebssystem nicht nutzen will, die Software guten Gewissens weiter verkaufen. Weder er noch der letztendliche Käufer würde dabei das Urheberrecht verletzen."
[er -> der ebay-verkäufer ; letztendliche Käufer -> ich]
Mir ist schon klar wie ich eine echte Win2k Lizenz erkenne. Ich habe definitiv keine Lizenz ersteigert sondern nur die CD und den Lizenz-Key.
Meine Frage: Hat der Ebay-Verkäufer gegen geltendes Recht verstossen indem er NUR den Key verkauft?
Auf deinen Links zu den Seiten von MS find ich leider keine Infos dazu.
danke für Deine mühe,
Gruß willy
Hallo,
wir scheinen wirklich aneinander vorbeizuschreiben.
Also - nachdem ich gerde auch nicht alle Seiten aufrufen kann (die Produktmerkmale geht nicht):
Eine Windows 2000 SB-Version enthält:
- ein dünnes Buch
- eine CD mit Hologramm
das ganze eingeschweißt in Plastikfolie.
Auf der Plastikfolie ist ein Aufkleber mit dem Produktkey. Und Aufkleber = COA.
Fertig.
Was willst Du denn noch als Lizenz haben?
Vielleicht kannst Du beim ebay-Verkäufer noch eine Kopie der Rechnung einfordern, mit der er das Windows gekauft hat.
Was genau steht denn auf dem Aufkleber?
Gruß HADU
Hallo,
"... Auf der Plastikfolie ist ein Aufkleber mit dem Produktkey. Und Aufkleber = COA."
genau, so wärs richtig!
Ich habe bekommen:
- die CD, das dünne Buch
Auf der Rückseite des Buches sollte das COA aufgeklebt sein, ist es aber nicht. Es ist nur ein langer Aufkleber (blauer hintergrund, schwarze Schrift ca. 0,9cm hoch 14 cm lang) mit dem 5*5 stelligen Produktkey.
Auf diesem Aufkleber steht zwar der richtige Produktkey aber dieser ist laut MS nicht die Lizenz.
Also hab ich eine CD, ein Buch und einen Produktkey ersteigert (so gut wie wertlos).
Um doch noch an mein Geld bzw. an die Lizenz zu kommen wollte ich wissen ob das Verkaufen eines Produktkey's OHNE Lizenz (COA) zulässig ist. Ist dies nicht zulässig, hätte der ebay-Verkäufer gegen geltendes Lizenz-Recht verstoßen, und ich hätte gute chancen mein Geld wiederzubekommen.
ich hoffe die missverständnisse sind jetzt ausgeräumt, danke.
PS: wenn ich serial, Lizenz-key u.ä. schreibe oder geschrieben habe meine ich natürlich den Produktkey.
Gruß willy.
damit hast Du das meines erachtens richtig umschrieben.
Fordere Dein Geld zurück und wenn sich der Verkäufer wehrt, dann sende das Zeugs mit der Adresse des Verkäufers bei Microsoft ein.
Gruß HADU
Sorry wenn ich das so lasch sage, aber es ist doch offensichtlich das der Verkäufer micht den angebotenen Artikel, sondern nur einen Teil davon, übersendet hat.
Abgesehen von tausenden im WWW zu erhaltenen Keys, dafür braucht man dann kein Handbuch mit CD kaufen, bin ich über das Aussehen des Key-Aufklebers verwundert, welchen ich bis dato nur als gelben Untergrund mit schwarzem Aufdruck kenne. Das sollte schon bei der Pirateriehotline von MS überprüft werden, wenn das Geld wieder da ist.
Da der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllt hat und dies offensichtlich auch nicht nachholen kann bzw. wird hast du das Recht der Wandlung.
Das wird natürlich riesen Ärger mit dem Verkäufer geben, nicht umsonst wird fast täglich vor dem Kauf von Software in Onlineauktionen gewarnt, leider.
Danke, ich werd's versuchen. Hab auch was gelernt: sollte ich nochmal bei ebay etwas ersteigern, dann geb ich die paar euro für nen treuhänder mit aus.
Gruß willy.