Kennt jemand ein Programm, das anzeigt welche art von speicher in einem pc verbaut ist, z.B. DDR-667? Ich hab nämlich ein komplettsystem, bei dem das nicht dabeistand und im Vista-Begrüßungscenter wird's nicht angezeigt.
Archiv RAM - Module, Marken, Murks 4.582 Themen, 22.751 Beiträge
probiere erstmal CPU-Z: http://www.zdnet.de/downloads/prg/u/v/de0DUV-wc.html
falls das Programm nicht ausreicht, nimm Everest Home Edition: http://www.zdnet.de/downloads/prg/1/x/de011X-wc.html
Laut CPU-Z sind es 333MHz (verdammt, ist das wenig). Jetzt weiß ich auch warum es nicht dabeistand;-) Danke für den Tipp.
was soll das denn nun heissen?
Das sind DDR2-Speicher, also double data..... und 333 x 2 ist nun mal 666(7).
Also absolut okay, oder?
Achso, wusste nicht, dass man das bei DDR noch x 2 nehmen muss. Dann bin ich ja beruhigt, danke.
Es gibt auch noch ein tolles - betriebssystemunabhängiges - Programm namens "Schraubendreher": Aufschrauben und nachsehen...
Nur da kann man ja seine Garantie verlieren. Gerade bei einem Komplettsystem. Aber er hat ja uns bei weiteren Problemen ;-)
Es muss doch erlaubt sein, das Gehäuse seines PCs zu öffnen - wie will man denn sonst z.B. eine Soundkarte nachrüsten? Man kann doch nicht in der Garantiezeit verdonnert sein, wegen jedem Pipifaxkram zum Händler zu tapern :-o
CU
Olaf
Ich mache die Garantiebestimmungen nicht ^^
Aber hast Recht, bei unserem Fujitsu-Siemens Rechner hat sich auch kein Techniker dran gestoßen, als wir die Grafikkarte ausgetauscht haben. Allerdings hatten wir auch kein Garantiesiegel ;-)
Bei meinem ist eins dran, aber ich hab den Rechner eh gekauft, in der Hoffnung, die nächsten 2 Jahre nichts nachrüsten zu müssen.
Da gab's vor ein paar Jahren mal ein Gerichtsurteil, das diese Ansicht des Herstellers ziemlich abgewatscht hat. Das Gericht meinte sinngemäß, dass es Sinn und Zweck eines Computers sei, nach- und aufrüstbar zu sein, auch während der Gewährleistungsfrist. Ein automatischer Verlust der Gewährleistungsrechte allein durch das Öffnen des Gehäuses ist also rechtlich nicht haltbar.
Im Zweifelsfall das Siegel bzw. dessen Reste komplett entfernen, dann müsste der Händler/Hersteller erst mal beweisen, dass überhaupt ein Siegel vorhanden war.
Gude
in einer c't war mal ein Artikel darüber.
Es gibt ja Siegel an allen möglichen Hardwareteilen.
Netzteile Festplatten etc.
Laut dem Artikle kann sich ein Hersteller nicht so einfach um die Garantie drücken wenn ein Siegel kaputt ist.
Das Problem ist nur ob der Hersteller das einsieht.
Bei den Hardwarepreisen zu klagen lohnt sich wahrscheinlich nicht.
Gruß