Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Dinge, stimmt schon. Nach dem neuesten Urteil sind auch nach Kundenwünschen zusammengestellte PCs, die bisher generell vom Fernabsatzgesetz ausgenommen waren, doch dem Gesetz unterworfen, jedenfalls solange wie es sich um gängige Standardteile handelt. Allerdings werden nach Meinung diverser Fachzeitungen viele Händler sich erst mal verweigern und es in der Regel auf einen Gerichtstermin ankommen lassen.
Wir dürfen aber auch nicht die Kunden vergessen, die ihre Hardware zerspielen und dann umgetauscht haben wollen. Nicht immer ist der Händler oder Hersteller der Böse.