Archiv RAM - Module, Marken, Murks 4.582 Themen, 22.751 Beiträge

Garantiefall ?!?

JoergMutter / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi ! Ich hab seit März einen NoName PC100 von K&M-Elektronik bei mir im Rechner stecken. Vor ein paar Wochen wollte mein Rechner plötzlich nicht mehr hochfahren. Nach mehreren Tests woran es denn liegen könnte, konnte ich es auf den Speicherriegel begrenzen (das komische war, dass der Rechner manchmal normal bootete und dann auch recht stabil lief). Jedenfalls ging dann nach ein paar Tagen gar nix mehr und ich wollte den Riegel umtauschen, da ich davon ausging auf dem Ding wär noch Garantie. War aber wohl nix. K&M meinte, 6 Monate rum, Pech gehabt... Gibt's ne andere Möglichkeit an nen neuen Riegel zu kommen ? Vielleicht über den Hersteller ?

Bye
Jörg

CiTay JoergMutter „Garantiefall ?!?“
Optionen

Da musst du erst mal den Hersteller raus bekommen. Du sagst ja selber, es ist ein NoName-RAM. Wenn du den Hersteller raus hast (ich würde direkt bei K&M nachfragen), erkundigst du dich dort, wie es mit der Garantie aussieht.

Anonym CiTay „Da musst du erst mal den Hersteller raus bekommen. Du sagst ja selber, es ist...“
Optionen

ctspd von www.heise.de/ct runterladen und mal auf den Riegel loslassen. Wenn das EEPROM fehlerhaft oder garnicht programmiert ist, ist das m.E. ein versteckter Mangel, da der Speicher dann nicht der offiziellen Spezifikation entspricht. Ob der Kaufvertrag dann nichtig ist, weiß ich aber nicht.

(Anonym) JoergMutter „Garantiefall ?!?“
Optionen

Ganz klar: 6 Monate gesetzliche Gewährleistung muss geleistet werden, alles darüber hinaus ist Garantie und damit eine freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers. Dann könnten auch Kosten (Versand, Versicherung, Tests des Gerätes, bei einem nicht vorhandenen Schaden Kosten für das Testen usw) für dich anfallen. Wenn das EEPROM fehlerhaft ist, ist das zwar ein Mangel, der aber keinerlei Einfluss auf die Funktionstüchtigkeit des Gerätes hat (der RAM lief ja über ein halbes Jarh einwandfrei), deswegen wird vor Gericht wohl der Käufer den kürzeren ziehen. Aber wegen 150 Mark für ein 128 MB-Modul vor Gericht ziehen, und das mit ungewissem Ausgang?