ich hatte einen 1,1 GHZ TBIRD + GLOBAL WIN FOP 38 auf mein KT7-RAID sachgemäß eingbaut nach ca 3 wochen spinnte die kiste total der händler meinte die CPU könnte es sein, hab sie rausgebaut und siehe das es sind die ecken weggebrochen, der händler sagte es gibt keine garantie wegen unsachgemäßer handhabung. ich hab aber an der CPU nie rumgebaut und sie hat auch keine stöße oder so abbekommen und der lüfter wurde sonst nie agbenommen.
die CPU muss doch von anfang an einen defekt gehabt haben.
was meint ihr und was kann ich machen um die garantie doch einzufordern.
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naja du sagts doch DU hast den prozzi eingebaut,ich denke du hast den prozzi doch gesehen,oder?
naja da die beseren kühler schwer draufgehen (bei meinen duron hab ich auch die DIE ein bischen beleidigt aber es hatte ihm nichts ausgemacht.obwohl icvh sehr vorsichtig war passierte es mir.
es ist zwar nicht sehr lustig aber leider denke ich man kann da nichts mehr machen,
hast mein mitgefühl,ehrlich :(
naja aber beim nächsten mal wirst du noch besser aufpassen und das wird dir sicher nich nochmal passieren
schönen gruss und nimms nicht zu schwer
Kauf Dir nen Kupferspacer und ne neue CPU(Sorry, da wirst Du evtl. nicht rumkommen), Beschreibung für Kupferspacer unter http://www.frozen-silicon.de/shop/page10.htm
PS:Es muß doch irgendwie gegen die Hersteller solcher Lüfter, Regressansprüche geltend gemacht werden können, da es ja eindeutig ein Herstellerfehler der Lüfter ist. Einige Lüfter kann man selbst unter höchster Vorsicht montieren und die CPU hat Macken.
Die ersten Sockel-Orb-Lüfter waren auch fehlerhaft konstruiert, die musste man auf die CPU irgenwie draufdrehen, dabei riss der Lüfter die Widerstände der CPU ab. Die mussten doch auch für den Schaden aufkommen.
Weiß jemand da mehr, ich meine Gesetzesmäßig, Urteile oder Paragraphen??
Alle Hardware und somit auch CPU- Hersteller weisen in den AGB´s ausdrücklich auf den "Garantieverlust bei unsachgemäßer Behandlung" hin.
Aber was heist das jetzt genau, wann liegt genau ein Materielfehler vor, wann war es unsachgemäße Behandlung z.B.
durch das zu forsche Aufsetzen eines Kühlers? Oder ist dann doch der Lüfter- Hersteller an allem Schuld?
Darüber streiten sich sich die Gelehrten und besonders die Gerichte. Der Arsch ist in jedem Fall der Kunde, der sich mit so einem Murks
rumplagen muß.
Im Zweifelsfall sollte man sich i.d.R. zuerst an seinen Händler wenden, da der den "heißeren Draht" zum Hersteller hat.
Ich habe diesbezüglich insbes. bei Atelco sehr gute Erfahrungen gemacht, auch wenns immer ein paar Mark mehr kostet, als beim
Kistenschieber um die Ecke.
Ich würde mir AUF KEINEN FALL EINE NEUE CPU KAUFEN! Meine Erfahrung ist die, daß sich durch ein freundlich- kompetentes aber bestimmtes
Auftreten fast alles reklamieren läßt! Oberstes Gebot: niemals unsicher werden, oder am eigenen Recht zweifeln.
einmal hatte ich allerdings auch keine Chance...
1. ich habe die CPU auch nicht bei einem Kistenschieber gekauft sondern bei K&M und war in der hoffnng, dass diese kompettente geschäftsleute wären.
2. wie soll ich mein recht geltend machen wenn sie keine garantie erstatten, mit welchen argumenten soll ich vorgehen.
Versuch es direkt über AMD !
hast du zufällig eine handfeste adresse oder einen ansprechpartner oder ne TEL-nummer