Ein von mir als sachverständig eingeschätzter Bekannter klärte mich darüber auf, daß
die von mir bisher erfolgreich praktizierte Methode der System-Wiederherstellung nicht anwendbar sein würde
bei PC's , welche (neben Auio/Video-Schnittstellen) lediglich über USB-Schnittstellen verfügen.
Meine o.e., hinlänglich bekannte Methode basiert auf vorsorglich auf externen Medien abgespeicherten Images
und
der Möglichkeit , mittels Keyboard (KY) die BIOS-Priorität für das/die jeweilige/n Laufwerk/e einzustellen.
Die Eingabe-Geräte (KY und Mouse) hängen dabei an PS/2 -Schnittstellen .
Nach Ansícht des Bekannten erhalten USB-Stecker die von ihnen erwartete USB-Funktion aber erst
nachdem ein (wenn auch nur abgespecktes) Betriebssystem installiert ist, folglich wäre es nicht möglich,
im BIOS zu navigieren.
Meine Frage: 1.) Hat der Bekannte recht ?
und
2.) auf welche andere Weise könnte bei "USB-PC's" eine System-Wiederherstellung
unter Verwendung externer Images vorgenommen werden ?
MfG
Kreubniz
PC-Selbstbau, Reparatur, Optimierung 11.462 Themen, 79.667 Beiträge
Hi!
Eigentlich gibt es für solche Fälle i.d.R. im BIOS die Einstellung "USB Device Legacy" zu aktivieren. Die sollte eigentlich die Nutzung von USB-Tastaturen im BIOS ermöglichen. Da ich aber noch an alten DIN- oder PS/2-Tastaturen arbeite, habe ich das noch nicht wirklich ausprobiert.
-> http://www.wintotal.de/tipparchiv/?TID=1442
Ich meine aber auch schon von Userproblemen gelesen zu haben, das dies nicht in jedem Fall funktioniert hätte. Aber bei Mainboards ohne PS/2-Anschlüsse wäre das natürlich witzlos. Daher gehe ich davon aus, dass die Sache dort läuft.
Was ich mir vorstellen könnte ist, dass per USB-Adapter angeschlossene Tastaturen vielleicht nicht funktionieren (warum auch immer; das ist aber wie gesagt, eher Spekulation). Evtl. benötigt man dann eine einfache USB-Tastatur "zur Überbrückung".
Bis dann
Andreas
Ich habe an meinem Rechner sowohl Funk-USB-Maus, als auch Tastatur.
Das funktioniert seit 3 Jahren problemlos.
Ob unter XP oder Windows7 spielt keine Rolle, das Bios konnte ich jederzeit damit bearbeiten.
Man muss natürlich, wenn kein CD/DVD- Laufwerk vorhanden ist, sicherstellen das man vom USB-Stick starten kann. Entweder das Wiederherstellungsprogramm oder das Betriebssystem.
Bei modernen PCs funktioniert USB per BIOS, ohne Betriebssystem.
der Bekannte hat also NICHT Recht!
Hallo,
das kommt auf das Alter des Rechners an. Nicht alle Rechner, die USB-Support bieten, lassen USB Datenträger auch als Bootmedium zu. Bei den neueren geht es aber in der Regel schon.
Manchmal funktioniert das Booten aber nur von hinteren Ports aus, vorne funktioniert manchmal nicht, so meine Erfahrung. Auch ist nicht jeder USB-Stick bootfähig.
Ältere Rechner, die mit einer PCI-USB 2.0 Karte aufgerüstet wurden sind, sind damit oft nicht bootfähig, da man diese Ports nicht vor der Treiberinitialisierung auswählen kann.
Kurz gesatz, für zu Hause ist es auf einem modernen Rechner möglich. Bei vielen verschiedenen PC´s, mit unterschiedlichem Alter würde ich aber immer noch auf eine Boot CD/DVD setzen.
Ach ja, USB-Diskettenlaufwerke sind manchmal auch nicht bootfähig, was natürlich besonders sinnvoll ist, denn wozu sollte man eine Diskette sonst noch brauchen, heutzutage?
Gruß
Maybe
Genau diese Erfahrung habe ich auch schon machen müssen, kann da in allen Punkten zu stimmen.
Deshalb habe ich für ältere Rechner auch immer noch PS2 Tastatur und Mouse bereit liegen, nachdem mir das zurück spielen eines Images aus genau dem Grunde mal ernsthafte Probleme machte.
hi,
also auf einem mainboard von 2007 (msi k9 irgendwas) hab ich mal versucht ein betriebssytem-image direkt von einer externen usb-platte zurückzuspielen. theoretisch ging das, die platte war im norton-ghost(von diskette gebootet) sichtbar und alles ... nur die geschwindigkeit war übelst. hätte über 10h gedauert ...
-> für usb-maus oder keyboard geht das ja alles, aber die usb2.0 geschwindigkeit kommt nicht allein übers bios! hier muss anscheinend ein treiber geladen werden.
(wie sich ganz aktuelle boards hier verhalten weiß ich nicht.)
Ob nun dein bekannter recht hat, ich hätt g'sagt ..."jein"
mfG
horzt