Da ich regelmässig die c't lese, bin ich auf diesem gebiet bestens informiert:
Die gesetzliche Garantie gilt auch dann noch, wenn du das Siegel brichst, egal was in den AGB des Händlers steht. Um die gesetzliche Garantie zu umgehen, muss der Hnändler dir beweisen können, dass du etwas kaputt gemacht hast, z.B. wenn du das MoBo "gebrochen" hättest. Eine "freiwillige" Garantie ds Händlers jedoch gilt nach den Bedingungen des Händlers, d.h. wenn du eine "ultralange Garantie von 5 Jahren" hast, dann wären nur 3 Jahre futsch.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen!