Die Geschichte geht weiter: am 31.12. hat der Verkäufer mir aus freien Stücken eine Teilrückerstattung über paypal geleistet. Die Summe hat er selbst entschieden.
es war mehr als ich als Preisreduzierung vorgeschlagen hatte, und ich wunderte mich, was mit dem VK wohl geschehen ist.
Ich habe mich dann freundlich bedankt und die Sache war eigentlich für mich dann abgeschlossen.
Heute hat er wieder geschrieben. Er hat mir den Krieg erklärt. Ich zitiere ihn:
"ich habe heute die ebay korrespontenz mit ihnen an meinem anwalt weitergeleitet. seiner meinung nach ist es ein voll funktionstüchtiges gerät, das ordnugsgemäß als gebraucht mit zeitangaben hinterlegt eingestellt wurde.die anscheinende verschmutzung (ich habs sie ja nie original gesehen)hat keinen einfluß auf die betriebstüchtigkeit, wie sie ja selbst festgestellt haben. da ihnen ja kein schaden zugeführt wurde, sondern ich einen schaden von 5 euro durch die von ihnen provozierte schnelle versendung auf mich genommen habe und somit meinen guten willen unterstreicht, liegt die sache nur noch bei von ihnen getätigten käufen, ob das wiederholende strukturen oder nur ein einzelfall bei mir ist."
Apropos provozierte schnelle versendung" - nachdem ich mit paypal bezahlt hatte, schrieb ich ihn an: "es wäre super, wenn Sie es gleich versenden könnten" - das war weder provozierend geschrieben noch habe ich ihm damit Druck machen wollen, noch beinhalten diese Worte Druck. Erst am nächsten Nachmittag hat er darauf geantwortet, dass er das Gerät gleich zur Post bringen würde. Dass es für ihn mehr Versand gekostet hat, als das was er in der AB als Versandkosten berechnet hat (10 Euro, und anscheinend hat er 15 dafür bezahlt) wusste ich überhaupt nicht.
Nun kann ich mich ja auf was gefasst machen. Die Frage ist, wer hier im Recht ist. Kann sein, dass das recht teuer wird, wenn ich dann noch seinen Anwalt am Ende bezahlen soll.
Also ich bin der Meinung, dass es nicht normal ist, wenn ein Netzteil, das nur max. 50 Stunden Betrieb hatte, so verdreckt ist. Zudem hätte er es in die AB schreiben können, dann hätte man als Käufer gewusst woran man ist und hätte auch nie so hoch geboten oder erst gar nicht geboten. Aber was ich meine, muss ja noch lange nicht geltendes Recht sein. Das sagt mir nur mein Verstand so, und der kann sich irren.
Wenn ich im ebay einen Artikel zum Verkauf anbiete, z-.B ein Kleid, das ich als 1x getragen bezeichne, und weiter steht nichts drin, dann erhält der Käufer den Eindruck, dass es im sehr guten Zustand und sauber ist. wenn ich aber eins verschicke, das voller Flecken ist, und erst gereinigt werden muss, dann beschwert sich jeder Käufer! Ist doch logisch!
Aber anscheinend sind da die Ansichten verschieden. Wenn das rechtlich ok ist was der gemacht hat, dann kann man ja jeden verdreckten Artikel ins ebay setzen und es verschweigen und ist mit der Entschuldigung: "Ich habe den Schmutz nicht gesehen," rechtlich gesehen fein raus aus allem.