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Microsoft Office auf Desktop UND Laptop?

maestro0812 / 12 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

irgendwo (hier im Forum?) habe ich mal gelesen es sei erlaubt, MS Office XP sowohl auf einem Desktop als auch auf einem Laptop (der nur von der gleichen Person genutzt wird) zu installieren. Auf der MS Website steht nur etwas unklar das es mal erlaubt ist und mal nicht. Im EULA steht, man dürfe nur auf einem Computer installieren, aber im EULA steht auch, daß je nach Land, etc.andere Dinge gelten können.
Weiß jemand Genaueres?

lg
maestro

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the_mic maestro0812 „Microsoft Office auf Desktop UND Laptop?“
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Hmmmm... Es ist möglich, dass die Students Edition auf mehreren Geräten im gleichen Haushalt installiert werden darf. Aber genaueres weiss ich als ABM-Verfechter nicht.

cat /dev/brain > /dev/null
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Borlander maestro0812 „Microsoft Office auf Desktop UND Laptop?“
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irgendwo (hier im Forum?)
Ich hatte zumindest schon öfter mal dazu gepostet...

MS Office XP sowohl auf einem Desktop als auch auf einem Laptopbild (der nur von der gleichen Person genutzt wird) zu installieren.
Also ich hab diese Klausel bislang in jeder MSO-EULA gefunden die ich diesbezüglich überprüft habe - ist ein eigener Abschnitt zu diesem Thema meine ich. Such ggf. mal im Text nach Tragbare(r/m) Computer oder auch Hauptbenutzer...


Gruß
Borlander
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maestro0812 Borlander „ Ich hatte zumindest schon öfter mal dazu gepostet... Also ich hab diese...“
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Hallo Borlander,

in "meinem" EULA steht:
Einziger COMPUTER. Das SOFTWAREPRODUKT darf nur auf einem einzigen Computer, wie in diesem EULA ausgeführt, verwendet werden.

schade...


lg
maestro

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Lukas9Gelöscht maestro0812 „Hallo Borlander, in meinem EULA steht: Einziger COMPUTER. Das SOFTWAREPRODUKT...“
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Wohl ist es aber erlaubt, das Paket aufzusplitten, also z.B. Word und Excel zu Hause und PowerPoint auf Laptop.

Habe ich in einer PC-Welt aus dem Jahre 2002 gelesen.

Etwas besseres als den Tod finden wir überall
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Chrissi10 Lukas9Gelöscht „Wohl ist es aber erlaubt, das Paket aufzusplitten, also z.B. Word und Excel zu...“
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tja maestro0812 da must du dir wohl eine 2 lizens dazu kaufen oder du lässt es bleiben

wenn dein laptop kein i-net zugang hat gäbe es allerdings noch eine illigale lösung (von der allerdings dringent abzuraten ist, ich will hier niemanden anstiften)

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i.mer Chrissi10 „tja maestro0812 da must du dir wohl eine 2 lizens dazu kaufen oder du lässt es...“
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Das mit dem Internetzugang muss du uns mal erklären.

Generell zahlt man in meiner Umgebung nie für Software (alles Studies ;) )

Die eine Hälfte nutzt aus Prinzip Linux und OpenSource-Apps drauf. Die anderen nutzen Kopie von Kopie von Kopie der Corporate Edition des WXP und passende Anwendunge aus dem Hause MS. (Reiche Informatikkiddies mit dem Mäcs lassen wir mal außen vor).

Ebenfalls erzeugt das Wort "Lizenzgebühren" ausgiebege Lachorgien.

Warum ich das hier erzähle? Nun ja, Studenten, die offline sind, sind sehr rar, solche kenne ich nur in der Theorie.

Sowohl Wondows als auch Office lassen sich also online wie offline illegal betreiben. Ich kenne sogar Fälle, wo Leute mir generierten Keys Windows Update nicht deaktivieren und sogat das Syste patschen lassen.

Das hat nun nichts mir der ursprünglicher Frage zu tun, aber auf deine falsche Aussage muss doch reagiert werden :)

i.mer

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Borlander maestro0812 „Hallo Borlander, in meinem EULA steht: Einziger COMPUTER. Das SOFTWAREPRODUKT...“
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Nabend maestro,
also wenn Du bei der Suche nach "tragbar" nichts gefunden hast, dann schaut es wohl schlecht aus.

Bei mir steht der folgende Passus in der EULA:
Anwendungssoftware. Sie sind berechtigt, eine Kopie des SOFTWARE-PRODUKTS oder eine frühere Version für dasselbe Betriebssystem auf einem einzelnen Computer zu installieren und zu verwenden. Der primäre Benutzer des Computers, auf dem das SOFTWARE-PRODUKT installiert ist, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen.

Ansonsten wie schon von the_mic erwähnt: Die SSL-Version darf man AFAIK auf bis zu 3 PCs im Haushalt installieren...


Gruß
Borlander

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EMail4You2 Borlander „Nabend maestro, also wenn Du bei der Suche nach tragbar nichts gefunden hast,...“
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hi @ll...

grundsätzlich gilt, alle Lizenzen sind "PERSONENBEZOGEN"..!!!

Das heisst, man kann, vorausgesetzt man stellt sicher, dass an nur EINEM PC zur gleichen Zeit gearbeitet wird, die Lizenzen auf mehreren PCs installieren!
Wie gesagt, im Zweifelsfalle muss man nachweisen können, dass ZEITGLEICH an nur einem Gerät mit dieser Lizens gearbeitet wurde!!!

Gruß
Email4You

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Borlander EMail4You2 „hi @ll... grundsätzlich gilt, alle Lizenzen sind PERSONENBEZOGEN ..!!! Das...“
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Wo hast Du denn diese Information her?

Es gibt zwar Personenbezogene Lizenzen, bei Microsoft ist dies AFAIK außerhalb von Volumen-Lizenzprogrammen aber nicht üblich...


Gruß
Borlander

Btw.: Achte doch bitte in Zukunft darauf, Dein Posting am richtigen Zweig aus zu hängen - dieses hier sollte soweit ich das dem Zusammenhang entnehme wohl direkt ans Startposting gehängt werden. Danke!

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neanderix Borlander „Wo hast Du denn diese Information her? Es gibt zwar Personenbezogene Lizenzen,...“
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Nochmal: was MS in seiner EULA schreibt, ist irrelevant.

Zu den Gründen siehe anderes Posting von mir.

Bezüglich des Postings: kann mal bitte jemand das von mir geschrottete "bold" Tag reparieren? Danke ;)

Volker

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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neanderix maestro0812 „Hallo Borlander, in meinem EULA steht: Einziger COMPUTER. Das SOFTWAREPRODUKT...“
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Wie oft muss man es eigentlich noch wiederolen?

Was in der EULA steht ist etwa so relevant, wie Klauseln, die auf deinem Klopapier stehen
>.
Bei der EULA handelt es sich zum einen um enen sogenannten "Shrink-Wrapped" Vertrag, also einen Vertrag, dessen Inhalt und Bedingungen du erst nach dem öffnen der Verpackung und damit logischer Weise erst nach dem Kauf zur Kenntnis nehmen kannst.
Genau deswegen sind diese Art Verträge in D zumindest gegenüber Endverbrauchern generell verboten bzw. nichtig, denn sie stellen regelmäßig eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar.
Zum anderen schliesst due bei Kauf deines MS Office ja gar keinen Vertrag mit MS sondern nur einen Vertrag mit dem Händler, bei dem du das Office kaufst.

Bevor jetzt jemand unkt: beides hat schon vor längerer Zeit der BGH so klar gestellt, ich hab nur leider gerade keinen Link zu den Urteilen zur Hand.

Volker

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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maestro0812 neanderix „Wie oft muss man es eigentlich noch wiederolen? Was in der EULA steht ist etwa...“
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Ja das die EULA irrelevant ist habe ich schon oft gehört. Die Frage ist nun aber: Was ist dann relevant? Immerhin muss ich ja Office aktivieren...

lg
maestro

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