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Bauakte für Makler ausdrucken?

Anonym60 / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Eine Bekannte will demnächst ihr Haus verkaufen. Außer der Bauzeichnung hatte sie nichts. Die Bauakte habe ich angefordert und ich konnte sie mir dann herunterladen (Pdf). Es sind 148 Seiten. Braucht ein Makler die ganzen Unterlagen in Papierform oder genügt es auch digital?

Ich habe nur eine s/w Laserdrucker. Dafür genügt der nicht wegen der Druckqualität bzw. dem alter der eingescannten Unterlagen. Ein Makler wurde noch nicht beauftragt.

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hjb Anonym60 „Bauakte für Makler ausdrucken?“
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Pack die Datei auf einen USB-Stick und gehe damit zum Makler. Wenn der das Zeug auf Papier braucht, dann druckt er sich das sicher selber aus - ich gehe ganz stark davon aus, dass der einen entsprechenden Drucker besitzt....

Braucht ein Makler die ganzen Unterlagen

Des wird dir der Makler sagen. Er muss das Zeug - wenn überhaupt - sicher nicht am ersten Tag bei der ersten Kontaktaufnahme haben....

Nur wer nichts erwartet, erwartet nicht zu viel.
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gast1000 Anonym60 „Bauakte für Makler ausdrucken?“
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Der Makler braucht keine Bauakte und wird auch nicht benötigt. Diese übergibt man später dem Käufer.

Er benötigt die Grundrisse der Wohnfläche und die Grundstücksgröße.

Den Rest wie Bilder, Exposé usw. macht er selbst.

Grundbuchauszug usw. macht der Notar...

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Anonym60 gast1000 „Der Makler braucht keine Bauakte und wird auch nicht benötigt. Diese übergibt man später dem Käufer. Er benötigt die ...“
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OK, danke. Ich werde dann eine CD oder DVD dafür nehmen und dem Käufer den Tipp geben die Unterlagen auszudrucken.

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gast1000 Anonym60 „OK, danke. Ich werde dann eine CD oder DVD dafür nehmen und dem Käufer den Tipp geben die Unterlagen auszudrucken.“
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Und immer daran denken, der Käufer hat das Recht der Notarwahl...

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Amenophis IV gast1000 „Und immer daran denken, der Käufer hat das Recht der Notarwahl...“
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Nö, hat er nicht. Aber es ist so üblich, weil er auch bezahlt. Es kann aber auch der Verkäufer einen Notar vorschlagen, wenn er bereits gute Erfahrungen gemacht hat. Oder beide Parteien können sich auch gemeinsam auf einen Notar einigen.

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gast1000 Amenophis IV „Nö, hat er nicht. Aber es ist so üblich, weil er auch bezahlt. Es kann aber auch der Verkäufer einen Notar vorschlagen, ...“
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Na gut, wenn du das sagst...

https://share.google/aimode/n8tBUfcH2eEnz80eP

Dann habe ich wohl fast 15 Jahre in meinem 2. erlernten Beruf verkehrt gedacht!

Bei Bauträgern sieht das anders aus und da muss der Käufer selbst wissen, ob er sich darauf einlässt.

Hat der Käufer keinen Notar oder kennt keinen, sollte er den Makler befragen.

Besteht der Verkäufer auf seinem Notar, sollte er besser die Finger von der Immobilie lassen.

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Amenophis IV gast1000 „Na gut, wenn du das sagst... https://share.google/aimode/n8tBUfcH2eEnz80eP Dann habe ich wohl fast 15 Jahre in meinem 2. ...“
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Nö, Du hast nicht grundsätzlich verkehrt gedacht, aber es gibt das von Dir formulierte "RECHT" halt nicht.

"Besteht der Verkäufer auf seinem Notar, sollte er besser die Finger von der Immobilie lassen." Das würde ich als Käufer auch so sehen.

  • § 311b Abs. 1 BGB: schreibt lediglich vor, dass ein Vertrag über die Übertragung von Eigentum an einem Grundstück notariell beurkundet werden muss.

  • §§ 128 ff. BGB: regeln allgemein die notarielle Beurkundung.

  • Notarwahl: wird im BGB nicht geregelt. Es gibt also keine Norm, die einem Käufer oder Verkäufer ein exklusives „Recht auf Notarwahl“ zuspricht.

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gast1000 Amenophis IV „Nö, Du hast nicht grundsätzlich verkehrt gedacht, aber es gibt das von Dir formulierte RECHT halt nicht. Besteht der ...“
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Ich habe nicht behauptet, dass das Recht gesetzlich verankert ist.

Wer den Kaufvertrag beim Notar in Auftrag gibt, hat letztendlich das Entscheidungsrecht.

Das Problem dabei ist, wenn es über den Makler geht, dass der Makler den Kaufvertrag beim Notar in Auftrag gibt.

Scheitert danach schon beim Vertragsentwurf die weitere Kaufabsicht, muss der Makler die Kosten des Notars tragen.

Einem guten Makler, der alles perfekt vorbereitet, passiert  so etwas natürlich nicht, aber hat es schon gegeben...

Alles nicht so einfach, aber wer als Makler seinen Job perfekt ausführt, bekommt in der Regel auch ein gutes Referenzschreiben von beiden Parteien.

Ich hatte eine ganze Sammlung davon...

Fazit: Wer zahlt, bestimmt in der Regel auch den Notar.

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