So verschieden agieren die Staaten, wenn es um die Sexualisierung von Kindern geht. Während man in einem Bundesstaat der USA den Sexualkundeunterricht verboten hat, hat letzte Woche das Bundesverfassungsgericht das bisher bestehende Verbot von Kinderehen in Deutschland aufgehoben.
Das ist Unsinn, weil das Urteil des BVG mit "Sexualisierung von Kindern" gar nichts zu tun hat.
Hier ging es um das pauschale Verbot von Kinderehen in der Bundesrepublik nach dem Gesetz von 2017. Das wurde jetzt teilweise aufgehoben und dem Gesetzgeber zum Nachbessern vorgelegt wegen eines Falles einer nach syrischem Recht gültigen Ehe mit einer Minderjährigen.
Zitat aus der Urteilsbegründung:
Das zugrunde liegende familiengerichtliche Ausgangsverfahren betrifft eine im Jahr 2015 vor einem Scharia-Gericht in Syrien nach dem dortigen Recht geschlossene Ehe zwischen einem im Januar 1994 geborenen Mann und einer im Januar 2001 geborenen Frau; beide sind syrische Staatsangehörige. Auf Grund der Kriegsereignisse in ihrem Heimatland flüchteten sie gemeinsam nach Deutschland, wo sie im August 2015 ankamen. Das örtlich zuständige Jugendamt nahm die junge Frau in Obhut und brachte sie in einer Jugendhilfeeinrichtung für weibliche minderjährige unbegleitete Flüchtlinge unter. Zudem regte es die Bestellung eines Vormunds für sie an. Das Familiengericht stellte das Ruhen der elterlichen Sorge für die junge Frau fest, ordnete Vormundschaft an und bestellte das Jugendamt zum Amtsvormund.
Daraufhin wandte sich der Ehemann an das Familiengericht und beantragte die Überprüfung der Inobhutnahme sowie unter Hinweis auf die nach syrischem Recht wirksame Ehe die Rückführung seiner Frau zu ihm.
Im Grundsatz ist damit das Verbot von Kinderehen trotzdem nicht aufgehoben. Erstens dürfen die in der Bundesrepuplik nach wie vor nicht geschlossen werden und zweitens gilt auch das 2017 dazu beschlossene Gesetz über das Bekämpfen solcher im Ausland geschlossenen Ehen weiter. Lediglich der darin enthaltene pauschale Ansatz wurde revidiert.
Was den Kläger in den USA betrifft, so fehlt da m.E. Einiges um die Hintergründe. Einesteils ist Utah eine der Hochburgen der landläufig als Mormonen bezeichneten Religionsgemeinschaft der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage. Diese sind u.a. für polygame Beziehungen bekannt. Andererseits sind die USA eine der Hochburgen der Evangelikalen, deren Prüderie ebenfalls sprichwörtlich ist. Was da wirklich zusammen kommt, weiss man bei dieser Meldung also nicht, ein Hintergrund in und aus dieser Richtung kann aber durchaus vermutet werden. Denn hier berufen sich "conservative parents groups" auf ein 2022 in Utah erlassenes Gesetz.
Wäre der Artikel nicht schon am 25.03. erschienen, hätte ich es für einen Aprilscherz gehalten. Der Inhalt der Bibel ist schliesslich schon eine Weile bekannt;-)