Ein Schulleiter hat da überhaupt nix zu entscheiden und die Vermietung von Ihm ist definitiv verboten und wir leben in nem Rechtsstaat und der hat seine Regeln und Gesetze!!!
Klar gibt es regeln, sprich Verordnungen. Gesetze ist was anderes.
wenn Du schon Wiki zitierst, dann aber bitte richtig in hinsicht der aufgaben der Schulleitung: https://de.wikipedia.org/wiki/Schulleitung
Allerdings, es ist eine Länderangelegenheit. In vielen Ländern gehört es dazu, ein Schulleiter hat auch finanzielle Verantwortung, wie ein Unternehmer. Dazu gehören auch verwaltete Parkplätze und v.m., selbst die Sicherunge des Schulweges der Schüler durch andere Behörden. Das ein Schulleiter seinen Parkplatz öffentlich anbietet, ist rechtlich völlig einwandfrei. In keinem punkt widerspricht igendeine Verordung der Landesschulbehörde gegen so eine Vorgehensweise, die Erlöse gehen direkt in die Projekte der Schule.
Was ich sagen möchte, es kann nicht angehen, das ein Schulleiter versetzt wird, nur weil er mit dem Fahrrad zur Schule fährt und gemäß "Schulamt" damit den "Respekt bei Schüler" untergräbt. So ein Schwachsinn! Soweit sind wir schon, das ein Amt einem Schulleiter die Wahl des privaten Transportmittels zur Arbeit vorschreibt! Armes Deutschland!
Lieber Alpha 13, das hat auber auch garnix mit Verordnungen und Gesetzen zu tun. Es sei nebenbei angemerkt. Der Rektor hat eine sehr hohe Anerkennung bei Schüleren, Eltern und Lehrern als Kollegen. Na klar, als Beamter hat man die A-karte gezogen. Die nächsthöhere Behörde ist weisungsbefugt. Völlig egal, ob Mobbing, Alkoholismus, oder irgendeinem passt das nicht entschieden wird. Sinn und verstand ist hier nicht gefragt.
Zurück zum Thema, "...es gibt nichte Gutes, außer man tut es" (Erich Kästner). Kiel-Versuch starten, 1 Jahr messen, Ergebnis evaluieren. Aschaffenburg... machen, Ergebnis evaluieren.
Menschlich ist das doch ganz einfach, jeder der an solchen "belastenden" Straßen wohnt, hat dazu eine klare Meinung. ist doch gut, wenn Politik so langsam für das Volk was tut.