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Mord soll in Zukunft von Lebenslang in 5 Jahre geändert werden

provinzler / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

ich habe es vorhin in den Nachrichten (NDR1) gehört. Es wird derzeit geplant ein Gesetz zu verabschieden welches es ermöglicht bei Mord nur 5 Jahre Haft zu erhalten statt lebenslanger Haft. Also nicht bei Totschlag im Affekt sondern bei Mord, ist ja immer geplant nach der Justiz, eine geplante Tötung also. Nichts gerechtfertigt eine geplante Tötung. Was geht da in der Politik in welche Richtung?

MfG

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Tom West provinzler „Mord soll in Zukunft von Lebenslang in 5 Jahre geändert werden“
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Was geht da in der Politik in welche Richtung?

Lies Dir ggf. den Spiegel-Artikel durch (ist im aktuellen Spiegel enthalten). Herr Maas hat einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Das Thema wird schon seit langem diskutiert.

http://www.theeuropean.de/heinrich-schmitz/10351-die-entnazifizierung-der-justiz

http://www.deutschlandfunk.de/vorschlaege-zur-strafrechtsreform-nicht-mehr-automatisch.1818.de.html?dram:article_id=323951

dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/052/1805214.pdf

Nach dem aktuellen Gesetz sind alle vorsätzlichen Tötungen "Totschlag". Bei Mord kommen "nur" die zusätzlichen Mordmerkmale zum Tragen.

Mord ist i.Ü. nicht zwingend eine geplante, sondern eine vorsätzliche Tat, wobei der "Vorsatz" natürlich auch geplant ist, wenn auch u.U. wenige Augenblicke zuvor. Beispiel: Die Oma hat ihr Geld auf dem Tisch liegen und der Enkel ersticht diese mittels des zufällig auf dem Tisch liegenden Brieföffners, um an das Geld zu kommen -> Mord aus Habgier, der keine besondere Planung vorausgesetzt hat.

Bislang aber auch Mord: Der Ehemann schlägt die Ehefrau regelmäßig krankenhausreif. Am Abend schlägt er sie erneut. Als der Mann sich Minuten später besoffen auf die Couch setzt, sieht die Frau in ihrer Not und Verzweiflung eine Chance und nur eine Möglichkeit sich ihres Mannes zu entledigen und schlägt ihm von hinten mit einer Statue den Schädel ein -> Mord aus Heimtücke, da das Opfer arg- und wehrlos war.

Sieht der Ehemann die Frau mit der Statue auf sich zukommen und ist nicht besoffen weggetreten, handelt es sich um Totschlag.

Also - alles nicht so einfach.

P.S.: Die Überschrift für "Mord nur 5 Jahre" ist insoweit natürlich auch irreführend. Der Begriff des Mordes/Totschlags soll überarbeitet werden. Lies Dir insoweit mal das PDF (s.o. durch), auch wenn es sich nicht um den Antrag von Herrn Maas handelt, so ist er doch ähnlich.

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Alpha13 Tom West „Lies Dir ggf. den Spiegel-Artikel durch ist im aktuellen Spiegel enthalten . Herr Maas hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. ...“
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http://www.zeit.de/1993/46/ich-bin-naemlich-ein-mann

Ne Frau, die wie ein Mann in ner Beziehung getötet hat, ist auch vor fast 40 Jahren mit Totschlag davon gekommen, aber nur mit Hilfe eines sehr guten Rechtsanwalts!

Hätte die Bergen in rasender Eifersucht wie ne Frau getötet, dann hätte Ihr auch kein Rechtsanwalt helfen können.

Ne Überarbeitung der Mord/Totschlag Feststellung ist seit vielen Jahrzehnten absolut überfällig!

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Alles sicher Alpha13 „http://www.zeit.de/1993/46/ich-bin-naemlich-ein-mann Ne Frau, die wie ein Mann in ner Beziehung getötet hat, ist auch vor ...“
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Hallo,

mildere Strafe nach schweren Beleidigungen?

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/8280474/mildere-urteile-fuer-mord--aus-verzweiflung--geplant.html

"Sie demonstrieren heute gemeinsam mit Linksradikalen, wie geht das?" Der Justizminister schaut sich erstaunt um. "Wieso, wo sind denn welche?" Na, gleich hinter Ihnen, schauen Sie, da steht die Antifa." Die WELT 05.01.15

Der Minister agiert  permanent völlig realitätsfremd!

Gruß

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provinzler Tom West „Lies Dir ggf. den Spiegel-Artikel durch ist im aktuellen Spiegel enthalten . Herr Maas hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. ...“
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Hallo,

Bislang aber auch Mord: Der Ehemann schlägt die Ehefrau regelmäßig krankenhausreif. Am Abend schlägt er sie erneut. Als der Mann sich Minuten später besoffen auf die Couch setzt, sieht die Frau in ihrer Not und Verzweiflung eine Chance und nur eine Möglichkeit sich ihres Mannes zu entledigen und schlägt ihm von hinten mit einer Statue den Schädel ein -> Mord aus Heimtücke, da das Opfer arg- und wehrlos war.

nix berechtigt einen Menschen einem anderen das Leben zu nehmen außer in aktiver Notwehr.

Bei Deinem Beispiel wäre es ganz zwingend notwendig wenn die Frau die Polizei um Hilfe ruft und Anzeige erstattet. Der Mann Hausverbot erhält und Schlösser werden gewechselt. Besser wäre er käme gleich in U-Haft, so sollte es ein neues Gesetz vorschreiben. Was da alles dann unter Mord mit besonderer Sichtweise fallen kann ist nur zu leicht zu erahnen. Die Rechtsanwälte der Verteidigung werden sich sicherlich über so ein Gesetz freuen. Rechnet man da noch die Erlassung nach halber Verbüssung zu bleiben nur 2,5 Jahre Haft bei Mord. Wenn schon Reformen im Strafrecht dringend erforderlich sind dann doch höhere Strafen bei Raub, Einbruch, häusliche Gewalt, Vergewaltigung, Brandstiftung und weiteren Delikten.

MfG

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