Was ist passiert?
Ein Einbrecher wurde per Videokamera bei seiner Tat gefilmt und dadurch erkannt.
Dieser Einbrecher klagte den Besitzer des Hauses wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.
Der Oberste Gerichtshof der Eu hat es bestätigt und somit muss der Besitzer dem Einbrecher Schadensersatz zahlen.
Ich sage mal frei heraus: Haben Sie denen ins Hirn gesch*****?
Der Besitzer hat leider den Fehler gemacht, das der Bereich der aufgenommen wurde, nicht exakt sein Grundstück erfasst hatte, sondern auch einen Teil des öffentlichen Raumes. Und es muss mittels Schild die Videokamera gekennzeichnet sein.
Manchmal frag ich mich echt...
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