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Juristen Frage: Zustellung nicht möglich...

App / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo! Ich habe viel recherchiert, aber dieser (m.E. doch alltäglicher) Fall wird nirgends behandelt:

Ich bestelle etwas online (in diesem Fall Ebay). Der Händler versendet aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen mit DPD. Diese Helden aber deponierend die Sendung nicht in einem DPD Shop (ein großer Vorteil von DHL, man kann seine Waren bequem am Samstag auf der örtlichen Post holen). D.h. sie versuchen die Zustellung 2 oder 3x, treffen auch keinen Nachbarn an und auch keine meiner 15 Frauen mit denen ich verheiratet bin und von denen immer eine zu Hause ist (NEIN, ich gehöre zu der anscheinend den Zustellern unbekannten Rasse von Menschen die Arbeiten und die nicht verheiratet sind, wo doch tatsächlich niemand zu Hause ist) und Samstags wird ja seitens DPD nicht zugestellt. Echt, gäbe es kein DHL, ich könnte online einzukaufen komplett knicken.

Lange Rede, kurzer Sinn: DPD schickt die Ware irgendwann zurück. Welche Rechte habe ich nun, bzw. habe ich nicht? Kann ich erneute Zustellung verlangen? Kann der Händler dafür aber erneutes Porto verlangen? Habe ich dafür zu Sorgen, dass jmd zu Hause ist und das Paket annehmen kann, andernfalls habe ich Pech gehabt? Wenn dem so ist, dann werde ich in Zukunft vorab erfragen müssen, ob der Händler per DHL versendet oder nicht.

Danke
Marc

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gelöscht_84526 App „Juristen Frage: Zustellung nicht möglich...“
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Ich habe es ganz gerne, wenn der/die Händler mit DPD verschickt/verschicken. DPD ist - neben DHL - der schnellste und zuverlässigste Zusteller überhaupt, da kommt kein Hermes, kein UPS und schon gar nicht GLS mit. Wenn ich hier irgenwann "richtig" Theater mit der Zustellung irgendeines Artikels gehabt habe, dann grundsätzlich mit GLS....

Was du machen kannst: Schließe mit dem Zusteller einen "Garagenvertrag". Du machst einen Platz aus (braucht nicht unbedingt eine Garage sein), an welchem er die Sendung ablegen kann, wenn du nicht zu Hause bist. Dann hast du diese Probleme nicht. So habe ich es mit "meinem" DPD-Zusteller auch gemacht, der kann in meinen Carport rein, wenn niemand zu Hause ist. Dort legt er meine Bestellung ab und gut ist.

Wenn du also eine solche Möglichkeit anbieten kannst, dann würde ich das an deiner Stelle so machen.

Gruß

K.-H.

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gelöscht_265507 gelöscht_84526 „Ich habe es ganz gerne, wenn der/die Händler mit DPD ...“
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Ich habe es ganz gerne, wenn der/die Händler mit DPD verschickt/verschicken. DPD ist - neben DHL - der schnellste und zuverlässigste Zusteller überhaupt, da kommt kein Hermes, kein UPS und schon gar nicht GLS mit.

In meinem Dorf sind ALLE zuverlässig. Gibt ja manchmal Trinkgeld oder eine Buddel Schluck.

;O))

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bechri App „Juristen Frage: Zustellung nicht möglich...“
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ohne auf den juristischen Hintergrund einzugehen hilft dir vllt ein Erfahrungsbericht.

Habe mir im März auf Amazon bei einem Händler 5 KG Eiweiß bestellt. Geliefert werden sollte per DPD. Daraufhin wurde (sehr schnell) EIN Zustellversuch durchgeführt, mit dem (richtigen) Ergebnis, dass auf keinem der Briefkästen bei der Zieladresse mein Name zu finden war. Den habe ich tatsächlich erst später angebracht.

Ergebnis: Die DPD meldete "Empfänger nicht bekannt" und schickte das Zeug postwendend wieder zurück.

Daraufhin kontaktierte ich den Händler, der das Paket postwendend wieder losschickte. Zusätzliches Porto wurde mir nicht berechnet. Das Paket stand kurze Zeit später geöffnet?! vor meiner Wohnungstür als ich nach Hause kam. War aber noch alles drin.

Wie das der Händler letzten Endes mit der DPD geregelt hat, kann ich dir nicht sagen... Nur in einer Sache kann ich dir Recht geben: Einfach so abgelegte, geöffnete Pakete vor der Wohnungstür hatte ich bei der DHL bisher auch noch nicht. Wobei auch bei der DHL ab und zu was schief geht.

Gruß

Chris

//P.S. Auf Grund der Geschäftspraktiken, vor allem was die Bezahlung der Auslieferer angeht, bin ich eher kritisch auf DPD zu sprechen und verzeihe dem Zusteller, dass er das Paket, ohne eine Unterschrift von mir zu nehmen, einfach öffentlich abgestellt hat.

MfG Chris
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gelöscht_265507 App „Juristen Frage: Zustellung nicht möglich...“
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Haben die Helden dir einen Zettel in den Briefkasten getan, dass sie da waren?

Nein. Dann waren die nicht da.

Auf so einem Zettel steht dann drauf, wann du das Paket bei der Post abholen kannst. Du kannst auch bei DHL einen neuen Auslieferungstermin anfordern.

Ein vernünftiger VK schickt dir ein Tracking-Code, damit du weißt, wo die Sendung ist. Dann kann man dafür Sorge tragen, dass jemand da ist.

Mit diesem Code kann man auch DHL anweisen, dich ständig über emails über den Stand der Dinge zu informieren. Die letzte email sagt dann: Das Paket wurde am .. um .. zugestellt.

Eine weitere Möglichkeit (ich habe das), ist ein sogenannter "Garagenvertrag". Dort wird ein Ort festgelegt, wo der Postbüddel die Sendung ablegen kann.

Du siehst also, es gibt Möglichkeiten genug. Und wie der Händler verschickt ist seine Sache. Allerdings haftet er für den Versand solange, bis du dein Paket in Händen hast.

Ich gehe nicht davon aus, dass du nochmal bezahlen musst.
Notfalls Annahme verweigern und Widerrufsrecht genießen.

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Max Payne gelöscht_265507 „Haben die Helden dir einen Zettel in den Briefkasten getan, ...“
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Notfalls Annahme verweigern und Widerrufsrecht genießen.

Da kannst Du auch an den falschen (Händler) geraten! Auf diese Weise befindest Du Dich im Annahmeverzug.

Das Widerrufsrecht beginnt erst nach Erhalt der Ware zu laufen. Schließlich ist die Intention des Widerrufsrechts, dass Du die Sachen so prüfen kannst, wie Du das im Ladengeschäft tun könntest. Solange das Paket nicht beim Empfänger zugegangen ist, besteht kein Widerrufsrecht (http://www.internetrecht-rostock.de/widerrrufsfrist-abgabe-beim-nachbarn.htm).

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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App Nachtrag zu: „Juristen Frage: Zustellung nicht möglich...“
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Hallo zusammen! Danke an alle, die mir geholfen haben! Das mit dem "Garagenvertrag" kannte ich noch nicht, ist bei mir aber eher nicht anwendbar, weil mein Hauseingang an einer recht gut befahrenen Straße liegt und ich keine zugängliche Garage oder sonst etwas ansatzweise befriedetes habe. 

Speziell an IT-Lok herzlichen Dank für Klärung durch diesen Hinweisen:

"Und wie der Händler verschickt ist seine Sache. Allerdings haftet er für den Versand solange, bis du dein Paket in Händen hast.

Ich gehe nicht davon aus, dass du nochmal bezahlen musst.
Notfalls Annahme verweigern und Widerrufsrecht genießen."

Danke und viele Grüße
Marc

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