Der Neben-Fall "Man in Berlin erschossen" stimmt einfach in Details nicht. Der Man ist praktisch durch Man-Stop Schuss verletzt worden und verblutet wobei bereits davor hat er sich mit dem Messer richtig aufgeschlitzt. Hier im Gegenteil zu unserem Fall, ist der Verlauf auf einem live- Film deutlich zu erkennen.
Interessanter fall, sollte da der Patient nicht vor sich selber geschützt werden?.
Wenn es heist, der Mann Schlitzte sich selber auf, muss man den Gleich erschießen?.
Tut mir Leid, aber so etwas ist für meinem Verständnis Mord, nichts anderes!.
Wenn der Polizist mit der Sache Überfordert ist, hätte dieser Hilfe herbei holen müssen.
Der Drang etwas zu unternehmen, Rechtfertigt doch kein Mord?.
Wenn der Mann sich selber Verletzungen zugeführt hat, bedeutet das zumindest er muss vor sich selbst geschützt werden.
In diesem Moment Leidete dieser vielleicht an Bordolinersyndrom, Da ich fall noch gar nicht gelesen hatte, kann ich zurzeit keinen Bild machen.
Jedoch habe ich schon in den 80 Jahren, Schusswaffe von einem ausgehändigt bekommen, nach dem ich mich mit ihm unterhielt.
Ganz kurze Erklärung dazu, der hatte sich zu Dämlich angestellt, war kurz davor Gelincht zu werden.
Der zog die Waffe, um sich zu schützen.
Es hatte sich Zwar zum Schluss herausgestellt, das es sich nur um eine Gaspistole gehandelt hatte, diese konnte mann aber im Dunkeln nicht erkennen.
Selbst aber, wenn es eine Scharfe Waffe gewesen wäre, die anzahl der Leute wäre auf alle fälle zu groß gewesen.
Als Polizisten werden diese Leute Geschult, wie sie Leute Entwaffnen können, Zu mindestens hätte dieser aber wo anders zielen können.
Ein Messer abzuwehren dürfte hier das Kleinste Problem darstellen.