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Anspruch auf eventuelle Garantieverlängerung ?!?

peters-wg / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

hi, ich habe von einem Bekannten gehört das man evtl. einen Anspruch auf Garantieverlängerungen hat, wenn das betreffende Teil schon drei mal ausgetauscht worden ist.

 

Nun wollte ich fragen ob das bei mir auch so ist ?

Artikel war B-Ware (Headset) mit 12 Monaten Garantie und wurde schon zum  driten mal ausgewechselt.

 

 

Thx für eure Antworten im Voraus.

 

 

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vew-vollsystem peters-wg „Anspruch auf eventuelle Garantieverlängerung ?!?“
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entweder Neuware oder Geld zurück.

Ich schreibe keine Fehler,ich schreibe Freestyle.
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vew-vollsystem Nachtrag zu: „entweder Neuware oder Geld zurück.“
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noch einmal.

Hat der Artikel noch garantie, ist spätestens nach der zweiten Reklamation eine Neuware oder der kaufpreiß fällig.

Ich schreibe keine Fehler,ich schreibe Freestyle.
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gelöscht_265507 peters-wg „Anspruch auf eventuelle Garantieverlängerung ?!?“
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Artikel war B-Ware (Headset) mit 12 Monaten Garantie und wurde schon zum  driten mal ausgewechselt.

Garantie oder Gewährleistung?

 

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mawe2 peters-wg „Anspruch auf eventuelle Garantieverlängerung ?!?“
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Auf "Garantie" hat man nie Anspruch! Das ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Warum sollte man dann Anspruch auf eine Verlängerung derselben haben?

Gruß, mawe2

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