Hallo Pipus4,
der Vertrag sollte sich auf neueste Versicherungsbedingungen stützen, ich glaube VGB 2010 ist aktuell. Bei älteren Verträgen fehlen Leistungen z. B. Hotel bei Unbewohnbarkeit nach Wasser-/ Brandschaden u. a. Kostenarten.
http://www.gdv.de/downloads/versicherungsbedingungen/schaden-und-unfallversicherung/
Einbruchschäden sind meines Wissens neuerdings auch versicherbar - war früher nur über Hausratversicherung möglich.
Der Einschluß einer Elementarschädenversicherung wäre zu prüfen für z. B. Hochwasser und Überflutung durch Regenwasser, oder Erdbeben.
Vandalismus/ Grafitti mit eingeschlossen?
Innenliegende Regenwasserrohre mitversichert?
Ansonsten prüfen, welche Ausschlüsse im Kleingedruckten drin stehen.
Gruß
Jörg