"Teppichaffäre" für Niebel strafrechtlich ausgestanden: http://www.tagesschau.de/inland/niebel212.html
Einfach nur lächerlich die Begründung für diese Entscheidung:
Die Staatsanwaltschaft Potsdam teilte mit, dass sie von der Aufnahme von Ermittlungen absehe. Die Prüfungen hätten "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat ergeben". Niebel habe "zumindest nicht mit Wissen und Wollen" gegen Steuervorgaben verstoßen, damit liege kein Vorsatz vor.
Gab es da nicht mal einen "Spruch", der da lautete: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Der gilt doch normalerweise für alle Bürger dieses Landes gleichermaßen. Aber manche Leute sind halt wohl gleicher als gleich.......Im Übrigen: Was ist das für ein Minister, der nicht weiß (Wortlaut aus der Entscheidung: "Nicht mit Wissen und Wollen...."), dass er den Teppich verzollen musste?
Gruß
K.-H.