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Zwei Jahre Haft auf Bewährung

mi~we / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Bevor ihr jetzt die Meldung lest, versucht mal zu erraten, weswegen da einer zu 2 Jahren auf Bewährung verknackt wurde und dann haltet euch gut fest:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,796640,00.html

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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piratesun mi~we „Zwei Jahre Haft auf Bewährung“
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Hallo,
Der Artikel ist doch fast unwichtig, was der gesunde Großvater braucht, ist die Adresse und der Standort von ein paar Waldameisennestern.
Den Honig für den Dödel habe ich bereits hier................................................
Lothar

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Joerg69 mi~we „Zwei Jahre Haft auf Bewährung“
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Ich bin für die Impressumspflicht von Richtern: vollständiger Name und Wohnadresse(n), Foto von der scheiß Fresse.

Viele Grüße von Jörg
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Xdata Joerg69 „Ich bin für die Impressumspflicht von Richtern: vollständiger Name und...“
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Richter müssen sich an das Gesetz halten
und sind ansonsten
- völlig frei in ihren Entscheidungen.

Es kann, muß also einen Grund geben bei so einem Urteil.

Die EU schreibt jedoch neuerdings sogar vor was unsere Richter zu tun haben.
Zumindest indirekt.
Gemeint ist warum jetzt einige, wo fast sicher ist, so die noch weitermachen,
rund um die Uhr bewacht werden.

So weit dem Volk das Urteil bestimmen zu lassen,
kann man aber nicht gehen.

Wegen der Rübe ab Typen.

Oder etwa gleich wie in der USA an den Pranger.
Damit auch gleich jeder selbstjustitz praktizieren kann..

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Joerg69 Xdata „Richter müssen sich an das Gesetz halten und sind ansonsten - völlig frei in...“
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Es kann, muß also einen Grund geben bei so einem Urteil

Wahrscheinlich Penunze. Solange der Typ im Knast sitzt, kann er keinen Unterhalt zahlen. Dann müßte der Staat leisten.
Viele Grüße von Jörg
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gelöscht_305164 mi~we „Zwei Jahre Haft auf Bewährung“
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Es ist abzuwarten, was die Staatsanwaltschaft unternimmt.
Jeder trunksüchtige Einbrecher fährt für so eine Serie min. 5 J. ein.
In den USA hätte der auch nicht mehr als 2 J. kassiert.
Pro Delikt, wohlgemerkt.

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