Hallo
Dann wollen wir mal etwas Aufklärungsarbeit leisten;-)
Totmannschaltung=Sicherheitsfahrschaltung (Sifa)
Diese wurde notwendig, als mit dem Aufkommen der Diesel- und E-Traktion die Loks nur noch einmännig besetzt waren, der gute, alte Dampfer war stets mit Lokführer und in der Bremsbedienung im Gefahrfall eingewiesenen Heizer besetzt und verhindert bei einem Ausfall des Lokführers das unkontrollierte Weiterfahren des Zuges.
Dabei wird zeitgesteuert die Anwesenheit des Lokführers überwacht (bei gedrücktem Knopf max. 30s, bei Loslassen kommt ein Warnton, nach 5s die Zwangsbremsung).
Diese Schaltung hängt in der Fahrsteuerung jedes Triebfahrzeugs, muß aber abgeschaltet werden können, da sonst ein Wendezugbetrieb oder ein Abschleppen im Störungsfall nicht möglich ist, da diese wie jede Technik auch kaputtgehen kann, ist allerdings zusätzlich zum normalen Abschalten per Absperrhahn noch eine Überbrückung vorhanden, das hat aber mit laufendem Motor oder so nichts zu tun, sondern wirkt unabhängig davon.
Mit überbrückter Sifa beträgt die Hg nur noch 50km/h oder es muß ein zweiter Betriebseisenbahner im Führerstand anwesend sein, der in die Bremsbedienung eingewiesen ist und über Zugfunk Hilfe anfordern kann.
Induktive Zugsicherung (Indusi)= Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB)
Ist ein zusätzliches Sicherungssystem, welches über Magnete am Fahrzeug, an den Signalen und anderen Streckeneinrichtungen zur Geschwindigkeitsüberwachung arbeitet.
Dabei werden mit verschiedenen Schwingkreisen zwischen Strecken- und Fahrzeugmagnet Informationen übertragen, die dann je nach Signalstellung verschiedene Auswirkungen haben, das Ganze arbeitet inzwischen über den Fahrzeugrechner zeit- und wegeabhängig, die genauen Details erspare ich mir hier einmal.
Das Grundprinzip, bei einer geforderten Geschwindigkeitsreduzierung wird am Vorsignal oder der Ankündigung einer Langsamfahrstelle innerhalb des Bremswegabstands eine Beeinflussung geschaltet, die nach dem Überfahren des Magnetes innerhalb von 4s mit der Wachsamkeitstaste quittiert werden muß, anschließend hat der Lokführer in einer bestimmten Zeit und eines bestimmten Weges die Geschwindigkeit zu reduzieren, tut er eines von beiden nicht, dann erfolgt entweder bereits nach 4s die Zwangsbremsung oder spätestens beim Anstoßen an die Bremskurve, diese ist zusätzlich noch abhängig von der zulässigen Geschwindigkeit und dem Bremsvermögen des Zuges, ein Güterzug muß also weitaus früher und niedriger seine Geschwindigkeit verringern, um nicht "per Technik" angehalten zu werden.
Anschließend kommt vor Gefahrstellen wie Hauptsignalen oder niedrigen Geschwindigkeiten ein weiterer Magnet, der innerhalb eines vorgeschriebenen Abstands erneut die Geschwindigkeit überwacht und bei haltzeigendem Hauptsignal und Nichteinhalten bestimmter Faktoren eine Zwangsbremsung auslöst, überfährt der Zug trotzdem das Hauptsignal, so wird bei Haltstellung sofort eine Zwangsbremsung ausgelöst, um den Zug noch innerhalb des Durchrutschwegs anzuhalten.
Dabei kommt nach Halt vor einem haltzeigenden Signal noch eine restriktive Überwachung dazu, die bei versehentlichem Anfahren gegen das haltzeigende Signal bereits bei 25km/h die Zwangsbremsung auslöst.
Ein Fahrzeug ohne diese Ausrüstung ist auf dem Netz der DB nicht zugelassen, wenn die Streckenausrüstung fehlt, nützt das aber auch nichts.
Zu Zeiten der DR, wo es noch relativ viele Strecken ohne Indusi gab, waren dann bei bestimmten Strecken und Zügen Beimänner vorgeschrieben.
Allerdings habe ich mir, wie das bereits erwähnt wurde, 20 Jahre nach der Wende nicht vorstellen können, das es überhaupt noch Strecken ohne diese Ausrüstung gibt.
was das Bremsverhalten eines Zuges betrifft, selbst bei einer Schnellbremsung dauert es eben seine Zeit, bis bei einem Güterzug die Bremswirkung einsetzt (Durchschlagsgeschwindigkeit 300m/s, ein 500m-Zug benötigt als vom Einleiten bis zum Ansprechen ca. 2s, die volle Wirkung noch länger, bedingt durch die Füllzeit der Bremszylinder, Gestängeunterschiede usw.)
In diesem Zusammenhang denke ich doch, das sich der Lokführer beim Erkennen der Situation nach hinten geflüchtet hat, der Zusammenstoß war da nicht mehr zu vermeiden und die zusätzliche Zwangsbremsung durch die Sifa hat dann auch nur noch theoretischen Charakter, so ein Salzzug hat eben seine Tonnage und die schiebt ordentlich.
Die ominösen 100km/h sind auch aus der Vorschrift heraus, da ein Zug mit gestörter Indusi/PZB eben maximal noch 100km/h fahren darf, im Umkehrschluß ist eben dann auf Strecken mit Hg100 dann eine solche nicht zwingend vorgeschrieben.
In Anbetracht des menschlichen und materiellen Schadens sind die Kosten einer solchen Ausrüstung nicht aufzuwiegen, vor allem, weil dadurch der Unfall mit ziemlicher Sicherheit verhindert worden wäre.
fakiauso