Nachdem in BW ein Nachtverkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen gilt, müssen die Kinder von ihrem spärlichen Taschengeld jetzt für ihre 10 Euro statt an der Tanke für 1 Flasche Schnape jetzt im Supermarkt tagsüber 2 Flaschen kaufen.
Na denn, Prost ....
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Wenn die im Supermarkt korrekt handeln, dann ist Schluß mit Komasaufen.
Sollte ich einen Verkauf von Schnaps an Jugendliche unter 18 sehen, ist auch gleich die Bullerei da.
Man kann leider nicht alles auf Eltern und Schule abwälzen.
Ich denke, hier sind auch andere gefragt.
naja, schnaps bekommt man auch in der regel von etwas älteren Freunden, das muß nicht immer der nicht so korrekte Kassierer sein.
Ist aber chon reichlich affig, wenn man unter der Woche irgendwo in der Botnik kein Kasten bier mehr in Supermarkt kaufen kann da sonst die Jugendlichen sich besaufen - da wäre es konsequenter denen das trinken zu verbieten.
Bier ist ab 16 erlaubt.
nur vor 22 Uhr ;)
Bis dahin war der Notarzt ja auch schon da.
Unser Saubermann peterson, wie herrlich xD
Aha, das erinnert mich an Silvester, wenn man keine 18 war, schickte man dann einen 18 Jaehrigen um es zu kaufen. Solche Gesteze bringen nix. Das sehe ich hier in Mexiko. Das Alkohol Gesetz ist haerter. Verkauf ist nur von Monatg bis Donnerstag,einschliesslich Sonntag, ab 9 bis 22 Uhr. Freitag und Samstag ist es bis 23 Uhr. Das obwohl vor ein paar Monate nur von 9 bis 21 Uhr es war und das jeden Tag. In Lokale wie Restaurants wurde der einschank bis 24 Uhr gewaehrt und Discos bis 2 Uhr Morgens. Jetzt hat man es um eine Stunde verlaengert.
Kommt ein Tag wie Wahlen wo Verkaufs Verbot ist, dann bunkern sich die Menschen voll gesoeff zu. Es war ein Politi/Menschen geschreie wo man es um eine Stunde verlaengert hat. Es sei unverantwortlich.
Man muss es so sehen. Am Wochenende werden Mesnchen mit 2 bis 3 Promille erwischt. Unfaelle mit alkoholisierte Menschen waren die Abendordnung. Die zahl zw. 500 und 800 Autofahrer.
So dieses Jugendliche-Komma saufen, die einzige Schuld wo haben, sind die Eltern der Kinder. Sonst nichts.
Gruss
Sascha
P.S. Fehlt nur noch, das man ein Gesetz schafft, wo man die Menschen auch noch den hintern abwischen muss, weil sie zu unfaehig sind.
Hier wird doch deutlich gemacht, wie von Staas wegen dem Komasaufen durch Kinder Vorschub geleistet wird durch diese Verordnung.
Zur Verfügung : 10,-- Euro
verwendet : 10,-- Euro ( 1 Flasche Tanke )
alternativ:
verwendet : 10,-- Euro ( 2 Flaschen - Supermarkt )
Als hätte es den Schnaps im Supermarkt bisher nicht gegeben...
Sinn nicht verstanden ?
Tanke nur 1 Flasche,
Supermarkt 2 Flaschen für etwa. gleiche Ausgabe.
Ja schon, aber das gab es doch bisher auch. Kinder, die rechnen können, hätten auch bisher schon auf diese Idee kommen können.
Die Intention des Gesetzes war - soweit ich das verstanden habe - auch eine andere: Sprit an der Tanke wird oft "kurzentschlossen" z.B. aus Langeweile gekauft. Und da es eben noch nicht möglich ist, mal so eben in die Öffnungszeit eines Supermarktes zurückzureisen, gibt's eben gar nichts mehr zu kaufen.
Sicher hätten sie das, aber offenbar nicht gemacht, sonst wäre die Vorschrift nicht ergangen.
Man zwingt sie ja, diesen Weg und die damit verbundene Mehrmenge zu kaufen und zu konsumieren.
Hallo Forum,
jeder verantwortungsvolle Kaufmann verkauft überhaupt keinen Alkohol gleich welcher Art an Kinder!!!
Leider sterben diese Kaufleute aus.
MfG.
violetta
Wie bereits im Forum erwähnt, schicken die Kinder ältere zum Kaufen vor ....
Hallo throm2,
ist das nicht besonders schlimm!
Von Verantwortung auch gegenüber Jüngeren haben diese Jugendlichen leider noch nichts gehört und wo bleibt die Aufsichtspflicht der eigentlichen Eltern. Es muß doch auffallen, wenn die Kinder besoffen nach Hause kommen.
Bei uns zu Hause wäre der Teufel los gewessen.
MfG.
violetta
Leider hast Du recht, und leider ist meine Illusion, einen Elternfüherschein einzuführen nicht realisierbar.
Dies wäre nämlich mit med. Eingriffen verbunden, welche verhindern würden, Kinder erst nach Befähigungsnachweis zu zeugen.
Dies wäre m.E. zwar techn. möglich, rechtlich und ethisch aber nicht.
Als kleinen Schritt bei dieser allgem. Problematik wäre allerdings, eine Schulpflicht einzuführen und zwar mit der Massgabe, bis mind. Hauptschulabschluss, unabhänig vom Alter bei gleichzeitiger Koppelung, mit Anspruch auf Führerscheinprüfung.
Ich glaube, dass unter diesen Vorraussetzungen viele Eltern und Jugendliche zu sich kämen.
Gruss throm2