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Der Maultaschendiebstahl, die 2te Runde.

Fetzen / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

http://www.stern.de/panorama/einigung-im-maultaschenfall-entlassene-altenpflegerin-erhaelt-abfindung-1554915.html

Jetzt könnte man meinen, ist doch alles prima, wenn man von max. möglichen 42500 ausgeht, aber leider ist das nur verbrannte Kohle. Von den 25000 Abfindung bleiben ca zwischen 13 und 16000 nach Steuer und vom Lohn auch nur knapp die Hälfte (gut, zu viel Gezahltes gibts im nächsten Jahr zurück, wo die AA wieder zuschlagen kann). Den Rest frisst sowieso die Arbeitsagentur (Anwalt?), bis auf ihren Selbstbehalt.

Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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Crazy Eye Fetzen „Der Maultaschendiebstahl, die 2te Runde.“
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naja dann kansnt auch gleich sagen, das es sich nicht lohnt zu arbeiten, wenn du steuern zahlen mußt den der großteil ist ja noch gehalt.

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Fetzen Crazy Eye „naja dann kansnt auch gleich sagen, das es sich nicht lohnt zu arbeiten, wenn du...“
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Unfug! Was ich damit sage ist, dass sie trotz dem sie Recht bekommen hat, die Gelackmeierte ist. Es ist nicht der Großteil Gehalt, sondern maximal 17500€. Bei mir sind 25000€ immer noch mehr, als was maximal in dem Zusammenhang auch immer bedeuten mag. Vielleicht sind es auch nur 12000. Wie gesagt, wenn sie die Rückzahlung bekommt, dann steht ihr sofort die AA in den Hacken und knöpft ihr das Geld wieder ab.

Im Prinzip könnte ihr Ex-Arbeitgeber das Geld direkt an den Staat überweisen und, falls vorhanden, ihre Ersparnisse gleich mit, wenn sie 10000€ übersteigen. Das Geld wird ihr garantiert auf einmal überwiesen und die Abzüge bei so einem Monatsgehalt kannst du anhand deines eigenen Lohnzettels grob überschlagen. Bei uns in der Firma rechnen wir immer mit etwa der Hälfte (bei Sonderzahlungen) und liegen nicht weit daneben. Erstmal würde sie in einem Arbeitsverhältnis mehr raus bekommen, da über mehrere Monate verteilt und zweitens könnte sie den Lohnsteuerjahresausgleich behalten.

Nochmal, die Frau hat Recht bekommen und außer dem...praktisch nichts. Hätte sie stillschweigend akzeptiert, dann wäre beinahe auf das Gleiche hinaus gelaufen, denn mit 58 wird sie keine andere Arbeit mehr bekommen.

Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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gelöscht_189916 Fetzen „Unfug! Was ich damit sage ist, dass sie trotz dem sie Recht bekommen hat, die...“
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Hi

Nochmal, die Frau hat Recht bekommen und außer dem...praktisch nichts. Hätte sie stillschweigend akzeptiert, dann wäre beinahe auf das Gleiche hinaus gelaufen, denn mit 58 wird sie keine andere Arbeit mehr bekommen.

Und durch die Annahme des Vergleichs ist von vornherein abgewürgt, das irgendwelche Nachforderungen oder Revisionsklagen entstehen.

Auch wenn es grundsätzlich erst einmal Diebstahl war, eine Abmahnung und der Ausgleich des Schadens hätten der Sache Genüge getan, dazumal dem Heimbetreiber noch nicht einmal ein direkter finanzieller Schaden entstanden ist durch das Wegwerfen der Maultaschen, wie es der Fall gewesen wäre.
Aber in erster Linie ging es wohl darum, eine unbequeme Angestellte zu entfernen wie in anderen Fällen auch, wo geringste Vergehen völlig unangemessenen Konsequenzen nach sich zogen.

Selbst die Summe des Vergleichs ist in diesem Fall immer noch billiger als eine ordentliche Kündigung, im Endeffekt bleibt es nur ein moralischer Pyrrhussieg.

fakiauso

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Crazy Eye Fetzen „Unfug! Was ich damit sage ist, dass sie trotz dem sie Recht bekommen hat, die...“
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Im Prinzip könnte ihr Ex-Arbeitgeber das Geld direkt an den Staat überweisen und, falls vorhanden, ihre Ersparnisse gleich mit, wenn sie 10000€ übersteigen. Das Geld wird ihr garantiert auf einmal überwiesen und die Abzüge bei so einem Monatsgehalt kannst du anhand deines eigenen Lohnzettels grob überschlagen. Bei uns in der Firma rechnen wir immer mit etwa der Hälfte (bei Sonderzahlungen) und liegen nicht weit daneben.

Für Abfindungen gilt aber die "1/5 Regelung", das heißt die Steuer sieht wenig davon. Den ihr eigentliche Steuergruppe wird nicht so hoch sein.

Wie gesagt, wenn sie die Rückzahlung bekommt, dann steht ihr sofort die AA in den Hacken und knöpft ihr das Geld wieder ab.

Da bin ich mir nicht so sicher, kann durchaus sein das sie für die zeit in der sie auf den rechtsweg Gehalt bekommen hat ihre Leistungen zurückzahlen muss, dabei soltle sie aber immernoch plus machen. Zudem bleibt sie dann auch erstmal in Arbeitslosengeld und wird später zurückgesetzt in Hartz 4, und dann sollte sie ihr Geld in materialwertre umgesetzt haben oder evtl. schon (früh)rente beantrag haben(sollt ja nicht weit weg sein).
Falls die Monate nicht angerechnet werden, indem sie hier noch Gehalt bekommen hat ist das mit Harz 4 natürlich schlimmer, da sie dann wirklich dort das Wasser abgestellt bekommt aber knapp 4000€ Jahreseinkommen sind dann vermutlich doch Steuerfrei und sie kann gut leben bis ihr einkommen genug geschrumpft ist um wieder Hilfsleistungen zu bekommen.

Wenn sie geschickt ist kann sie sogar über die Bekanntheit ihres Falles, wieder einen Job kriegen den Aufmerksamkeit hat sie schonmal und das ist ne halbe Niete(lass die Regionalzeitung vermitteln die sicher auch drüber berichten wird).
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Crazy Eye Nachtrag zu: „ Für Abfindungen gilt aber die 1/5 Regelung , das heißt die Steuer sieht wenig...“
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sorry sollt natürlich 8000 heißen, was natürlich etwas steuern bedeutet.

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Fetzen Crazy Eye „ Für Abfindungen gilt aber die 1/5 Regelung , das heißt die Steuer sieht wenig...“
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1/5 Regelung?! Das wäre mir schon aufgefallen, bei Leuten die bei uns in schlechten Zeiten aufgehört haben.
"Und, was hast du bekommen?"
"Maaan, 80000€!"
"Du Depp! Ich habe dir doch gesagt, unter 120000 sollst du nicht einwilligen!"
"Ach komm, 80 ist doch auch ne Menge Kohle, da kauf ich mir ein schickes Auto."
"Von wegen, du weißt schon, dass dir das vom AA angerechnet wird, zusätzlich zu deiner Sperre?"
"Aber die haben mir doch gesagt..."
"Tja genau das hätte ich dir auch erzählt, wenn ich dich loswerden wollte!"
Monate später:
"Hat jemand XY mal wieder gesehen?"
"Ja"
"Was hat er raus bekommen?"
"46000 hat er gesagt"

Solche, oder so ähnliche Dialoge haben sich vor ein paar Jahren mehrfach bei uns abgespielt. Mein Mutter musste nach ihrer betriebsbedingten Kündigung (nein, sie hat nichts geklaut) alle Barvermögenswerte über 10000€ angeben. Hätte sie mehr gehabt, hätte sie das erst verbrauchen müssen. Sie war zu dem Zeitpunkt 62 und musste der AA immer noch alle 3 Monate Bewerbungen und Vorstellungsgespräche vorweisen.

Nicht, kann durchaus sein, sondern so sicher, wie das Amen in der Kirche, dass sie zu viel gezahlte Leistungen zurück zahlen muss. Wobei dagegen sicher nichts einzuwenden ist. Die Sauerei ist ja, dass ihr nichts anderes übrig bleibt, als das Geld umzuwandeln, welches ihr irgendwann angerechnet werden könnte. Nur als Beispiel, schau dir den Hörgerätethread an, oder denke an andere altersbedingte medizinische Hilfen, wie Brillen, oder einen Badewannenlift und und und. Das Zeug kostet ohne Ende und einem Menschen in dem Alter sollte man Rücklagen für solche Dinge zubilligen. Na gut, sie könnte sich alles auf Verdacht anschaffen und wenn sie es nicht braucht, bei e-bay verscheuern. (Ein wenig zynisch, aber meine Meinung nach nicht so, wie unser Beamtenapparat))

Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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peterson Fetzen „Der Maultaschendiebstahl, die 2te Runde.“
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Da kommt dann noch die Krankenkasse, die Rentenversicherung .......
ja, bestimmt sogar noch die Arbeitslosenversicherung.

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GAG3 Fetzen „Der Maultaschendiebstahl, die 2te Runde.“
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Richtig so.

Verstoß gegen Regeln ist ein verstoß gegen den Vertrag. Sicher will M.N auch das sich alle an bestimmte Regeln halten. Sonst funktioniert die Gesellschaft nicht. Basta.

Black Country Communion mit BLACK
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