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Überprüfung einer Postzustellung per Postzustellungsurkunde

Oliver55 / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Moin,
habe ein Problem. Mir sollen im Sommer 2008 wichtige Unterlagen per Postzustellungsurkunde zugeschickt worden sein. Mein Problem jedoch ist, wie soll es auch anders sein, dass sich diese Unterlagen bei mir nicht finden lassen, wie ich mich auch nicht daran erinnern kann, sie jemals erhalten zu haben. Nun ist der Zusteller ja nur daran gehalten diese in meinen Briefkasten zu werfen und mir eine extra Nachricht zu hinterlassen, wo sie sich befinden.
Die entsprechende Behörde behauptet nun, diese Unterlagen mir zugesandt zu haben. Der erste Nachweis waren die Kopien des Zustellungsbescheides ohne die wichtige Zweite Seite(Unterschrift des Zustellers). Nach reklamieren meiner Anwältin behauptet die Behörde nun auf einmal auch die zweite Seite zu haben. Ehrlich gesagt, traue ich der Sache nicht und würde den Vorgang gerne über den Barcode überprüfen. Es stellt sich nur die Frage, wie lange müssen diese Daten gespeichert bleiben?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.

Gruß Olli

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peterson Oliver55 „Überprüfung einer Postzustellung per Postzustellungsurkunde“
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Darüber hat es mal einen Bericht im Fernsehen gegeben.
Selbst eine Postzustellungsurkunde beweist nicht, daß die Sachen eingeworfen wurden.

Es ging damals um Kündigung eines Mietvertrages, der nicht angekommen ist.

Man kann nur sicher sein, wenn man es unter Zeugen persönlich einwirft.

Die Post haftet nicht.

Das sind halt die Regeln.

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neanderix peterson „Darüber hat es mal einen Bericht im Fernsehen gegeben. Selbst eine...“
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Man kann nur sicher sein, wenn man es unter Zeugen persönlich einwirft.

Selbst dann kannst du nicht sicher sein. Die einzige Möglichkeit der sicheren Zustellung ist Zustellung per Gerichtsvollzieher.

Volker

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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peterson neanderix „ Selbst dann kannst du nicht sicher sein. Die einzige Möglichkeit der sicheren...“
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Mein Zeuge ist Gerichtsvollzieher.

;o))

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neanderix peterson „Mein Zeuge ist Gerichtsvollzieher. o “
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Mein Zeuge ist Gerichtsvollzieher.

spielt keine Rolle.
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Olaf19 neanderix „ Selbst dann kannst du nicht sicher sein. Die einzige Möglichkeit der sicheren...“
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Die Zustellung per Gerichtsvollzieher dürfte in den meisten Fällen teurer kommen als der Totalverlust des Postinhalts ;-)

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Oliver55 Nachtrag zu: „Überprüfung einer Postzustellung per Postzustellungsurkunde“
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Moin,
in der Tat hat sich die zweite Seite eingefunden. Es lag ein Fehler meinerseits vor. Was mich aber irritiert, ist die Tatsache, dass es sich bei mir um Unterlagen für die Anmeldung zum Staatsexamen handelt. Unter anderem sämtliche Originalscheine, sämtliche Studienbuchseiten und weiterhin beglaubigte Urkunden. Und das alles soll ich erhalten haben und dann wieder entsorgt haben? Never ever! Tatsächlich hat der Zusteller auf dem Zustellungsvermerk eingetragen, mich nicht angetroffen zu haben und die Sendung in meinen Briefkasten geworfen zu haben. Mir ist das alles völlig schleierhaft. Nun kann ich den ganzen "Scheiß" neu ausstellen lassen. Und natürlich verlangt die Uni einen entsprechenden Kostenbeitrag für die Kopien der Studienbuchseiten. :-(
Danke Dir.
Gruß Olli

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