Hallo Loewe,
Du bist ja gerade an der "Schnittstelle" der Gesetzgebung angelangt.
Bisher war das ja mehr "frei Schnauze" und SOLL in Bälde geklärt sein. Wollen wirs hoffen, bis das umgesetzt ist, was letzte Woche debattiert wurde kann dauern.
Da ich innerfamiliär auch damit zu tun hatte, ein wichtiger Hinweis:
Es macht Sinn, daß die Verfügung nicht nur selbst und vom Bevollmächtigten unterzeichnet wird, sondern auch von einem Zeugen. Am besten ist es, den behandelnden Arzt zu bitten, das mit zu bestätigen.
Das wirkte Wunder, als meine Mutter ins Krankenhaus kam und wurde von den Ärzten dort ohne jedes wenn und aber akzeptiert. Andere Verfügungen (ohne Hausarzt-Segen) lösten lediglich ein gelangweiltes Achselzucken aus und wurden mehr oder minder negiert. Das mag von Arzt/Krankenhaus zu Arzt anders aussehen, aber wenn es pressiert kann man meist nichts mehr ändern/nachreichen.
Gruß
Gerd