hallo,
ich habe vor ein paar wochen einen verstärker gekauft und noch nicht ausgepackt, es war ein fehlkauf. leider will der verkäufer ihn nicht mehr zurücknehmen, was ja verständlich ist. jetzt will ich das teil als neu weiterverkaufen.
was muss ich dabei beachten? kann ich für die beschreibung einfach den text und die bilder vom hersteller nehmen? wie mache ich das mit der garantie (1,9 jahre)? darauf muss ich dann keine mehrwertsteuer bezahlen, oder?
Off Topic 20.484 Themen, 227.596 Beiträge
Hallo jürgolus,
aus Deinem Beitrag geht nicht hervor, ob Du den Verstärker im Netz oder beim realen Händler gekauft hast. Da gibt es prinzipielle Unterschiede in der möglichen Rückabwicklung des Kaufs.
Bitte daher weitere Infos posten.
Gruß
Frank
_______________________________________________________________________________________________
hallo,
es ist ein denon receiver avr 1909, und ich habe ihn im netz gekauft, aber wie gesagt, der händler hat schon gesagt, dass er ihn nicht wieder nimmt
Hallo jürgolus,
hast Du möglicherweise die Widerrufsfrist von 2 Wochen verstreichen lassen? Dann hast Du schlechte Karten. Der Händler kann ja nicht bei jedem verkauften Teil noch 1 - 2 Jahre Rückabwicklung befürchten müssen. Dabei geht jedes Geschäft drauf.
Hinweise z.B. hier:
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-35135/frist-f%C3%BCr-r%C3%BCckgabe-bei-internetkauf
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=13552&ccheck=1
Ansonsten mal selber Suchmaschinen bedienen.
Vielleicht ist die Nachfrage von Sanni Boi Deine Rettung?
Gruß
Frank
_______________________________________________________________________________________________
naja, wie gesagt, ich habe gar nicht die hoffnung, dass er den artikel zurücknimmt, ich möchte nur wissen auf was ich beim verkauf achten muss (siehe erstes posting)
Hallo jürgolus,
Du meinst sicher Weiterverkauf über eBay?!
Du solltest besser eigene Fotos und Scans in der Beschreibung benutzen. Evtl. kannst Du einen Hinweis auf das Datenblatt beim Anbieter unterbringen.
Du kannst auch anbieten, die Rechnung (wegen des Kaufdatums und der möglichen Garantie) beizulegen.
Als Privatperson hättest Du mit der MwSt. als Vorsteuer nichts zu tun.
Als neu würde ich das Teil nicht anbieten! Schreib lieber "neuwertig" im Titel und erklär das im weiteren Text! Da kannst Du sonst echt Probleme kriegen!
Bei weiteren speziellen Fragen schreib mir eine PN.
Gruß
Frank
_____________________________________________________________________________________________
Schreib in Deine Auktion rein, warum Du es nicht gebrauchen kannst.
Zu wenig Watt oder sonst was.
Dann schreibe rein, daß Du das Teil nicht benutzt hast und es nur zum Fotografieren ausgepackt hast.
Schreibe, daß die Originalrechnung mitgelierfert wird und es noch 1,9 Jahre Restgarantie gibt.
Eigene Bilder! Eigene Beschreibung !