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PKW privat verkaufen

gelöscht_152402 / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen,

zunächst entschuldigt bitte meine dummen Fragen, aber ich habe echt keine Ahnung...
Hab überall mal nachgefragt und gegoogelt aber irgendwie kommt nur Halbwissen raus.

Hab den KFZ-Brief nun endlich gefunden und mein Kleiner steht nun wie aus dem Ei gepellt zum Verkauf!

Beziehe mich auf den aktuellen ADAC-Kaufvertrag und da zu Punkt 1.3- also "Unfallschaden", "sonstige Beschädigungen (z.b. Hagel)" bzw. "lediglich folgende Beschädigung oder Unfallschaden"...
Was ist denn genau ein "Unfallschaden"??? Ich hatte nämlich mal einen leichten Rempler am Kotflügel beim Parken. Ist leider noch leicht sichtbar und wird auch nicht verschwiegen. Aber ist das schon ein Unfall?
Und was versteht man unter "sonstige Beschädigungen"? Eine Minidelle auf der Motorhaube und hier und da ein paar leichte Kratzer? Sieben Jahre und 120000km + haben halt ihre Spueren hinterlassen. Aber wie sollen die da angegeben werden?

Und wie stehts mit der schriftlichen Fixierung weiterer Mängel? Z.b. ist die Klimaanlage ohne Funktion, eine Rep. lohnte sich imho nicht. Natürlich teile ich all das mit aber das sollte doch auch schriftlich festgehalten werden. Reicht da ein formloser Nachtrag zum Vertrag mit Datum und Unterschrift von beiden?

Kann man noch festlegen dass eine Probefahrt erfolgreich absolviert wurde und sonst gekauft wie gesehen gelten soll/kann?

Mir ist sehr wichtig, dem Käufer nicht unwissentlich etwas zu verschweigen bzw. das evt. hinterher ein Schuh draus wird. Ich strebe also einen für beide Seiten sauberen Deal an! Ich möchte ja auch nicht über den Tisch gezogen werden.

Und wie gehts dann weiter?
Reicht es wenn der Käufer mir die Veräußerungsanzeige/Empfangsbestätigung unterzeichnet? Muß ich dann den Wagen noch abmelden oder meldet der Käufer ihn dann auf sich an? Am liebsten wäre mir eine kleine Anzahlung und dann melde ich den Wagen selbst ab. Oder?

Auf jeden Fall sollte ich mir aber die Veräußerungsanzeige/Empfangsbestätigung für die Zulassungsstelle/versicherung aber dann auch gleich beim Kauf bzw. Übergabe unterschreiben lassen, richtig? Und es dann gleich meiner Versicherung melden.

Ach herrje, hab mal gar keinen Plan ;-) Sorry, aber hab sowas noch nie gemacht...

Danke & Gruß

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lard gelöscht_152402 „PKW privat verkaufen“
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Nimm einen standardkaufvertrag (kannste sicher runterladen oder kaufen)weise den kauefer auf dir bekannte maengel hin (unfaelle etc.)kauf wie besehen gilt fuer privatverkaeufe nachwievor und melde die kiste nach verkauf umgehend ab- versicherung nicht vergessen
http://www.123recht.net/Gekauft-wie-besehen-verschwindet-aus-Kaufverträgen__a848.html
http://www.news-vnr.de/archiv/2002/09/newsletter_2002_09_26.html
das ist meine private meinung und keine Rechtsberatung
man ist das web scheisse geworden mit all den haien und muraenen die dort lauern^^

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olliver1977 lard „Nimm einen standardkaufvertrag kannste sicher runterladen oder kaufen weise den...“
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kauf wie besehen gilt fuer privatverkaeufe
Jein die Vorschäden sollten alle Dokumentiert werden weil auch bei Kauf wie gesehen gilt es immernoch das diese Klausel bei versteckten Mängeln nicht gilt.
Um Sicher zu gehen alle Mängel Dokumentieren zur not per Foto belegen und du bist auf der sicheren Seite als Verkäufer.
Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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lard olliver1977 „ Jein die Vorschäden sollten alle Dokumentiert werden weil auch bei Kauf wie...“
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"weise den kauefer auf dir bekannte maengel hin" aber mit deiner version sind beide auf der sicheren Seite^^

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olliver1977 lard „ weise den kauefer auf dir bekannte maengel hin aber mit deiner version sind...“
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Das gesagte Wort ist schwer nachzuweisen, schriftliches haben beide zum belegen was auch von beiden unterschrieben ist.

Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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gelöscht_84526 olliver1977 „Das gesagte Wort ist schwer nachzuweisen, schriftliches haben beide zum belegen...“
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Ich schreibe immer diesen Satz in solche Kaufverträge:

Das Fahrzeug wird verkauft wie gesehen, mit allen bekannten und unbekannten Mängeln, ohne jeglichen Anspruch auf Gewährleistung und ohne das Recht auf Rückgabe.


Habe noch nie irgendwelche "Rückläufer" oder sonstige Reklamationen gehabt.

Gruß
K.-H.

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peterson lard „Nimm einen standardkaufvertrag kannste sicher runterladen oder kaufen weise den...“
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Das Web ist nicht "scheisse".

Die Art Deiner Rechtsberatung ist auch ohne Disclaimer erlaubt.
Sie befindet sich auf dem Stand Jurastudium 1. Semester und Du nimmst kein Geld dafür.
(Wenn es denn überhaupt eine war)

Das war meine Rechtsberatung.
;o)

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Ralf103 peterson „das ist meine private meinung und keine Rechtsberatung“
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die Mängel die du hier für uns beschrieben hast und die du dem Käufer ja mitteilen willst, kannst du einfach formlos bei dem Kaufvertrag so vermerken, dann bist du auf der sicheren Seite...

nur bei Unfallschäden, die in der Werkstatt behoben worden sind, solltest du die Rechnung beilegen...

und unbedingt um- bzw. abmelden, im Zweifelsfall verschwindet der Käufer ins Ausland oder ist nicht auffindbar und du musst dann noch 1 Jahr Versicherung latzen..

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weka1 gelöscht_152402 „PKW privat verkaufen“
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Hallo,
zum Begriff Unfallschaden:wenn ein Unfallschaden vorliegt,dann sind Teile der Karosserie die tragende Funktionen haben.oder auch Teile der Außenhaut betroffen, die ohne beträchtlichen Aufwand nicht zur vollen Verkehrsfähigkeit des Fahrzeuges führen.D.h, wenn sicherheitsrelevante Teile der Karosserie erneuert werden müssen, oder auch Teile der Aussenhaut gewechselt werden müssen, dann liegt konkret ein Unfallschaden vor. Rempler, die eine Beule im Kotflügel oder einen Scheinwerfer kosten, sind kein Unfallschaden.
Bei Stoßfängern muss man die Sache differenziert sehen. Ist nur der Stoßfänger zerstört, und hat die Karosserie und die Aufhängungen der Stoßfänger haben keine Deformationen erlitten, ist das ein Bagatellschaden.
Ich würde den bei deinen Auto vorhandenen Schaden von einer Karosseriewerkstatt vor dem Verkauf , genau so auch die Kratzer beseitigen lassen,denn der Wertverlust ist beim Verkauf größer als die Werkstattkosten zur Beseitigung der Schäden.

Gruss weka

Auch mein Rechner kommt aus China !
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gelöscht_152402 weka1 „Hallo, zum Begriff Unfallschaden:wenn ein Unfallschaden vorliegt,dann sind Teile...“
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Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Hilfestellung! Hab mich auch noch mal umhören können und ich denke das es keine Probleme geben wird.

Was den kleinen Rempler angeht, sowie div. andere kleine Mängel habe ich entschieden, diese nicht beheben zu lassen. Über´m Daumen gepeilt eine reines Plus-Minus-Geschäft.
Es macht also für mich keinen Sinn, 500€ reinzustecken und 500€ mehr herauszubekommen. Dafür bekommt der Käufer den Wagen eben günstiger aber halt mit kleinen Mängeln. Dann kann er selbst entscheiden ob und was er machen läßt. Mein Schrauberfreund meint auch ich solle ihn verkaufen wie er ist. Die HU war ja auch i.O.

Das Angebot habe ich auch dementsprechend bewußt realistisch und mit wenig pers. VB angesetzt. Mal sehen ob die Strategie aufgeht aber ich bin guter Dinge. :-)

Danke & Gruß

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fbe gelöscht_152402 „Hallo zusammen, vielen Dank für Eure Hilfestellung! Hab mich auch noch mal...“
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Pass nur auf wenn du Angebote bekommst wo dir jemand einen Scheck sckicken will auf dem das doppelte oder mehr des Kaufpreises steht und du die Differenz zurücküberweisen sollst. Als ich meinen Audi ins Netz gestellt habe kamen mehrere solche Angebote aus England.
fbe

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gelöscht_152402 fbe „Pass nur auf wenn du Angebote bekommst wo dir jemand einen Scheck sckicken will...“
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@fbe
Ja, davon hab ich auch schon gehört. Auch die Visitenkarten die einem so an die Scheibe gepappt werden sind mit Vorsicht zu genießen!

Der Deal ist praktisch schon besiegelt :-) War ein Super-Termin und arbeitsbedingt solls dann Mi. soweit sein. Und das zu einem guten und fairen Preis für beide. Perfekt!

Nochmals Danke & Gruß :-)

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