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Krankenkassenbeitragsangleichung ... ab wann ?

arme socke / 16 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, muss demnächst versicherung wechseln. Der Betrieb für den ich Arbeiten werde, hätte es gerne, dass ich zur Deutschen BKK wechsel. Nun liegen die aber kanpp 2% über der ikk Direkt z.B.. Darüber hinaus habe ich aber gehört, dass die Beiträge eh bald angeglichen werden sollen. Also stelle ich mir die Frage, ob es sich lohnt für das eine Jahr (oder wie lange es auch immer dauert) mir noch einen Papierkrieg zuzumuten, da bei der Deutschen BKK schon alles vorliegt bis auf meine unterschrift...?

Weiss da jemand drüber bescheid?

MfG

Arme Socke

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eiseimer arme socke „Krankenkassenbeitragsangleichung ... ab wann ?“
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Über Deine Krankenkassenmitgliedschaft entscheidest Du selber. Aber immer wieder bedrängen gerade kleine Firmen ihre Angestellten, alle in der gleichen Kasse zu sein. Das spart Verwaltungskosten. Und da man als arme Socke zuerst an den Job denken muss, beugt man sich meist. Kenn ich aus eigener Erfahrung.
Über Beitragsangleichung kann ich Dir leider nichts sagen. Frag mal bei Google. Vielleicht meldet sich hier noch ein Kompetenter.

Das Leben ist schon ernst genug, da muss man mich nicht auch noch ernst nehmen.
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Gerd6 arme socke „Krankenkassenbeitragsangleichung ... ab wann ?“
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Das Zauberwort heißt : Gesundheitsfonds (statt Krankenkassenbeitragsangleichung) und ist, wie das gerade bei dt. Gesetzestexten üblich ist, für den Laien kaum nachvollziehbar. Auf drei Sätze Text kommen 7 Seiten Ausführungsbestimmungen.

Das Ganze soll ab 1.1.2009 laufen und ist in Sachen Kosten noch unklar. Man ging ursprünglich von einem allg. Beitragssatz von ca 14,4% aus und ist mittlerweile bei Schätzungen von ca 15.5%. Abgesegnet wird die Höhe vermutlich erst im Spätherbst d.J., ca November.

Zu diesem gleichen Beitrag kann bei entsprechender Risikostruktur der jeweiligen Kasse ein Zusatzbeitrag von bis zu 1% hinzukommen. Es ist davon auszugehen, daß Kassen, die bisher schon hoch lagen, ein hohes Risikoklientel haben (oder schlechte Verwaltung ??) und gerade diese auch schnellstmöglich bei diesem Zusatz ankommen werden.

Also viele Wahl-Möglichkeiten bleiben dann nicht mehr, da auch der Leistungsrahmen eng gefaßt ist und sich die Kassen nur noch wenig unterscheiden (dürfen).

Was die "Bitte" des Arbeitgebers angeht, hat eiseimer schon recht. Die AG hätten natürlich gerne, daß sie nur mit einer bzw. möglichst wenig KK arbeiten müssen. Wenn es tats. 2% sind, wovon Du ca 1% aufzubringen hast, kommt es natürlich auch auf die Gehaltshöhe an, ob es lohnt, da zu mucken. Bei 3000€ und 1% Unterschied sind das nun mal 30 Euronen. Und das Monat für Monat bis Dezember. Bei einem Azubi weniger interessant. Aber die Wahl von Gesetzes wegen hast DU.

Viel mehr kann man Dir leider im Moment dazu nicht helfen, da wie gesagt, das Verbindliche erst ca im Nov. kommt.
Aber Tante google gibt bei dem einleitend erwähnten Zauberwort eine unendliche Fülle an Infos preis ;-))

hth...Gerd ,der schlappe 30 Jährchen in dem Metier KK malocht hat



Der PC-Minister warnt: OC schädigt Rechner und Herz und kann zum vorzeitigen Exitus führen.

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charlie62 Gerd6 „Das Zauberwort heißt : Gesundheitsfonds statt Krankenkassenbeitragsangleichung...“
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Die AG hätten natürlich gerne, daß sie nur mit einer bzw. möglichst wenig KK arbeiten müssen.

Allerdings ist das "Argument" mit den höheren Verwaltungskosten im EDV-Zeitalter geradezu lächerlich.

In Wirklichkeit "kaufen" sich bestimmte Krankenkassen (wie auch die Versicherungen) mittels Provision den Firmeninhaber oder maßgebliche Leute in den Personalabteilungen. Diese propagandieren dann nur diese Kassen, welche bezeichnenderweise immer zu den teuersten gehören.

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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MaWin|DA charlie62 „ Allerdings ist das Argument mit den höheren Verwaltungskosten im EDV-Zeitalter...“
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Da kann ich charlie62 nur zustimmen. Ich bin bei meinem Arbeitgeber auch im Bereich der Lohnbuchhaltung tätig. In der heutigen Zeit (Zauberwort "EDV") macht es kaum einen Unterschied, ob alle Mitarbeiter in der gleichen Krankenkasse versichert sind, oder nicht.

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arme socke Gerd6 „Das Zauberwort heißt : Gesundheitsfonds statt Krankenkassenbeitragsangleichung...“
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Danke für das Zauberwort. Tappte beim googeln nämlich im Dunkeln. Wenn die tatsächlich auf 15% hochgehen würden, währe das doch Wucherbetrag, da die meisten KK unter 15% liegen... Das ich das selbst drüber entscheiden kann weiss ja ich ja, sonst währe mein Thread ja überflüssig für mich ;). Werd mich dem trotzdem beugen, oder wie auch immer, da ich erst im September bei denen anfange und für die paar Monate lohnt sich der aufwand dann doch nicht.

Danke für die schnellen antworten


MfG

arme Socke

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Bingo2 arme socke „Danke für das Zauberwort. Tappte beim googeln nämlich im Dunkeln. Wenn die...“
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Hallo arme Socke,

ich würde mich nicht beugen! Du hast einen Arbeitsvertrag unterschrieben mit Wirkung ab 1.9.08, in dem mit Sicherheit nichts von einer bestimmten Krankenkasse steht. Der nächste Schritt ist, daß Du dem Lohnbüro Deine Steuerkarte und Deine Krankenkassenbescheinigung gibst. Solltest Du jetzt der einzige in dem Laden mit einer anderen Krankenkasse sein, ist das für das Lohnbüro eine Überweisung mehr. Du hast doch einen Arbeitvertrag, was soll Dir passieren?

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Crazy Eye Gerd6 „Das Zauberwort heißt : Gesundheitsfonds statt Krankenkassenbeitragsangleichung...“
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Was die "Bitte" des Arbeitgebers angeht, hat eiseimer schon recht. Die AG hätten natürlich gerne, daß sie nur mit einer bzw. möglichst wenig KK arbeiten müssen. Wenn es tats. 2% sind, wovon Du ca 1% aufzubringen hast, kommt es natürlich auch auf die Gehaltshöhe an, ob es lohnt, da zu mucken. Bei 3000€ und 1% Unterschied sind das nun mal 30 Euronen. Und das Monat für Monat bis Dezember. Bei einem Azubi weniger interessant. Aber die Wahl von Gesetzes wegen hast DU.


Ich denke bei einen Azubi geht es um die verhältnissmäßigkeit ;) Wenn du von einen geringen gehalt lebst, bedeuten ein prozentual gehaltsnachlass, tendentiell sogar mehr verzicht als bei einen hohen Gehalt ;) Grade die Azubis die nicht mehr in hotel mama leben, müssen sehr auf auf ihre Ausgaben achten um über die runden zu kommen und da sind die 6e für die Krankenkasse gefühlt nerviger als die 30.
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Gerd6 Crazy Eye „ Ich denke bei einen Azubi geht es um die verhältnissmäßigkeit Wenn du von...“
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weißt Du crazy Eye, die Moralapostelei geht mir voll auf den Zwirn. Von der Materie keine Ahnung, aber einen Halbsatz rausgreifen, der einen in die Ecke der Kapitalisten stellen soll, oder?

1.) aus materieller Sicht: Ein Azubi, der 500€ bekommt (es geht auch noch viel weniger !) und vielleicht 120 Bewerbungen geschrieben hat bevor er den 6er gezogen hat, wird einen Teufel tun und wäre schlecht beraten, zum Einstand beim neuen Ausbildungsplatz gleich mal den Dicken zu machen und auf seine Rechte zu pochen (auch wenn er die hat). Aber selbst wenn: Bleiben wir bei den 500€. Halb=250€ davon 1% (unsere Ausgangsbasis im akt. Fall) macht mtl. 2,50€ Unterschied.

2.) aus fachlicher Sicht: ein Azubi braucht nach geltendem Recht erst ab Überschreiten einer Geringfügkgkeitsgrenze Eigenbeiträge aufzubringen. Und deshalb auch, ohne den konkreten Fall zu prüfen, ..bei einem Azubi weniger interessant..

Also was soll das? Ich meide dieses Brett schon aus gutem Grunde meist. Und selbst der jetzige Ansatz, einem user meine Fachkenntnis als Hilfe anzubieten, wird wieder von Heckenschützen genutzt, am Thema vorbei zu polemisieren. Danke, nein, OT ist wirklich nicht mein Ding im Forum "Computerwissen für alle". Und nein, ich bin nicht empfindlich.

EOD

hth...Gerd



Der PC-Minister warnt: OC schädigt Rechner und Herz und kann zum vorzeitigen Exitus führen.
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Crazy Eye Gerd6 „weißt Du crazy Eye, die Moralapostelei geht mir voll auf den Zwirn. Von der...“
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Mhh hab ich gesagt das er ein böser Kapitalist ist, hab ich ihn das unterstellt? Wenn ja möchte ich mich dafür entschuldigen, ich wollte nur klarstellen das diese 2 oder 1 Prozent unabhängig von gehalt ein ärgerniss sind und die ersten 250 sind ja nicht unbedingt ohne grund befreit und die werden so weit ich weiß auch nicht rausgerechnet.

Und Azubis brauchen auch nicht jedesmal 100 bewerbungen zu schreiben, und in manchen branchen verdient man auch "genug" in anderen Weniger(ein kumpel von mir hat als Rechtsanwalt und Fachangestellter in dritten lehrjahr noch unter der Sozialversicherungsgrenze gelegen)

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DannyCoburg Crazy Eye „Mhh hab ich gesagt das er ein böser Kapitalist ist, hab ich ihn das...“
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peterson arme socke „Krankenkassenbeitragsangleichung ... ab wann ?“
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Wenn man 2.000 Brutto verdient, sind 2% immerhin 40 EUR / Monat.

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Gerd6 peterson „Wenn man 2.000 Brutto verdient, sind 2 immerhin 40 EUR / Monat.“
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es ist (ohne jetzt ganz tief in Besonderheiten einzugehen) immer noch so, daß grds. vom Pflichtbeitrag der zuständigen Pflichtkasse der AG und der AN je 1/2 aufbringen. Und ein Beitragssatzunterschied von 2% käme demzufolge mit 1% bei
der armen socke an.
Du scheinst evtl. den Unterschied zwischen Krankenversicherung und Krankenkasse zu vernachlässigen. Bei den (privaten) KV
kann es natürlich sein, daß die 2% voll beim AN hängen bleiben würden. ZB bei Soldaten (die über die freie Heilfürsorge hinaus zusatzversichert sind. Obwohl es bei denen keine Beitragssätze, sondern Prämien gibt)


G.

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peterson Gerd6 „rechnen kannst Du, aber ..........“
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Das war einfach nur so in den Raum gestellt.
Du warst bei einer Krankenkasse, ich nicht.

Wie sieht es denn beim Rentner aus?

Und bei den Privaten (ich bin einer) erhöht sich so ein Beitragssatz schon mal um 7-10% pro Jahr.
Und die "freie" Heilfürsorge ist nicht frei. Das war mal so vor 20 Jahren.

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Gerd6 peterson „rechnen kannst Du, aber ..........“
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Wie sieht es denn beim Rentner aus?

Wenn wir vom Rentenbezieher (BfA/LVA jetzt Dt. Rentenversicherung) der die Voraussetzungen zur Pflichtversicherung erfüllt ausgehen, gilt auch die Hälfte vom Beitragssatz für den Rentner. Allerdings hat sich uns Ulla ja so einige Feinheiten einfallen lassen, die bewirken, daß die Hälfte nun mal nicht 50% sondern mehr sind. zB Zuschläge hier und da, die ausschl. vom Rentner (oder auch AN) allein aufzubringen sind. In der Regel sind das derzeit beim Rentner +0,9% und die Pflegevers. (aktuell 1,7%) kommt auch noch drauf.

So, soll reichen. Wir werden sonst OT auf OT ;-)

Gruß
Gerd
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peterson Gerd6 „rechnen kannst Du, aber ..........“
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Thx

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rando peterson „Ja, sowas hatte ich in Erinnerung.“
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eins ist bisher nicht gesagt worden und das ist das wichtigste: die Kassen, die bisher einen günstigen Beitragssatz haben, der (von gesetzes wegen) nächstes Jahr angehoben werden muß, können (und werden) nächstes Jahr dann Rückerstattungen vornehmen. Und zwar werden einige Kassen wohl dann Rückerstattungen haben, so daß sie wieder genau den gleichen Beitragssatz haben wie vorher. (oder zumindest den gleich großen beistragsabstand haben wie bisher) Es lohnt sich also bei der IKK-Direkt mit einem Beitragssatz von 12,2 % zu bleiben, denn der Abstand zur teuersten Kasse mit ca. 15,5 % wird gleich hoch bleiben.

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