Tach zusammen,
habe da mal ne Frage:
Hatten gestern Diskusi, wie eigentlich zur Zeit Staatsangehörigkeit in D geregelt ist...
Bekommt jeder der hier geboren wird automatisch die dS oder wie sieht das aus?
In den USA sollte das AFAIK so sein: dort geboren = automatisch Ami-Pass...
...hier auch?
Gruss
Olli
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http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit
Lies mal da nach - da ist das besser erklärt als ich es erklären kann....
nein, bekommt man nicht.
In Deutschland gilt prinzipiell das Abstammungsrecht (Jus Sanguinis). Näheres im von mr drehmoment angegebenen Artikel.
In den USA gilt prinzipiell das Jus Soli, die Geburt im Hoheitsgebiet eines Staates. Wird also ein Kind in den USA geboren, erhält es grundsätzlich auch die amerikanische Staatsangehörigkeit. Auch bei Ausbürgerungen geht diese nicht verloren, sie kann (und muss gegebenenfalls, wenn das Land, in das z.B. ausgebürgert wird, dies vorsieht) aber abgegeben werden.
Inwieweit eine solche durch Geburt erlangte multiple Staatsangehörigkeit aufgegebenen werden muss, hängt aber von der Einzelfallsituation ab.
Klingt irgendwie nach "Blutorangensaft"... aber Spaß beiseite, das Thema ist wirklich interessant. "Dreielementelehre", bezogen auf Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk (auch diesen Begriff kannte ich nicht), in Drehmos Wiki-Link erwähnt, davon hatte ich noch nie gehört. Mehr darüber hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht
CU
Olaf
Danke für die Fachtermina und den Link.
Schönen Abend!
Ist ja auch fast so - vom "Recht des Blutes" zur Blutorange ist es nur ein kleiner Weg.... ;) (es gibt aber auch andere Schreibweisen - Ius (großes i) oder ius, da siehts nicht ganz nach juice aus.
