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Wie würden Sie entscheiden?

gelöscht_137978 / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Aus aktuellem Anlaß frage ich mal in die Runde.
Aber zuerst der Hergang.

Die Tage ist in einer Firma in der Gegend der Dachstuhl abgebrannt.
Der angenommene Grund ist eine nicht abgewickelte Kabeltrommel, die wohl den Brand verursacht hat.
Bei der Nachrichtenerstattung wurde das als technischer Defekt beurteilt.

Imho ist das kein defekt, sondern Fahrlässigkeit. Denn es ist hinlänglich bekannt, das eine Kabeltrommel, wenn sie genutzt wird, immer abgewickelt werden soll aus Überhitzungsschutz.

Nun, wie würdet ihr das beurteilen?
Fahrlässigkeit / Dummheit oder technischer Defekt?

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T-Rex gelöscht_137978 „Wie würden Sie entscheiden?“
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Aus meiner Sicht ist das kein technischer Defekt, sondern Fahrlässigkeit. Wenn der Benutzer der Kabeltrommel elektrotechnisches Grundwissen hat, ist es schon "billigend in Kauf genommen" (wenn nicht sogar Vorsatz).

 GrüßeT-Rex 
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Gerd6 gelöscht_137978 „Wie würden Sie entscheiden?“
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ich hab leider wenig von dem erwähnten elektrotechn. Wissen, aber das interessiert mich als "Otto-Normal-Stromverbraucher" jetzt aber auch mal. Ist das jetzt wieder nur die Hälfte der benötigten Infos, oder hab ich noch nicht verstanden worum es geht? Die Kabeltrommel als solche ist doch, selbst wenn sie angestöpselt ist, nicht die Gefahrenquelle, sondern nur dann wenn darüber ordentlich Strom gezogen wird. Und davon steht hier ( im Bericht) nichts. Also war die in Betrieb, oder ist deren pure Existenz schon als Brandauslöser in Verdacht? Ohne das zu wissen, sind Aussagen doch unmöglich.


Gruß
Gerd

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T-Rex Gerd6 „ich hab leider wenig von dem erwähnten elektrotechn. Wissen, aber das...“
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Die Existenz allein reicht nicht, es muß schon ein aktiver Verbraucher angeschlossen sein.
Spule (Elektrotechnik)

 GrüßeT-Rex 
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gelöscht_137978 Gerd6 „ich hab leider wenig von dem erwähnten elektrotechn. Wissen, aber das...“
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OK, entschuldigung, ich hatte etwas vorschnell angenommen, das diese Grundlagen soweit bekannt sind.

Zum Thema. Genaueres hat man in den lokalen Nachrichten nicht genannt. Jedoch ist zumindest jedem Fachmann bekannt, das sowas bei aufgewickelter Kabeltrommel und einem größeren Verbraucher passieren wird.
Auch immer wieder nett auf Straßenfesten zu beobachten, wenn gefragt wird, haste mal ne Kabeltrommel, meine iss kaputt.

Also, wenn eine Kabeltrommel nicht abgewickelt wird und daran ein Verbraucher hängt, dann wirkt die Trommel wie eine Spule ohne Kern (Plastiktrommel) oder mit Eisenkern (wenns eine aus Metall ist). In beiden Fällen fehlt letztenendes die Kernmasse bzw. eine Sekundärwicklung (wenn man einen Trafo als Denkstütze nimmt). Dies ist wichtig, damit eine Spule nicht in die Sättigung geht. Wenn sie das tut, was oben bereits angedeutet ist, dann erhitzt sie sich und wird zerstört (über die interne Vorgänge einer Spule möcht ich jetzt nicht weiter eingehen).

Ich gebe dir nach überdenken des Nachrichtenartikels jedoch recht. Da Sie nichts genaueres dazu gesagt haben, ist es ja tatsächlich möglich, das die Leitung selbst kaputt war, oder aber der sogenannte Bimetall Schutzschalter nicht funktionierte. Das wäre in der Tat ein technischer Defekt.
Insofern relativiert sich mein oben geschriebener Gedanke, ja? ;)

Jens hat es ja auch angedeutet. Es gibt diesen Bimetall Schalter als Schutz. Nur bei Bauhaus Kabeltrommeln für 5 Euro würd ich da keinen Pfifferling drauf geben, das der auch wirklich funktioniert (selbst bereits erlebt, was einem untergejubelt wird).

Was lernen wir draus?

Man sollte Qualitativ hochwertige Trommeln kaufen.
Gummileitung, Körper aus Metall, Stecker aus Gummi nicht Plastik, Steckdosen mit Wasserdichter Abdeckung.
Und immer schön abwickeln, auch wenn sich die Oma im Garten nur die Haare fönen will.

Auch ist es kein Fehler, wenn man 1-2 mal im Jahr die Trommel abwickelt, Leitung feucht reinigt und anschliesend (bei Gummileitung) mit Talkum leicht einreibt.

So hat sich der thread wenigstens als technische Beratung entwickelt, höhö ;)

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Gerd6 gelöscht_137978 „@Gerd“
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Was lernen wir draus?

Daß man Artikeln in der Presse nicht so ohne weiteres glauben sollte ;-)

und : i am sorry, weil ich etwas provoziert habe. Die Grundlagen waren mir durchaus geläufig, aber ich finde es immer wieder bestätigt, daß in irgendwelchen Artikeln Halbwahrheiten stehen. Klar geht so eine Trommel (nicht abgewickelt) in Rauch auf, wenn Du da einen Elektrogrill mit 2500W dranhängst, oder wie kürzlich gesehen, eine Elektroheckenschere der größeren Sorte. Aber solch selbsternannte "Gutachter" am Brandherd (Polizist, Reporter, Jungfeuermann etc) der nur eine solche Trommel da liegen sieht, hat sein Blitz-Gutachten fertig. Die Trommel wars. Ob da was dranhing (unter Last) ist noch gar nicht geklärt. Aber der Artikel macht was her.

aber :
So hat sich der thread wenigstens als technische Beratung entwickelt

stimmt schon. Hat meinen Horizont durchaus erweitert.

Und den thread hätte es gar nicht gegeben, wenn die Presse sorgfältiger berichtet hätte:

" Der Brand ist nach erster Begutachtung durch einen Sachverständigen dadurch entstanden, daß an einer nicht abgerollten Kabeltrommel drei Kühltruhen und ein Elektrogrill hingen, was zu einer ................"

Das wäre eine Meldung gesewen, oder ?

Gruß
Gerd


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gelöscht_137978 Gerd6 „@Ede“
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eigentlich ein Witz

Und den thread hätte es gar nicht gegeben, wenn die Presse sorgfältiger berichtet hätte

Also schlampige Berichterstattung (in dem Fall nicht schreibende Zunft, sondern Baden TV) läßt uns über Sicherheit diskutieren.

Aber nochmal zum Thema, auch wenn man jetzt etwas improvisieren muß.

Angenommen, es war ein Verbraucher dran, meinetwegen ein Heizkörper mit 3000 Watt an einer Kabeltrommel, um zum Beispiel einen feuchten Raum zu trocknen (solls ja geben ;)). Nehmen wir an, die Trommel war nicht abgewickelt und der Bimetallschalter hat ne Macke.

Wie wäre der Fall in deinen Augen, wenns pünktlich um 23:59 anfangt zu brennen? Rein Interresehalber.

Fahrlässigkeit des Betreibers der Verkabelung oder technischer Defekt? Knifflig, was?

Also, wie würden Sie entscheiden?

Würd mich auch aus Versicherungstechnischer Sicht interresieren.

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Gerd6 gelöscht_137978 „@Gerd“
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also dann müßten wir uns jetzt auf die Ebene der Rechtsverdreher begeben.


Es gibt mit Sicherheit Angaben zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch" eines Artikels, hier Trommel. Die sind entweder aufgedruckt/aufgeklebt oder die Trommel, falls höherwertig, hat evtl. eine Gebrauchsanweisung dabei. Da steht dann explizit drin, daß die Leitung vollst. abzuwickeln ist und wie hoch die Trommel/das Kabel belastet werden darf. Auch da gibts ja div. Vorgaben auf den Leitungsquerschnitt bezogen. Daß und ob der eingebaute Abschaltschutz /Bimetall nicht angesprochen hat, müßtest DU im Einzelfall beweisen. Einzelfall deshalb, weil das Gerät ja eine VDE-Zulassung haben muß und daraufhin eine allgem. Betriebserlaubnis , es ei denn, es wurde aus Aserbaidschan eingeschmuggelt.
Dann hättest Du aber wieder die A*karte, weil ohne VDE-Zulassung, keine Genehmigung es an das dt. Stromnetz anzuschließen. Also kurz und schlecht: Haus abgefackelt weil Heizofen an NICHT ABGEWICKELTER Kabeltrommel, = Feiertag für die Versicherung.
Bedingt durch den nicht sachgemäßen Gebrauch würde Dich das bös reinhauen. Selbst wenn die Trommel es NICHT gewesen wäre, würde der Prozeßweg für die Vers. sich lohnen, weil es dann vermutlich zu einer Mithaftung kommen würde, die zu einer deutlich reduz. Vers.-Leistung (wenn überhaupt) führen würde. Und diese Einsparung ist für die immer ein Gewinn, weil deren RA ja "nichts kosten", sind ja eh da.

Ich sag das jetzt aus der Sicht meiner 30-jähr.berufl. Erfahrung im Bereich Versicherung/Regreßforderung. Zwar nicht in der Sach- sondern der gesetzl. Krankenversicherung, aber das tut der Sache was Regreßforderungen angeht,keinen Abbruch.

Dies ist keine Beratung, sondern eine nicht auf einen konkreten Fall bezogene pers. Meinung und keinesfalls dazu angetan, die Versicherer allgemein zu verunglimpfen ;-)

Gruß
Gerd

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Jens2001 gelöscht_137978 „Wie würden Sie entscheiden?“
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Afaik müssen Kabeltrommeln eine Thermische-Überlastsicherung haben die die Kabeltrommel bei übermäßiger Erwärmung abschaltet.
Diese sind aber vor allem bei Baumarkt-Billig-Produkten nicht immer zuverlässig.

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THX Ultra II gelöscht_137978 „Wie würden Sie entscheiden?“
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Als fahrlässig würde ich es erstmal so nicht bezeichnen, da keine weiteren Fakten oder Tatsachen vorhanden sind!
Bei Stromzieher wie etwa 220Volt Schweissgeräte etc. wird logischerweise das Kabel komplett abgerollt, das wissen aber nur die, die jeden Tag damit arbeiten!
In diesem Fall müsste schon eine Dauerbelastung gewesen sein, da ein aufgewickeltes, warmes Kabel so schnell nicht in Brand gerät!
Kommt natürlich auf die Quali der Kabeltrommel an, ein Euro zuviel gespart kann dann verheerend sein.

Ob das jetzt Fahrlässigkeit, Dummheit oder ein technischer Defekt war lässt sich in meinen Augen so nicht sagen!
Vielleicht haben viele kleine, unglückliche Ereignisse zum Brand geführt!!!

MfG
THX Ultra II

Die Zunge ist das einzigste Werkzeug welche durch ständigen Gebrauch schärfer wird ;-)
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gelöscht_23570 THX Ultra II „Als fahrlässig würde ich es erstmal so nicht bezeichnen, da keine weiteren...“
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In der Praxis sieht es halt so aus:

1. Irgendwo auf der Baustelle steht eine Kabeltrommel.
2. Der nächstbeste braucht Strom, steck also seine Kabeltrommel daran an.
3. Siehe 1.

Kontrolle, wer wann, was oder wo dazusteckt hat selten jemand. Schuldfrage?

Gruß Alois

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petax gelöscht_137978 „Wie würden Sie entscheiden?“
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Meine Meinung: Eindeutig technischer Defekt

Es ist ohne Probleme möglich einen Überlastungsschutz einzubauen. Als Hersteller sollte man einkalkulieren, dass ein User vergisst das Kabel abzuwickeln.

Wenn ein Hersteller das nicht für 5,- EUR schafft muss er seine Kabeltrommel halt für 10,- EUR verkaufen. Will er lieber eine für 5,- EUR anbieten die eventuell nicht funktioniert haftet er dafür wenn sein Überlastungsschutz ausfällt.

Oder nicht?

Gruß Peter



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