

Meine CD-Rohlinge haben nach dem Brennen auch einen Brandschaden und können danach nicht mehr beschrieben werden.
*hat das jetzt irgendjemand verstanden?*
ach egal
Da habe ich ja wohl Anspruch auf Ersatz und Schmerzensgeld... *g*
mfg
chris
So ein Schmarrn. Man liest immer wieder an angeblichen Gerichtsfällen in USA, die nichts sind als ein - na, was wohl? Klar, ein Hoax. Wie die Frau, die Milionen bekam, weil auf dem Kaffeebecher keine Warnung "Achtung, heiß" war oder die, die im Laden über ein spielendes Kind stolperte und Millionen bekam - es war ihr eigenes Kind. Alles Erfindungen....
"...Man liest ..."
wer ist "man"?
komisch nur, dass wegen vieler solcher urteile zum teil abstruse regelungen gelten - hier nur das beispiel von der mikrowelle, die sich nicht für die trocknung lebendiger kleintiere eignet.
kein hoax.
"...Wie die Frau, die Milionen bekam, weil auf dem Kaffeebecher keine Warnung "Achtung, heiß" war ..."
auch kein hoax.
lieber holger - hier irrst du also.
denn in der realität ist das freiste land der welt das, mit den meisten regelungen durch rechtsprechung.
merke: nicht alles, was du komisch findest, ist nicht möglich. aber vieles was du normal findest, finde ich komisch.
;-)
zitat wiki:
Stella Liebeck (* 1913) erlangte ihre Berühmtheit durch einen Gerichtsprozess gegen McDonald's, bei dem der älteren Frau aus New Mexico 160.000 US-Dollar Schmerzensgeld und 480.000 US-Dollar Strafschadensersatz zugesprochen wurden, nachdem sie durch verschütteten Kaffee Verbrühungen dritten Grades erlitten hatte. Ihren Anwälten gelang es im Prozess zu beweisen, dass McDonald's den Kaffee wissentlich bei genügend hohen Temperaturen brühte, dass tatsächlich derartige Verbrennungen entstehen konnten. Zudem wurde bekannt, dass es bereits vorher weitere „Opfer“ von zu heißem Kaffee gab, die Temperatur des Kaffees jedoch nicht herabgesetzt wurde.
für mich ist das alles andere als ein hoax.
;-)
...so gesehen - ack.
;-)
Auch wenns vielleicht ein fake ist: habe mich köstlich amüsiert :-)
Hat mich amüsiert, aber das ist nicht möglich, da keine Versicherung gegen grobe falässigkeit (schreibt man das so?) versichert.
Schade eigentklich.
Jan Willem