Nach Auffassung des Gerichtes hatte der Spermaspender aktiv am Familienleben teilgenommen.
Hintergrund: Durch seine Samenspende war ein lesbisches Paar zu zwei Kindern gekommen. Nun haben die beiden Frauen sich getrennt.....
Aber lest selber: Klick.
Ob so etwas wohl in Deutschland auch möglich wäre?
Gruß
K.-H.
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Ich habe in einer Rechtvorlesung, die von einem Richter des Saarbrücker Landesgerichts gehalten wurde gelernt, dass ein Samenspender theoretisch immer unterhaltspflichtig ist. Er ist eindeutig der biologische Vater und alle Pflichten die sich daraus ergeben, können nicht per vertraglicher Absprache eingeschränkt werden.
Ich muss gestehen, dass ich das nie richtig glauben konnte. Aber vielleicht stimmt es und es läuft auf dem Wege, dass die Samenbanken die Spenderdateien nie öffentlich machen und dazu auch nicht per Gesetzt gezwungen werden können.
Ich frage mich jetzt: angenommen man ist Unterhaltspflichtig. Bekommt es mit der Angst zu tun, bricht nachts in die Samenbank ein und stiehlt den Tags zuvor gespendeten Samen, damit man nicht in Zukunft von Wildfremden zum Unterhalt verpflichtet wird, ist das dann vor Gericht ein Banküberfall?
Die Verarsche an der ganzen Sache ist doch, dass zwar ein Samenspender Unterhalt blechen darf (obwohl die "Eltern" den Kurzen annehmen) aber anders herum ein Mann ebenso auch bei Nachweis des biol. Nichtvaterschaft zahlt, sofern er das Balg durch "Duldung" nach dessen Geburt quasi "angenommen" hat. Irgendwie sind das zweierlei Maß für mich - erinnert mich an: Die Bank gewinnt immer.
Also: Immer vorsichtig mit den Zappelmännern (auch in der Besenkammer!)
Zitat aus dem Artikel: "Der Spender hatte nach Überzeugung des Gerichtes aktiv am Familienleben teilgenommen also regelmäßigen Kontakt zu den beiden Kindern und deshalb fiel das Urteil gegen den Spender aus, was für ihn ohne Bedeutung ist, da er im April verstarb."
Demnach war der ganze Prozess eh eine Farce... aber abgesehen vom Ableben des edlen Spenders liest sich das doch schon etwas anders. Wenn dem Mann aus dem regelmäßigen Kontakt zu den Kindern nunmehr ein Strick gedreht worden ist, so kann dies im Umkehrschluss nur bedeuten: Hätte er sich von den Kindern ferngehalten, wäre er möglicherweise nicht unterhaltspflichtig geworden.
Besonders logisch nachvollziehbar finde ich weder das eine noch das andere.
CU
Olaf
P.S. Frage an Pumbo: Wie ist das mit der "Duldung" zu verstehen? Sind damit Fälle gemeint, wo die Frau fremdgegangen und infolgedessen schwanger geworden ist?
Nun, eine Samenspende über eine Samenbank wird vermutlicht anonym vor sich gehen.
Ich denke eher, der Ärmste hat sich den beiden zur Samenspende zu Verfügung gestellt weil er sich durch die beiden Lesben auf der sicheren Seite wähnte.
Gruß Alois
"weil er sich durch die beiden Lesben auf der sicheren Seite wähnte."
Das denke ich auch.
So wie ich mir das Vorstelle, tröpfelt der Mann in ein Reagenzglas oder was auch immer und es wird untersucht und gelagert (daher auch Bank ;))
Wenn alles soweit korrekt abläuft, dann sollte nur die Samenbank wissen, wer der Mann war, mit all den Angaben drumherum.
Ich kann mir Vorstellen, das eben der Wunsch nach Nähe ihn zum Vater gemacht hat. Somit wäre das imho auch in Ordnung so. (Wäre er Spender im eigentlichen Sinn, also schwupp und weg, dann wäre das Urteil verwunderlich).
Allerdings ergibt sich da auch ein interessanter Aspekt. Die Kinder haben keinen Vater mehr und dürften somit Waisen oder Halbwaisenrente bekommen, oder?
Wie auch immer, guck wohin es tröpfelt, dann wird alles gut.
Appropos Besenkammer und Samenraub.
Ich stells mir grad bildlich vor. BB sagt, Schatz, rede mit mir, darauf Sie, geht nich, hab den Mund voll. :(
Zunächst: Wird der - auch anonyme - Samenspender als Vater festgestellt, so schuldet er dann natürlich,
auf Grund des Abstammungsverhältnisses, dem Kind grundsätzlich Unterhalt (§§ 1601 ff BGB). - Ob er sich hiervon unter bestimmten Voraussetzungen freihalten lassen kann (durch Vertrag pp.) bzw. ob derartige Regelungen sittenwidrig und damit nichtig sind (§ 138 BGB), soll hier nicht weiter ausgeführt werden.
Zu dem "Rechtsverlust infolge Annahme" durch "Duldung" (Beitrag von Pumbo): Grundsätzlich ist jede Vaterschaft binnen einer Frist von zwei Jahren anfechtbar; diese Frist beginnt erst mit dem Zeitpunkt zu
laufen, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen seine Vaterschaft sprechen (§ 1600 b Abs.1 BGB). - Mit anderen Worten: Erfährt beispielsweise der mit der Kindesmutter verheiratete Berechtigte irgendwann, daß die Kindesmutter Ehebruch begangen hat, und ficht er gleichwohl nicht binnen der nächsten
zwei Jahre die Vaterschaft an, so hat er seinen Anspruch verwirkt.
Irgendwie finde ich das alles unlogisch. Letztlich steht das, was der Samenspender gemacht hat, irgendwo zwischen "Gefälligkeit" und "Dienstleistung", je nachdem ob und wie viel "Aufwandsentschädigung" er dafür erhalten hat. Dafür soll er jetzt quasi haftbar gemacht werden?
Und hätte er die von ihm gezeugten Kinder nie besucht und keines Blickes gewürdigt, dann müsste er jetzt auch nicht zahlen?
Die Wege der Justiz sind mitunter recht verschlungen (egal ob in den USA oder hier).
CU
Olaf
Soweit mir bekannt ist Samenspende in Deutschland nicht erlaubt und ein derartiger Vertrag unmoralisch und damit unwirksam. Der biologische Erzeuger wäre unterhaltpflichtig. Und das unabhängig davon ob er Kontakt zur Familie unterhält oder nicht.
Es trifft nicht zu, daß die Samenspende in Deutschland verboten sei. Vielmehr ist die Behandlung mit Spendersamen (sog. heterologische Insemination) in Deutschland bereits seit 1986 eine legale Methode zur künstlichen Befruchtung.