
Der sieht doch noch jung und fidel aus... ;)
...aber ob in dieser "nahen" Zukunft noch Tonbandgeräte verwendet werden?!
Heute morgen im Hintergrund Fernsehen gehört, als ich am Computer arbeitete. Fernsehnachrichten von 1987. Verfassungsgerichtsurteil: Es war verfassungswidrig einem Arbeitslosen für 2 Wochen die Bezüge zu streichen, nur weil er NACH Eintreten der Arbeitslosigkeit (nicht etwa nach Bekanntwerden der Kündigung) nicht sofort das Arbeitsamt verständigt hat. Nix von formvollendeten Papierbergen usw. ...nur bitte informieren!
Was 1987 verfassungswidrig war, ist heute - verschärft - Gesetz, selbst wenn in Einzelfällen Leute verhungern. Dabei hat eigentlich auch heute noch das Sozialstaatsgebot Verfassungsrang und müsste auch gelten, wenn jemand nichts auf die Reihe kriegt.
Also 3 Jahre nach Kohls geistig moralischer Wende, die uns Privatfernsehen und privatfernsehen-ähnliche Verhältnisse im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gebracht hat. Und nur 2 Jahre vor dem Zusammenbruch der DDR. Da kann man nur staunen welchen traurigen "Ruck" die Systemveränderer zustande gebracht haben.
Heut zu Tage muss wohl auch nicht befürchtet werden, dass ein Verfassungsgericht nochmal einigermaßen sensibel entscheidet. Die Parteien haben die Richterernennung voll im Griff und kennen ihre Leutchen. Damals wusste man wohl noch wie die Welt zusammenbricht, wenn das Einkommen weniger wird, wenn man sich um Zeugnisse und Bescheinigungen kümmern muss, also erst mal die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber hat, überlegt, ob man gegen die Kündigung klagt.