...und der Hilfeschrei der Justiz.
Fehlerhafte Hartz IV-Entscheidungen bleiben bestehen und landen dann massenhaft vor Gericht, weil
1) Widerspruchstellen in der Praxis nicht befugt sind einen Abhilfebescheid zu erlassen. Bzw. die Rechtsstelle kann erlassen, aber die Leistungsstelle setzt einfach nicht um, sie prüft die Aufhebbarkeit nicht.
2) Fehlende Mitwirkung wird festgestellt, ohne dass eine Aufforderung zu Mitwirkung ergangen ist.
3) Unzutreffende Belehrungen im Stil von "Ihr Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung". Oder “Die Leistung wird aus pädagogischen Gründen eingestellt."
4) Bescheide an Bedarfsgemeinschaften werden an irgendein Mitglied adressiert, Einzelansprüche nicht ausgewiesen.
http://wasg-berlin.de/uploads/media/JobCenter.pdf
Gefunden über:
http://www.heise.de/extras/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12038717&forum_id=108917
Nebenbei, die Hälfte der eingezahlten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fließen den Haushalten zu, weil man damit argumentiert nach einem Jahr Arbeitslosigkeit hätten die Haushalte Harz IV-Kosten zu tragen. Und von der Hälfte geht nochmals die Hälfte verloren, für Verwaltungskosten versteht sich. Eine Risikoversicherung, die nur ein Viertel der Einzahlungen auszahlt, das ist aus dem sozialen Netz geworden. Die restlichen Leistungen werden gewährt, wenn man für 1 Euro/Std. arbeiten geht, selbstverständlich rechtswidrig in Konkurenz zum regulären Arbeitsmarkt.
