...wenn ich den Bundestrojaner auf meinem System finde und diesen entferne?
Ist es Hehlerei, wenn ich eine Überwachungskamera verkaufe, welche das BKA bei mir angebracht hat und wenn ich diese finde?
Kann ich wegen Zerstörung von Bundeseigentum verklagt werden, wenn ich eine vom BKA angebrachte Wanze in meiner Wohnung finde und diese zerstöre?
Ein paar seltsame Fragen, mit welchem sich Gulli.com beschäftigt: Klick.
Gruß
K.-H.
Off Topic 20.606 Themen, 228.972 Beiträge
mich würde eher die Frage interessieren, was passiert, wenn ich die Wanze einem Linienbus anklebe und die Kamera im Rotlichtviertel verbaue (auf die Drehbühne ausgerichtet)? Strafbar?
Dann wird die überwachende Stelle einen rapide ansteigenden Verbrauch an Tempo´s und Zewa´s haben. ;-))
na ob bei denen der Verbrauch so wesentlich steigen wird?
Die sabbern doch eh den ganzen Tag, wenn´se auf die Kameras gieren. :D
Es ist nun fast 40 Jahre her, als ich studierte.
Der erste "Grundlagen"- Satz meines damaligen Philosophie- Dozenten lautete:
> Fragen Sie immer "cui bono". Wenn Sie die Antwort wissen, beantwortet sich eine Frage von allein! Und genau das wird wohl auch hier zutreffen.
Schließlich sind die Gerichte und die Richter ausführendes Organ der jeweils herrschenden Klasse.
Und da in diesem Rechtssystem der Besitz und dessen Mehrung weit über den Schutz des körperlichen Wohlbefindens des Winzlings, das sich "Volk" nennt steht, dürfte die Antwort wohl recht einfach sein.
Jürgen
Hehlerei ist das niemals, da passt der Tatbestand nicht. Bei Hehlerei hat ein anderer etwas gestohlen, was Du kaufst odere verkaufst. Es ist schlicht Diebstahl. Zitat aus dem Gesetz (§ 242 StGB): "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen [...]". Da steht nüscht davon, dass sich die "fremde bewegliche Sache" nicht auch in der eigenen Wohnung befinden kann.
Dasselbe gilt natürlich analog auch für die Wanze, wobei hier zwei absolute Rechtsgüter kollidieren: Einerseits das Eigentumsrecht an der Wanze, andererseits die verfassungsmäßig garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Wenn ein Richter die Abhöraktion angeordnet hat, hast Du aber vermutlich schlechte Karten.
Es ist doch eher Dein Computersystem was vorher sabotiert wurde...
Was die Überwachungshardware angeht: Wenn man Gegenstände findet deren Besitzer dem Finder unbekannt ist, dann bringt man die ins Fundbüro (bevor man sich der Fundunterschlagung schuldig macht) ;-)
Gruß
Borlander
Upsala ich bin wohl auf den absenden Button gekommen ;)
Mhh dann schreib ich vllt doch nochmal was zum thema, ich denke die Fununterschlagung sollte den Fall noch an ehsten treffen - allerdings kann man noch von seinen eigentum sprechen wenn man sein eigentum bewußt bei wem anders lagert?
Du kennst den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz? Ein Beispiel: Jede Leasingfirma "lagert" die Fahrzeuge, deren Eigentümer sie ist, bewusst bei den Fahrern (=Leasingnehmern).
hier hast du aber eine vertragliche regelung, über den besitztstand und die verwendungsrechte ...
hier schiebt dir aber jemand einen 10€ schein unter der tür durch, und fordert ihm am nächsten Tag zurück. Die Wanze könnte man aber auch eher mit einen etwas störenderenden geschenk vergleichen, nur fällt mir grad kein gutes beispiel ein.
Ich sage es mal etwas drastischer:
Mir kloppt jemand von hinten und unverhofft mit einem Stock auf den Kopp. (Kopf)
Um mir etwas anzutun, was ich wahrlich nicht möchte.
Mir gelingt es, selbigen den Stock zu entwinden.
Wenn ich diesen Stock behalte, ist das Diebstahl? Raub?
Jürgen
Ja. Aber ich kann Dich beruhigen: Wenn Dich jemand erschießt, bist Du nicht zur Herausgabe der Kugel verpflichtet. In diesem Fall geht man von einer freiwilligen Aufgabe des Eigentums aus.
Mann, was bin ich erleichtert....
Jürgern
Das ist ein Klasse beispiel :)
Haltet den Dieb, er hat mein Messer im Rücken! *lol*
hab mir grad überlegt - da könnte man vielleicht eine Verdienstquelle auftun?Man breche bei jemanden ein.
Später behaupte man, man hätte bei dem Einbruch ein Couvert mit 10.000 Euro verloren und klagt auf Herausgabe...
Irgendwie ist mir da sogar was Ähnliches von einem (widerlichen) sogenannten "Pop- Titan" in Erinnerung.
Aber ich irre mich sicherlich und bringe wieder etwas durcheinander.
Also nicht ganz ernst nehmen, ja?
Jürgen
Da fällt mir spontan dieser amerikanische Fall ein:
3. Oktober 1998: Terrence Dickson aus Bristol, Pennsylvania verliess ein Haus das er grade ausgeraubt hatte durch die Garage. Er konnte das Garagentor wegen eines Fehlers in der Torautomatik nicht öffnen. Ins Haus kam er auch nicht zurück da sich die Verbindungstür von der Garage aus nicht ohne Schlüssel öffnen liess. Die Familie war auf Urlaub und Mr. Dickson war acht Tage in der Garage eingeschlossen. Er überlebte mit einer Packung Pepsi und Hundefutter die er in der Garage fand. Er verklagte die Versicherung der Hausbesitzer da die Lage ihm ´unzumutbare geistige Schäden´ verursachte. Das Gericht entschied auf einen Vergleich über eine halbe Million Dollar.
Denn Stock wird anschließend die Polizei haben wollen als Tatwerkzeug/Beweisstück ;-)
Gruß
Borlander
Was ihr immer mit euren Bundestrojaner habt.
Richtet unter Windows XP einen richtigen Mehrbenutzermodus wie bei Unix/Linux ein und dann kann sich nicht einfach ein Trojaner einnisten, jedenfalls nicht über E-Mail.
Diese Malware braucht im System besimmte administrative Rechte um Systemdateien zu manipulieren und die bekommt es nicht vom Betriebsystem wenn man die Programme nur als normaler User startet und nicht als Administrator (jedenfalls nicht bei Unix/Linux).
Die meisten Windowsanwender sind an ihren Viren und andere Malware selbst Schuld.
Bei mir auch nicht.
Weil ich Mails mit Dateianhang grundsätzlich bereits auf dem Server lösche.
Und amtliche Stellen (bisher 2x geschehen) bitte, mir ihre Anhänge ausgedruckt auf Papier zuzusenden.
Die bislang akzeptierte Begründung "Ich bin nicht in der Lage, Mailanhänge zu öffnen - keine Ahnung, wie das geht".
Jürgen
Bundestrojaner: Die Schlapphüte sollten erst mal beweisen das ich den mit Absicht entfernt habe, ich habe einfach aus Versehen ein paar Sachen gelöscht, upps kann ja mal passieren. Schließlich habe ich keine Ahnung von Kompjutern.
Überwachungskamera, Wanze: Sofort die Polizei rufen und Anzeige gegen Unbekannt stellen, es könnte ja auch der Nachbar sein der spannt. Wenn die Bu.., Verzeihung, Polizei das Ding nicht entfernt, weis man auf jeden Fall was Fakt ist. Ansonsten gilt was Borlander geschrieben hat, zum Fundbüro damit, dort gehören Sachen hin die andere "verloren" haben :-)
mhh ein geshcickten Virus löscht du nicht einfach so nebenbei, da wird es schwierig sich mit einen ausversehen rauszureden.
Allerdings fände ich es unverschämt, wenn man dafür belangt werden könnte.
