Hallo Freund,
habe neulich das hier gefunden: http://promo.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?GetOSIWidget&itemId=330043928118&itemTitle=Second%20in%20Command%20(2006)%20mit%20Jean%20Claude%20Van%20Damme&viewerStatus=2&itemCatId=23268&listedsite=77&saleEndTime=1162667280000&viewerSiteId=&sellerid=75384756&showCrossSellerPromos=1&showOSI=1&track=MERC_VIC&prodRefId=53768021&salePrice=9.38&salePriceCurrencyId=7&view=VIC&itemAttrMomento=1077:183_-3:15963_-3:15964_17082:15965_18906:23712_-4:23714_-3:25008_-3:25080_-3:25081_-3:25125_-3:40086_-10:18894_-10:10244_-10&random=977
Ich habe immer angenommen, MietDVDs dürfen nicht verkauft werden.
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Mein Gott, mit diesem Link kommt gleich wieder das gesamte Seitenlayout durcheinander.
Du hast falsch angenommen, andersrum wird ein Schuh draus. Verkaufs-DVDs dürfen nicht vermietet werden, MietDVDs dürfen jedoch verkauft werden. Der Kunde (in aller Regel also mal eine Videothek) hat auch mehr dafür bezahlt, eben auch für das Recht, sie weitervermieten zu dürfen. Wenn der Boom der ersten Wochen vorbei ist und er keine 20 Kopien mehr von einem Film benötigt, kann er die restlichen DVDs sehr wohl verkaufen.
Nutze ich auch ganz gerne mal, wenn in "meiner" Videothek DVDs verkauft werden, sind hin und wieder ein paar Schnäppchen dabei.
Wieso kommt bei denen Leihdvds oft die Einblendung, das die DVD nicht zum Verkauf bestimmt sind?
Es mag ja durchaus DVDs geben, bei denen der Lizenzgeber dies untersagt hat. Aber das ist eher die Ausnahme (oder ich gucke gänzlich andere Filme als du) und fraglich, ob dies im Streitfall überhaupt vor Gericht Bestand hat - die Softwareindustrie versucht ähnliche Methoden ja auch schon seit Jahr und Tag, scheitert damit aber (glücklicherweise noch) an der geltenden Gesetzgebung bzw. Rechtssprechung. Als Käufer wirst du jedenfalls nichts zu befürchten haben.
Das du dir das überhaupt durchliest... ;-)
Gruß
Jürgen
