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Dürfen radikale Seiten besucht werden?

DannyCoburg / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

Wer weiß nicht, daß es im Internet radikale Seiten (rechts - links - islamstisch - satanistisch etc.) gibt! Manche Seiten, die in D evtl. verboten sind, kann man dann aus dem Ausland aufrufen und sich informieren, wie diese Leute so denken, welches z. T. absurde Weltbild sie haben.

Es ist ja verboten, kinderpornographische Seiten auch nur anzuschauen, zu Recht, keine Diskussion.

Wie aber verhält es sich mit den oben in der Klammer angegebenen Seiten? Wo kann man nachlesen, ob bzw. was verboten ist? Möchte keinen Ärger mit dem Verfassungsschutz, die denken am Ende, man gehört zur RAF oder den Nazis oder sonstwas.

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Tilo Nachdenklich DannyCoburg „Dürfen radikale Seiten besucht werden?“
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Danny, Du bist radikal, wenn Du Dich gut informieren willst. Du sollst nicht selber recherchieren, abonniere lieber ein schädliches Schlafmittel wie die FAZ.

Wie kannst Du nur auf die blöde Idee kommen, dass Du Dich nur korrekt verhalten musst - was immer das auch ist - und dann von irgend wem geschützt wirst, bwz. vor irgend wem geschützt wirst? Wenn Dein Interesse auch nur das geringste bewegt...wirst Du sicherlich nicht verhaftet, aber Dein Leben wird sich ändern.

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DannyCoburg Tilo Nachdenklich „Danny, Du bist radikal, wenn Du Dich gut informieren willst. Du sollst nicht...“
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Dann bin ich gerne radikal, denn ich hasse es, etwas vorgekaut zu bekommen und bilde mir am liebsten meine Meinung aus erster Hand. Die Interpretationen anderer zu verstehen (unterstellt, sie sind richtig), ist so ´ne Sache - siehe schon allein Gebrauchsanleitungen!

Lies einem Kind die Börsenberichte vor, es wird voraussichtlich einschlafen, weil es nichts versteht! So mag es manchem Erwachsenen mit der FAZ gehen. Leider kann ich selbst sie nicht lesen, nur hin und wieder, da ich zu wenig Zeit habe.

Findest du das interessanter: http://www.mlpd.de/rf/ ?

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Tilo Nachdenklich DannyCoburg „Dann bin ich gerne radikal, denn ich hasse es, etwas vorgekaut zu bekommen und...“
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Bis auf ein paar Detailinfos dürfte das ja tiefste Provinz sein. Interessant wäre die große Politik in geschichtlichen Dimmensionen.
http://www.fromthewilderness.com/free/ciadrugs/index.html
http://www.lobster-magazine.co.uk/issue32.php
http://www.disinfo.com/site/

Insgesamt dürfte das Internet inzwischen aber ganz gut unter Kontrolle sein.

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DannyCoburg Tilo Nachdenklich „Bis auf ein paar Detailinfos dürfte das ja tiefste Provinz sein. Interessant...“
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DEA? Drug Enforcement Administration? Kalter Kaffee, Tilo. Was interessiert mich der Kampf der Amis gegen Drogen? Du wieder!

Hier gibt weitere "Theorien": http://www.thetruthseeker.co.uk/index.asp

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Pumbo DannyCoburg „Dürfen radikale Seiten besucht werden?“
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Ggf. sollte einem so eine Frage das BMI auf Anfrage korrekt beantworten können oder der für einen zuständige Rechtspfleger.

I.a. mache ich persönlich einen weiten Bogen um solche Seiten, da ich damit rechne, dass da insgeheim kräftig überwacht und mitprotokolliert wird und ich keine Lust habe, für nix bei irgendwelchen Idioten "auf dem Schirm" zu erscheinen. Einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre das nicht für 3. nachvollziehbar z.B. aus Internetcaffee o.ä. zu machen.

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DannyCoburg Pumbo „Ggf. sollte einem so eine Frage das BMI auf Anfrage korrekt beantworten können...“
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Das habe ich mir gedacht. Allerdings wäre ich dann in der Kartei unter links- als auch rechtsextremistisch bzw. islamistisch einzuordnen.

Aber du hast recht, falls man an irgendwelche Idioten geraten sollte, wird man am Ende allen drei Blöcken zugerechnet.

Solange man sich selbst aber nicht aktiv am Aufruf zur Gewalt / zum Rassenhass etc. beteiligt, sollte einem aber kein Strafverfahren ins Haus stehen dürfen - ich fürchte, wenn ich beim BMI nachfrage, komme ich erst recht auf irgendeine Liste.

Es müßte doch irgendwo dokumentiert sein, ob es Seiten gibt, außer pädophilen, die nicht aufgerufen werden dürfen. Vielleicht gibt es aber keine.

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DannyCoburg Nachtrag zu: „Dürfen radikale Seiten besucht werden?“
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"Freispruch: Die Revision der Staatsanwaltschaft Stuttgart beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am war nicht erfolgreich – das OLG bestätigt den Freispruch der vorherigen Instanz. Dort urteilte das Landgericht: Links auf illegale Inhalte sind nicht strafbar, wenn sie im Zuge einer Dokumentation über das Zeitgeschehen bzw. Satire erfolgen."

Aus dieser Seite: http://odem.org/insert_coin/experiment/ ,finde ich nicht uninteressant zum Thema.

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