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Verhaltensregeln für die Weihnachtsfeier

Graf Dracula / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wie schon in den Vorjahren wollen wir auch in diesem Jahr das anstrengende Geschäftsjahr mit einer gemeinsamen
Weihnachtsfeier in der Cafeteria beenden.
Da es im letzten Jahr einige etwas unerfreuliche Zwischenfälle gab, möchte die Geschäftsleitung im Vorfeld auf
gewisse Spielregeln hinweisen, um die besinnliche Feier auch im rechten Rahmen ablaufen zu lassen.

1.) Wenn möglich sollten die Mitarbeiter den besagten Raum noch aus eigener Kraft erreichen, und nicht im
alkoholisierten Zustand von Kollegen hereingetragen werden. Eine Vorfeier ab den frühen Morgenstunden sollte
möglichst vermieden werden.

2.) Es wird nicht gern gesehen, wenn sich Mitarbeiter mit ihrem Stuhl direkt an das kalte Buffet setzen. Jeder
sollte mit seinem gefüllten Teller einen Platz an den Tischen aufsuchen!
Auch die Begründung \'Sonst frisst mir der Meier die ganzen Melonenschiffchen weg\' kann nicht akzeptiert werden.

3.) Schnaps, Wein und Sekt sollte auch zu vorgerückter Stunde nicht direkt aus der Flasche getrunken werden.
Besonders wenn man noch Reste der genossenen Mahlzeit im Mund hat. Der Hinweis \'Alkohol desinfiziert\' beseitigt
nicht bei allen Mitarbeiten das Misstrauen gegen Speisereste in den angetrunkenen Flaschen.

4.) Wer im letzten Jahr den bereitgestellten Glühwein gegen eine Mischung aus Hagebuttentee und Super-Bleifrei
ausgetauscht hat, wird darum gebeten diesen Scherz nicht noch einmal zu wiederholen. Sicherlich ist uns allen
noch in Erinnerung was passierte als Kollege Moosbacher sich nach dem dritten Glas eine Zigarette anzündete.

5.) Sollte jemand nach Genuß der angebotenen Speisen und Getränke von einer gewissen Unpäßlichkeit befallen
werden, so wird darum gebeten die dafür vorgesehen Örtlichkeiten aufzusuchen. Der Chef war im letzten Jahr über
den unerwarteten Inhalt seines Aktenkoffers nicht sehr begeistert.

6.) Wenn Weihnachtsgedichte vorgetragen werden, sollten die Originaltexte gewählt werden. Einige unserer
Auszubildenden sind noch minderjährig und könnten durch einige Textpassagen irritiert werden.
An dieser Stelle sei der Hinweis gestattet dass Frau Wirtin Verse keine Weihnachtsgedichte sind.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals daran erinnern, dass einige der männlichen Kollegen sich noch nicht
zur Blutuntersuchung zwecks Feststellung der Vaterschaft gemeldet haben. Unsere im Mutterschaftsurlaub
befindliche Mitarbeiterin Frl. Kluge meint, es bestände ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der letztjährigen
Weihnachtsfeier und der Geburt ihrer Tochter Sylvia im September dieses Jahres.

Wenn wir uns alle gemeinsam an diese wenigen Verhaltensmaßregeln halten, sollte unsere Weihnachtsfeier wieder
ein großer Erfolg werden.


MfG
Die Geschäftsleitung

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Emily22 Graf Dracula „Verhaltensregeln für die Weihnachtsfeier“
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Auch dort sollten einige Regeln beachtet werden.
So z.B. ist das direkte Ansprechen des sturzbetrunkenen Auszubildenden zu unterlassen, auch wenn der sich gerade zielstrebig den Mageninhalt ins Büro entleeren möchte.
Besonders sei davor gewarnt, diesen anzupacken oder gar zu schütteln !
Uns allen ist noch in Erinnerung (auch durch diverse, allerdings alkoholpegelbedingt etwas verwackelte Video-Aufnahmen dokumentiert) zu welchem Ergebnis das führen kann.
Unsere Chefin, Frau B. sah danach gar nicht mehr so gepflegt aus, als sie der Azubi beim o.g. Vorgang kurzerhand von oben bis unten voll reiherte.
Besonders die Pizzastückchen in Verbindung mit dem Rotwein gaben der Bluse einen ganz neuen modernen Anstrich...
LOL

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