Unsere (nutzlosen) Politiker sollen nun selber Beiträge abdrücken von ihrem ach so mickrigen Gehalt.
Dazu müssten aber nun die ach so mickrigen Diäten derselben (nutzlosen) Politiker verdoppelt werden... wirklich eine sehr seltsame Rechenmethode.

Unsere (nutzlosen) Politiker sollen nun selber Beiträge abdrücken von ihrem ach so mickrigen Gehalt.
Dazu müssten aber nun die ach so mickrigen Diäten derselben (nutzlosen) Politiker verdoppelt werden... wirklich eine sehr seltsame Rechenmethode.
Na ja, überlege doch mal, um auf dieselben "mickrigen" Rentenansprüche zu kommen, wie jetzt ohne Beitragszahlung muss man vielleicht über 4 Jahre Legislaturperiode die rund 7000 Euro Diäten einzahlen, die 3500 Euro Pauschale garnicht mit berücksichtigt. Besser 8 Jahre, denn erst dann Rentenanspruch....
http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/
...sind schon arme Sch...., unsere Abgeordneten LOL
Worauf beziehst Du Dich?
na sicher doch auf die akktuelle Idee, die Abgeordneten auch Beiträge für ihre Altersvorsorge bezahlen zu lassen und die drauffolgende Bemerkung (heute Tageszeitung) von Herrn Struck (der war es wohl, gerade nicht vorliegen...), dass man dann wohl die Diäten fast verdoppeln müsste, wenn es aufgehen soll....
Die ödp wollte sowas ähnliches in Bayern schon mal zum Volksbegehren machen. Die Idee dahinter ist tatsächlich einleuchtend:
Bisher hatten Abgeordnete, Minister, Bundeskanzler etc. schon nach wenigen Dienstjahren Anspruch auf eine fette Pension - lebenslänglich.
Neu wäre: Die Abgeordneten bezahlen Beiträge für ihre Altersvorsorge, aber sobald sie aus dem Amt geschieden sind, bekommen sie keinen Cent mehr.
Natürlich heißt das: Zunächst höhere Diäten; letztendlich spart es aber eine Menge Geld, weil die Pensionen wegfallen.
btw: In Bayern hat der Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren nicht zugelassen.
Ach darum geht es.
Tja, da sind die NRW-Abgeordneten schon weiter, das ist das bereits eingeführt.
Natürlich zahlt der Steuerzahler (mal wieder) drauf. Was sonst?
Das kommt, denke ich, darauf an, wie lange der ehemalige Abgeordnete nach Erreichen des Pensionsalters (mittlerweile afaik 60 Jahre, früher waren es 55) noch zu leben gedenkt.