Hallo,
weiß jemand zufällig , wieviel m² ein Raum haben muß , um diesen als 1 Raum zu bewerten ?
kann sein das ich mich jetz ein bisl unglüclkich ausgedrückz habe , hoffe aber doch , das ihr es wißt ,wie ich es meine oder was ich meine ?!
gruß
Bär
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Sollte man einen Raum nicht eher daran beurteilen, das er aus vier Wänden und einem Dach sowie einem Boden besteht?
Wie man dir größe definiert liegt doch dann wohl eher an den Vertragspartnern (ich schätze mal, darum geht es). Also ist doch, theoretisch, die 2qm große Abstellkammer auch ein Raum nach meiner Definition.
hallo,
ja sicherlich hat ein Raum , 4 Wände ,Boden und Decke !
..ich meine aber bezogen auf eine Wohnung ( 2Z.Whg oder 2½ Z.Whg ) , da müßte ja der halbe Raum nur 2Wände haben oder oder eine Wand und einen Boden !!
ich denke mal da gibt es eine bestimmte Anzahl an m² wo ein Raum als ganzer oder als "halber" ausgewiesen werden kann/muß .
Gruß
Bär
Als 2,5 Zimmer würde ich zb. etwas nach dem Schema "Ein Schlafzimmer und eine kombinierte Küche mit Wohnzimmer ansehen, die zb durch einen Vorhang getrennt werden kann.
Ansonsten denke ich schon, dass das, was Charlie62 sagt, richtig ist. Auch wenn es scheinbar überholt ist.
@charlie62 arbeitest du vielleicht in einer Behörde ála Sozialamt?
Ein Raum unter 18qm zählt immer als halbes Zimmer!
Und ein Haus unter 200 m² Wohnfläche zählt als Hütte. ;o)
Definitiv FALSCH (ansonsten hätten wir nur eine 2 Zimmer-Wohnung). Ein halbes Zimmer bezeichnet meistens (wenn es nach Immobilienmaklern geht) einen Raum, der nicht als Wohnraum gilt, wie z.B. Abstellkammern, unbeheizte Räume, fensterlose Räume (außer Badezimmer), also Nutzräume.
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
Als halber Raum, wie von dir evntuell angesehen
gibt es so nicht.
Jedenfalls ist mir sowas nicht bekannt.
Meine Wohnung:
39,10qm²
ist im Mietvertrag als 2-Raum Wohnung ausgezeichnet.
Die Wohnstube (mit Eßecke... bei mir PCecke) + eine Abgrenzung
hin zur Küche = 1ter Raum (größter)
Die Schlafstube ist dann der 2te Raum.
Bad wird demzufolge (ist ja auch ein an sich geschlossener Raum)
nur in der Gesamtgröße der Wohnung hinzugerechnet...
aber nicht als bsp. -3ter Raum gezeichnet.
Der Flur dient faktisch nur als Durchgang von Raum zu Raum,
wird somit auch nicht als eigener Raum gezeichnet.
Hoffe das ich dir Helfen konnte...
CU
Nach der überholten "DIN 283 - Blatt 1 - Wohnungen" wurde wie folgt unterschieden:
a) zwischen vollwertigen Wohnräumen mit einer Größe von mind. 10 m² und
b) Wohn-/Schlafkammern von mindestens 6 m² und weniger als 10 m² Größe, die eine Mindestbreite von 2,10 m über 2/3 der Grundfläche haben müssen (= halbe Zimmer).
In der neuen Wohnflächenverordnung steht hierzu allerdings nichts mehr drin.
Meine Mutter wohne in einer 2 1/2 Zimmer Wohnung mit Küche und Bad und Balkon.
Das halbe Zimmer ist wohl der Flur, der zwischen Wohnzimmer und Schladzimmer liegt.
Nein, der Flur wird nie zu den Zimmern gerechnet.
Es gibt aber verschiedene gebräuchliche Beschreibungen was die Einbeziehung von Küche und Bad betrifft:
a) 2 Zimmer-Wohung mit Küche/Bad
b) 2 1/2 Zimmer-Wohnung
Bei der zweiten Variante wird Küche und Bad zusamen als halbes Zimmer gerechnet.
So, ich werde jetzt mal erklären warum ich gar nicht so unrecht haben kann:
Derzeit wohne ich noch zur Miete in einer 2 1/2 Zimmer Wohnung! Diese Wohnung hat ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, und eben ein zimmer mit Fenster Heizung Strom ect. welches jedoch unter 18qm ist! Das ist derzeit mein arbeitszimmer, und hat nichts mit einer abstellkammer zu tun!
So, und um meine behauptung noch weiter zu belegen.... Wir haben anfang des Jahres eine Wohnung gekauft! Diese hat ebenfalls wieder 2 1/2 Zimmer, und zwar nach dem gleichen Schema... Wohn, Schlaf, Badezimmer und Küche, ja, und eben noch ein Zimmer welches oh Wunder wieder genau unter 18qm ist, jedoch ein Fenster, eine Heizung ja , und sogar einen Balkon hat, was mit einer abstellkammer nun noch weniger zu tun hat!
Leute die mir nicht glauben, würden also behaupten, das:
a) die Wohnungsbaugeselschaft lügt, bei der wir die derzeitige Wohnung mieten
b) die vorbesitzer der neuen eigentumswohnung lügen
c) die Bank lügt, welche die Wohnung zur versteigerung angeboten hat
d) und zu guter letzt noch das Amtsgericht lügt, bei Der wir die Wohnung Zwangsersteigert haben.... ach, und natürlich lügt auch noch der Gutachter, welcher das wertgutachten der Wohnung erstellt hat.... und natürlich ich, weil ich es hier behaupte....
sind ein wenig viele die Lügen!! Ich glaube doch ehr dinge, welche in verträgen stehen, bzw, von Leuten die Tag täglich beruflich damit zu tun haben, als irgendwelches profilierungssüchtigen immobilien Noobs :D, die hier mit spekulationen um sich werfen!
Laut eurer Aussage hätte meine jetzige Wohnung 7 Zimmer, da ich noch 2 Abstellkammern habe, sowie einen keller und balkon..... is ja quatsch ... nicht zu vergessen unser flur von fast 20qm!
Also, ich weiss meist nicht viel, wenn es nicht mit PC´s zu tun hat, aber damit kenne ich mich ausnahmsweise mal aus, weil ich mich gezwungenermaßen fast ein jahr mit beschäftigen musste!
auf so unüberlegte und penetrante Art behauptet, habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
Nach deiner Logik wäre eine reguläre 3-Zimmer-Wohnung, deren 3 Zimmer jeweils nur 17qm haben, eine "3-halbe-Zimmer-Wohnung".
Hier noch ein Link zur Wohnflächenverordnung. Dann kannst du aus deinem "halben Zimmer unter 18qm" einmal die Flächen heraus rechnen, die nach Vorschfrift gar nicht zur Wohnfläche zählen (Dachschrägen usw.)
http://www.steuernetz.de/homepages/vv/gesetze/WohnflaechenVO.pdf
Der Link stellt zwar Tatsachen, jedoch hat das nichts hier mit der Sache zu tun! Für alles weitere kann ich nur auf mein vorheriges Posting verweisen....