Wegen des vielen Schnee heut nacht, ist bei uns heut morgen ein Räumfahrzeug von der Stadt durchgefahren. Die Straße, in der ich wohne, ist relativ eng, aber dennoch nicht als Einbahnstraße gekennzeichnet.
Jedenfalls hat der Fahrer des Räumfahrzeugs festgestellt, dass zwischen meinem Fahrzeug und der anderen Seite der Straße der Mindestabstand von 3m nicht eingehalten wird und hat deshalb gemeint, mich anzeigen zu müssen.
Bisher kam aber jeder LKW und jeder Müllwagen durch und die anderen Anwohner parken auch nicht anders (weils nicht anders geht, es sei denn ich will jeden Tag über im Winter ungeräumte Wege 200m laufen).
Macht es Sinn, sich gegen eine solche Anzeige zu wehren? Das Verwarnungsgeld liegt zwischen 10 und 35 Euro, da muss ich noch abwarten, was von der Stadt kommt. Da ich momentan keinerlei Einnahmen habe und mir das BaFög-Amt möglichen Betrug unterstellt (was totaler Blödsinn ist), sind auch 10 Euro zu viel.
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Ärgerlich, aber die 3m stimmen. (Wie hat er sie denn gemessen?)
Allerdings, wenn du niemand behindert hast, würde ich mich dagegen wehren.
Gruß
luttyy
Ich war heut morgen noch im Bett, da hat meine Mutter mein Auto weggefahren. Sie hat aber gemeint, dass der Fahrer der Räumfahrzeugs nur frei Augenmaß festgestellt hat. Das Räumfahrzeug war übrigens fast so breit wie die Straße.
Wohl eher nur eine Drohung des Fahrers. Warte mal ab...
Gruß
luttyy
Per Augenmaß zählt gar nichts. Selbst wenn er ein Maßband benutzt hätte, nützt ihm das gar nichts, sofern der Verkehrsregelverstoß nicht seitens der Polizei bzw. einer befugten Person (Politesse) aufgenommen worden ist. Wenn dem nicht der Fall ist, kommt da nix nach, keine Angst.
Gruß
Lkw 2,50 m
Schneeplug je nach Typ ab 3,20 m aufwärts.
Könnte schon eng gewesen sein. :-)
Gruß
Kamusi
Anzeigen kann er dich schon einmal gar nicht, das würde voraussetzen, daß Falschparken eine Straftat wäre, er könnte dich höchstens beim Ordnungsamt wegen einer Ordnungswidrigkeit anschwärzen, oder dich abschleppen lassen.
Beides würde aber erfordern, daß das Fahrzeug noch steht, damit entweder ein Mitarbeiter des OA nachmessen kann, oder eben abgeschleppt werden kann. Ich würde also zu 99% wetten, daß da nichts nachkommt.
PS: Afaik gelten 2,50 Meter, die man als Fahrspur frei lassen muß.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an entsprechende Real-soaps, die z.B. über die Arbeit der Polizei oder der Feuerwehr ( es handelt sich hierbei um Tatsachen ) berichten. So werden z.B. in Städten wie Hamburg regelmäßig Feuerwehrfahrzeuge durch die engen Straßen der Innenstadt gesteuert und auf diese Weise die Mindestabstände überprüft. Parker, die die Richtlinien missachten werden sofort abgeschleppt. Du hast m.E. noch einmal Glück gehabt. Ein Widerspruch würde die Sache nur verteuern.
Dann hoffe ich mal, dass da nix weiter kommt und der Fahrer einfach nur Frust ablassen wollte. Kann man ja auch verstehen, wenn man sonntag morgens bei Minusgraden mit nem Schneepflug durch die Gegend fahren muss.
Sorry übrigens für die doppelt gemoppelte Überschrift ;-).
