Man muß sich doch sehr wundern.
xafford / 9 Antworten / BaumansichtMal abgesehen davon, ob Motassdeq schuldig ist, oder nicht, worum es mir gerade auch gar nicht geht, fällt jemandem etwas an der Meldung auf?
Was bitte hat das Vorhandensein von Pornobildern auf dem Rechner eines Angeklagten mit der Anklage zu tun? Seit wann haben solche Informationen etwas in der Öffentlichkeit zu suchen? Wundert es nur mich, wie hier Informationen aus der Privatsphäre öffentlich gemacht werden? Ja, auch ein angeklagter Terrorverdächtiger genießt den Schutz des Grundgesetzes, denn sonst könnten wir gleich wieder die Bluteiche einführen.
So ein Vorgehen hinterlässt bei mir einen schalten Nachgeschmack nach Propaganda und Rufmordkampagne und es passt für mich sehr schön ins Bild des Schürens der Terrorangst und der "Angst vorm Muselman".
Die gleichen Ermittler hättens ich wohl kaum getraut diese Informationen in die Öffentlichkeit zu bringen, wäre der Angeklagte ein Ackermann und die Anklage eine andere.
Gilt inzwischen das (mindestens) zweierlei Maß schon offziell?
