Hallo Leidgenosse. Ich stecke (steckte) im gleichen Dilemma und musste Führerscheingutachten abliefern. So ein Gutachten kann weitreichende Folgen haben:
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- Brillenzwang
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- Nachtfahrverbot
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- Geschwindigkeitsbeschränkungen
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- Befristung
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- komplettes Fahrverbot
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- im Besten Fall gar keine
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Mal ein paar Erläuterungen zu den einzelnen Punkten, damit Du keine Panik bekommst. Der Brillenzwang wird bei Dir wohl so oder so auferlegt sein, um den wirst Du nicht rumkommen, aber das ist ja klar. Ein Nachtfahrverbot wird z.B. eingetragen, wenn Du extrem Nachtblind wärst, eventuell kann es bei Nachtfahrten auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung geben, womit wir bei den Geschwindigkeitsbeschränkungen wären. Diese können bei 120 km/h oder 80 km/h liegen, wenn der Augenarzt der Meinung ist, daß deine Augen so schlecht sind, daß dadurch deine Reaktionsfähigkeit eingeschränkt wird. Den nächsten Punkt überspringe ich mal, weil ich zu dem ausführlicher etwas schreiben will. Ein komplettes Fahrverbot kann auch verhängt werden, wenn der Augenarzt der Meinung ist, ohne Blindenhund kann man dich nicht mehr auf die Menschheit loslassen, wird aber wohl kaum passieren. Wenn Du ganz viel Glück hast und der Augenarzt nicht geldgeil ist, worauf ich gleich komme, dann bekommst Du keinerlei Auflagen (bis auf die Brille).
Jetzt zum heiklen Punkt: Geldgierige Augenärzte und Beschränkung der Gültigkeit. Ich hatte das Pech, daß der erste Augenarzt, bei dem ich war um ein Gutachten erstellen zu lassen mir eine Beschränkung der Gültigkeit des Gutachtens auf 2 Jahre eintrug. Er meinte er müsse kontrollieren, daß meine Augen nach einer bestimmten Zeit nicht schlechter würden und andere Auflagen nötig würden. Nach zwei Jahren bekam ich dann eine Aufforderung der Führerscheinstelle, ein Folgegutachten abzuliefern. Ich ging damals zu einem anderen Augenarzt, da mein damaliger nicht mehr praktizierte. Dieser trug mir dann in das Folgegutachten wieder die Zeitbeschränkung auf zwei Jahre ein und meinte, dies müsse er tun, da ihm dies von der Führerscheinstelle so verordnet wäre durch das erste Gutachten.
So ging das dann jahrelang, die Gutachten wurden auch immer teurer und irgendwann fragte ich mal bei der Stele nach, die darauf dann meinte, sie würden keine zeitliche Beschränkung verlangen, dies wäre Sache des Augenarztes. So ging das dann hin und her. Die Augenärzte bestanden darauf, daß sie das eintragen müssten, weil die Stelle es fordert, die Stelle sagte ihr sei das egal (ich habe in der Zeit zig verschiedene Ärzte besucht).
Letztendlich habe ich dann doch noch einen Augenarzt gefunden, der diese bescheuerte Beschränkung aufgehoben hat, da er selbst meinte, meine Augen würden auf keinen Fall schlechter werden (aufgrund der vorliegenden Erkrankung).
Such Dir also einen Arzt deines Vertrauens aus und schau genau auf das, was im Gutachten steht.