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Dringend Rat gesucht

derossi / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

ich habe ein Problem, bei dem ich nicht weiter weiss, es aber so brenzlig wird, dass ich verzweifelt genug bin, um mich hier Hilfesuchend zu melden.

Ich habe vor ein paar Wochen zwei Kissen bestellt, wovon dann eines beschädigt war. Auf die Kissen gibt es ein 14 Tage Rückgaberecht. Die Wahrung dessen ist eingehalten, sobald die Ware rechtzeitig zurückgeschickt wird. Kleingedruckt stand ebenfalls geschrieben, dass darum gebeten wird, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, falls es zur Rücksendung kommt, damit dieser einen Aufkleber schicken kann, damit die Ware kostenlos versendet wird.
Nun hat sich der Verkäufer auf meine Emails aber nicht gemeldet und bevor die 14 Tage Rückgaberecht verstrichen waren, habe ich das Kissen rechtzeitig an den Verkäufer zurückgesendet.
Nu hat der aber die Annahme des Paketes verweigert und es landete wieder auf der heimischen Poststelle mit dem Vermerk eines 12 Euro Nachentgelt.
Nun sehe ich nicht so ganz ein, dass ich das Porto dafür bezahle und habe es nicht abgeholt. Nach einer 7 Tage Lagerfrist bei der Post entscheidet dann wohl aber die Post wem das Paket zugestellt wird und damit die Kosten übernimmt. Wenn ich Pech habe, dann habe ich die Kosten des Paketes zu tragen und zudem das beschädigte Kissen daheim liegen.

Kann mir irgendwer einen Rat geben, was ich nun tun soll? Der Verkäufer meldet sich nach wie vor nicht auf emails.

Ich bin für jeden Beitrag dankbar.

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Kolti derossi „Dringend Rat gesucht“
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emails war da auch nicht der richtige Weg.
Man hätte telefonieren sollen.

War das bei eBay? Wurde das Paket unfrei zurückgeschickt?
Welche Auktionsnummer? (Kannst Du mir per Mehl schicken)

Übrigens, die 14 Tage Rückgaberecht gilt nur bei Rücktritt vom Verkauf.
Garantie und Gewärhleistung steht auf einem anderen Blatt. (Selbiges heißt BGB)

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Massafagga derossi „Dringend Rat gesucht“
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Kann auch sein, das ich mich täusche, aber afaik ist der Verkäufer erst verpflichtet das rückporto bei einen gewissen Warenwert zu zahlen(meines Wissens 30€) ansonsten muß er dir nur den Fehlbetrag zurücküberweisen bei eingang des packets.

PS. Ein echter Brief ist bei solchen angelegenheiten immer die bessere Wahl und kost ja auch nicht die Welt ;)

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charlie62 Massafagga „Kann auch sein, das ich mich täusche, aber afaik ist der Verkäufer erst...“
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Kann auch sein, das ich mich täusche, aber afaik ist der Verkäufer erst verpflichtet das rückporto bei einen gewissen Warenwert zu zahlen(meines Wissens 30€) ansonsten muß er dir nur den Fehlbetrag zurücküberweisen bei eingang des packets.

Das gilt nur, wenn jemand von seinem Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz gebrauch macht (sind übrigens 40,00 Euro).

Hat der Verkäufer beschädigte Ware geliefert, muss er natürlich die Kosten der Rücksendung tragen. Allerdings sollte man vorher mit dem Verkäufer die Vorgehensweise bei der Rücksendung absprechen.
Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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Emily22 derossi „Dringend Rat gesucht“
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Die Post kann keinesfalls entscheiden, wer das Paket nun annehmen muss, denn das muss keiner !
An deiner Stelle würde ich jedenfalls weiterhin die Annahme konsequent verweigern, wie Du es schon richtig gemacht hast.
Ich denke, das Paket wird dann wohl eine Weile hin und her geschickt, und wenn es keiner mehr annimmt landet es wohl bei einer Versteigerung für unzustellbare Sendungen.
Dazu kannst ja aber mal den Zusteller fragen, wie das genau abläuft.

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