Da kassiert Eichel aber kräftig mit.....
gelöscht_35042 / 11 Antworten / BaumansichtDer Verkäufer weiß hoffentlich, dass der Gewinn der Einkommenssteuer unteliegt und er bis zu 50% abdrücken muss...., so ist ist das in "Old Germany"!
Gruß luttyy
Na da kauft er sich halt schnell ein Haus...
Der Steuersatz läßt sich bestimmt noch drücken.
Gruß
ChrE
Wer weiß - offenbar bekommt er ja den Hals nicht voll und will die Auktion wiederholen. Ob dann noch jemand mitbietet? Knapp 190 T€ für einen gammeligen Golf wären mir natürlich auch zu wenig...
Seit wann sind in Deutschland Veräußerungsgewinne aus dem nichtgewerblichen Verkauf des eigengenutzen Privat-PKW steuerpflichtig?
folgender Absatz ist von Interesse:
(1) Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind
...
2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
...
(2) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften der in Absatz 1 bezeichneten Art sind den Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören.
Wenn also zwischen Autokauf und eBay-Auktionsende weniger als ein Jahr vergangen ist, hält der blanke Hans die Hand auf.
Meine Frau, in dieser Beziehung sehr firn, sagt, dass man nichts zahlen muss. Aber das ist ja nicht mein Problem...
Und logisch wäre dann auch noch, dass man bei dem Verkauf eines Autos (oder eines anderen Wertpapiers;-) mit Verlust (Neuwagen -> Unfall/ Totalschaden -> Ankauf durch den Schrotthändler) diesen Verlust steuerlich geltend machen kann.
Ich finde es aus meiner Sicht nur verwerflich, dass der Verkäufer die Auktion anfechten lassen will, weil angeblich höhere Angebote noch möglich gewesen wären. Ist denn dieser geldgierige Sack mit gar nichts zufrieden???
cu,
Hallo!
Villeicht war es doch nicht so schlau, zu Ebay zu gehen.
Bei anderen Auktionshäusern gibt es doch diesen Modus, dass
sich die Auktion um ein paar Minuten nach dem letzten
Gebot verlängert. Das hätte bei DIESEM Angebot wohl mehr
gebracht.
Den Verkäufer als geldgierigen Sack zu bezeichnen, halte ich
für voreilig. Wer weiss, welche "Freunde" und selbsternannte
Experten bei dem jetzt vor der Tür stehen.
Gruß
ChrE
Mal schauen wie die Richter entscheiden:
In mehreren Finanzämtern ist der Antrag gestellt worden, Verluste aus der Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs mit privaten Veräußerungsgewinnen (z.B. aus Aktien- und Grundstücksveräußerungsgeschäften) zu verrechnen bzw. im Rahmen des Verlustrück- oder -vortrags nach §§ 23 Abs. 3 Satz 8, 9, 10 d EStG zu berücksichtigen. Dazu vertritt die OFD Münster mit Verfügung vom 9.1.2002 (S 2256 - 43 - St 22 - 31) die nachstehende Auffassung.
Verluste aus der Veräußerung von Gebrauchtgegenständen können steuerlich grundsätzlich nicht anerkannt werden, da § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG keine Wirtschaftsgüter erfasst, deren Wertverzehr typischerweise der privaten Lebensführung zuzurechnen ist. Folglich unterliegen auch Gewinne aus der Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs nicht der Besteuerung.
Diese Grundsätze gelten - mit Ausnahme von Oldtimern - auch für die Veräußerung von Pkw.color> Die Erläuterungen in der Anleitung zur Anlage SO 2001 (zu den Zeilen 41 bis 50) sind insoweit überholt.
und als nächstes wird der päpstliche Haufen, den sich Ratzi nach dem Essen in den päpstlichen Pott abdrückt, für 2 Millionen verkauft...
So langsam geht mir der Kult (bzw. das ist ja schon krankhafter Wahn) dermassen auf die Nerven !
Ob Ratzi schon auf dem Klötenstuhl war? Oder wird das nicht mehr zelebriert?..:-))
Ich verstehe nicht, was daran so toll ist ein Auto zu ersteigern womit der Papst selber nie gefahren ist! Er ist wohl ein paar Male mitgefahren, aber warum sollte das denn so super besonders sein? Ob der Steuern oder nicht abdrücken muss is mir egal, 100.000€ sollten auch noch reichen, für ein Auto, welches höchstens 10.000€ Wert ist!
mfg