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Arbeitsrecht, mündliche Abreden?

Aide / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Frage an die Fachleute unter euch:
Wenn bei der Absprache eines Arbeitsvertrages mündlich etwas vereinbart wurde, ist das dann bindend?
Folgendes ist von Bedeutung: der, der als AG/Chef den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, ist nicht mehr der AG/Chef, sondern für eine andere Firma tätig aber für eine evtl. arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung ggf. verfügbar. Der neue Chef bestreitet die Vereinbarungen und besteht nunmehr auf Grundsätze, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages klar und deutlich aber eben nur mündlich ausgeschlossen wurden.

Sind die mündlich getroffenen Vereinbarungen gültig, sofern man sie durch Zeugenaussagen des alten Chefs nachweisen kann, oder kann sich der AG (Großkonzern) darauf berufen, das er das anders sieht, egal ob erst ab heute oder schon immer?

Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt.

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GarfTermy Aide „Arbeitsrecht, mündliche Abreden?“
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"...Wenn bei der Absprache eines Arbeitsvertrages mündlich etwas vereinbart wurde, ist das dann bindend?..."

ja. es sei denn, das in einem schriftlichen vertrag die schriftform für weitere abreden vereinbart wurde.

"...Der neue Chef bestreitet die Vereinbarungen ..."

wenn du in der lage bist den beweis für die strittige vereinbarung zu erbringen, zb durch zeugenaussage, dann ist die angelegenheit für dich klar.

"...oder kann sich der AG (Großkonzern) darauf berufen, das er das anders sieht,..."

die gesellschaftsform deines gegeners ist nicht relevant.

um deine chancen zu erhöhen solltest du dringend einen fachanwalt für arbeitsrecht mit der wahrnehmung deiner interessen beauftragen.

;-)

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Emily22 Aide „Arbeitsrecht, mündliche Abreden?“
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Mündlich gilt genauso wie schriftlich, Beispiel Verkauf auf dem Viehmarkt mit Handschlag, oder eine Kündigung z.B. ist auch mündlich wirksam.
Aber im Zweifelsfall... was meinste wem der Richter dann Recht gibt, der Unternehmer kann sich wohl den besseren Anwalt leisten und gegen grosse Firmen zu klagen ist von vorne herein aussichtslos.
Also am Besten IMMER alle Vereinbarungen in Schriftform abfassen..

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GarfTermy Emily22 „Mündlich gilt genauso wie schriftlich, Beispiel Verkauf auf dem Viehmarkt mit...“
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@emily22

"...Mündlich gilt genauso wie schriftlich, ..."

ich muß dir widersprechen, denn ganz so ist es nicht. wenn gesetzlich keine formvorschrift besteht, hast du zwar recht - das problem der beweisführung bleibt.

es gibt verträge, die ohne einhaltung der form nichtig sind - zb ehe und immobilienerwerb.

ein arbeitsvertrag ist grundsätzlich formlos, es ist aber weit verbreitete praxis, das nebenabreden im vertrag so geregelt sind, das die schriftform zwingend ist.

fazit?

wenn schriftform vereinbart wurde - gilt das geschriebene wort. ist keine vereinbart - hast du das problem der beweisbarkeit.

ausnahme?

die mündliche absprache wurde über eine längere zeit bereits nachweisbar praktiziert.

;-)

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Nasser Emily22 „Mündlich gilt genauso wie schriftlich, Beispiel Verkauf auf dem Viehmarkt mit...“
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Moije!

Mal abgesehen, das die Schriftform allein schon wegen der Beweiskraft vorzuziehen ist, stellt sich doch mal die Frage, wie diese Aussage *der Unternehmer kann sich wohl den besseren Anwalt leisten, zustande kommt, die man ausser bei dir, auch immer wieder mal woanders hört.

Fakt ist doch wohl, dass man als Normalo nicht einen Guten von einem weniger Guten Anwalt unterscheiden kann, somit könnte man als Arbeitgeber echte Kosten sparen. (Als Arbeitnehmer auch)

Zumal man im Arbeitsrecht, als Arbeitnehmer ja wohl nicht jeden Tag klagt und bei einer Klage auch immer gleich seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt.
Dieser Punkt ist wohl auch Ausschlaggebend, warum sich der Arbeitnehmer auch einiges gefallen lässt.
Einen neuen Job zu bekommen, ist ungleich im Moment schwerer, als einen neuen Mitarbeiter einzustellen.

Ausserdem nützen auch wenig Zeugen, wenn man als Chef dem Angestellten hinterher eine weitere Vereinbarung, in Schriftform, unter die Nase hält.

Ein Beispiel:
Du vereinbarst eine Gehalt mit Bonus.
Bei passender Gelegenheit schiebst du dem Arbeitnehmer eine Vertrag nach, dass der Arbeitgeber jederzeit den Bonus anpassen kann und sowieso freiwillig ist.

Der AN kann / muss dann in Sekunden, beim Unterschreiben des Vertrages entscheiden, ob er sofort Stress haben will oder erst später. Tausendfach geschehen.

MfG Nasser

;) Und immer trocken bleiben.
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Emily22 Nasser „Moije! Mal abgesehen, das die Schriftform allein schon wegen der Beweiskraft...“
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Ganz einfach, der Unternehmer oder die Weltfirma leistet sich eben den Staranwalt oder gleich ein ganzes Anwaltsbüro, der Arbeiter muss sich eben den abgesoffenen Anwalt um die Ecke nehmen der irgendwann mal Ahnung vom Bearbeiten von Knöllchen hatte.
Herr Bossi wurde ja schliesslich auch noch nie zum Pflichtverteidiger gemacht *grins*
Und glaub ja nicht da gibt es keinen Unterschied, nachdem ich selber mal an einen Vertreter der letzten Kategorie gekommen bin. Der war nicht mal fähig, einen Widerspruch fristgerecht einzureichen wenn ich das nicht selber getan hätte.

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Nasser Emily22 „Ganz einfach, der Unternehmer oder die Weltfirma leistet sich eben den...“
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Ach ja..... der gute alte Bossi.

Cooler Typ, erinnert mich irgendwie an "Petricello" oder wie diese Fernseh-Birne in den 70igern hiess.

Tja, ich denke eben mal anders über dieses Sache und will dich bestimmt nicht überzeugen, (klappt eh nicht ;), aber den letzten Kontakt, den ich mit einem Anwalt hatte war für mich schon sehr interessant, im Bezug auf die Auswahlfrage eines Anwalt.

Da ich ihn nicht kannte, kam er mir beim Vorstellen wie ein Schlafwagenschaffner vor.
Du verstehst schon, was ich meine, halt diese Fake-Leute mit einer Zahl am Ende die es überall gibt. ;)

Hehehe, der hatte es faustdick hinter den Ohren und hat mich fein rausgepaukt.

*Hut ab

MfG Nasser

;) Und immer trocken bleiben.
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xafford Aide „Arbeitsrecht, mündliche Abreden?“
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Wenn nachfolgend keine Vereinbarungen (Arbeitsvertrag) getroffen wurden, die den mündlich getroffenen widersprechen und der damalige Chef befugt war, diese Zugeständnisse zu machen, dann sind sie bindend.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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spiderjens Aide „Arbeitsrecht, mündliche Abreden?“
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xafford, nette Antwort , doch die Realität sieht leider anders aus. Eine Bekannte hat in einer Reha Klinik als Krankengymnastin angefangen. Mündliche Zusagen: Weihnachtsgeld, und nach 6 Monaten Einarbeitung Höhergruppierung in der Lohngruppe.
Fakt: Als sie die Leitung darauf ansprach, war die Antwort, Weihnachtsgeld gibs nicht, und höhere Lohngruppe auch nicht. Überstunden werden auch nicht bezahlt, auch keine zeitliche Gutschrift. Wenns ihr nicht passt, kann sie ja kündigen.

Also, schriftlich ist schriftlich, alles andere kannst knicken...........

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Nasser spiderjens „xafford, nette Antwort , doch die Realität sieht leider anders aus. Eine...“
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Jepp, spiderjens. ;)

So isses

MfG Nasser

;) Und immer trocken bleiben.
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xafford spiderjens „xafford, nette Antwort , doch die Realität sieht leider anders aus. Eine...“
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Naja, stimmt schon...die frage lautete aber nach der juristischen Gundlage. Das Problem ist eben immer die Beweislage oder heute noch viel schlimmer: Die finanziellen Mittel zu seinem Recht zu kommen.
Rein juristisch sagt das Vertragsrecht halt schon aus, daß mündliche Absprachen oder konkludente Verträge bindend sind, nur beweisen muß man sie eben können...

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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