Hallo,
in meiner Eigenschaft als Maschinenbaukonstrukteur im Schwermaschinenbau habe einen kinematischen Antrieb entwickelt, der eine Masse von 5.000 kg innerhalb 2,5 Sekunden horizontal 2 Meter weit auf kleinstem Einbauraum katapultiert.
Wichtig sei hierbei zu bemerken, dass ich die Idee des kinematischen Antriebs aus einen meiner früheren Beschäftigungsverhältnisse zu meinem gegenwärtigen Arbeitgeber gebracht haben.
Gegenwärtig liegt für die Idee des Antriebs nirgendswo ein Patent vor, auch nicht bei meinem Arbeitgeber und auch nicht privat bei mir, da ich mir die Kosten nicht leisten kann.
Meine Frage:
Wenn ich die Idee z.B. in eBay verscheuere und mein Arbeitgeber liest das. Mache ich mich dann strafbar? Bzw. kann ich mich dann beim Arbeitsamt melden?
MfG. Hexagon
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Wenn Du glaubst das deine Idee gewinnbringend sein könnte, wäre ein Kredit für die Patentkosten sicher eine Möglichkeit.
Auf jeden Fall würde ich Dir raten, dich von einem Patentanwalt beraten zu lassen, denn die Gesetzeslage ist bei solchen Dingen für den Laien kaum zu durchschauen. Dabei kann man einfach zu schnell auf dem Bauch landen.
Ich könnte mir vorstellen, das dein Arbeitgeber zumindest einen Teilanspruch an deiner Entwicklung hat, wenn Du es während deiner Tätigkeit für ihn entwickelt hast. Unabhängig davon, woher Du dein Fachwissen hast.
Ich glaube nicht, dass Ebay die richtige Adresse für solche "Ware" ist.
Abgesehen davon wäre dein Arbeitgeber sicher nicht begeistert, wenn er davon erfährt und wird sicher versuchen einen Teil des Kuchens für sich zu bekommen.
Es wäre sicher sinnvoll, zu dem Thema eine Recherche über diverse Suchmaschinen zu starten, denn hier geht es wohl um mehr als nur 3,50€.
Gruß, Brezel
Knifflige Frage. Ich würde sagen, dass Du mit Deinem Arbeitsvertrag zugestimmt hast, dass die Ergebnisse Deiner Arbeit Deinem Arbeitgeber zu Gute kommen. Ich denke, dass der Arbeitgeber hierbei einen Verstoß gegen die Treuepflicht sehen wird - v.a., wenn sich der Antrieb erfolgreich vermarkten lässt.
Anders sähe es aus, wenn Du diesen Antrieb in Deiner Freizeit entwickelt hättest.
Wichtig sei hierbei zu bemerken, dass ich die Idee des kinematischen Antriebs aus einen meiner früheren Beschäftigungsverhältnisse zu meinem gegenwärtigen Arbeitgeber gebracht haben.
Das wird Deinem gegenwärtigen Arbeitgeber herzlich schnuppe sein. Allenfalls hast Du damit gegen Deinen alten Arbeitsvertrag verstoßen (Schweigepflicht). Ein Recht darauf, dieses Wissen am aktuellen Arbeitgeber vorbei selbst zu vermarkten, würde ich daraus nicht ableiten.
An Deiner Stelle würde ich vor dem nächsten Schritt eine professionelle Rechtsberatung (bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt) einholen.
Du kannst Deine Erfindung Deinem Arbeitgeber als Verbesserungsvorschlag einreichen und ich denke mal, sowas wird dann ordentlich honoriert.
Je nachdem, wie wertvoll es für ihn ist.
Du hast Deine Erfindung nämlich mit kenntnis Deiner Arbeit, mit Material Deiner Arbeit sowie wie mit Zeit Deiner Arbeit gemacht.
Frage doch einfach mal nach.
schau mal hier in seinem Großbetrieb nach!
;~|
MB