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Wie weit muß die Spitze eines Messer abgeschliffen sein,

DannyCoburg / 19 Antworten / Baumansicht Nickles

damit ich es einem Jugendlichen (14) schenken kann? Da mein Kleiner unbedingt ein Bundeswehrmesser haben möchte, habe ich mal im Internet geschaut und werde nicht so recht fündig, was das Abschleifen angeht.

War mal vor ein paar Wochen in einem Waffengeschäft und habe gefragt, unter welchen Voraussetzungen so etwas in diesem Alter möglich sei. Der Besitzer sprach von Abschleifen der Spitze, dann wär´s OK, Länge des Messers war, wie ich glaube, sogar egal.

Wer hat da auf die Schnelle Kenntnis? Keine Vermutungen, sondern Fakten? Das Waffengesetz habe ich selber aufgerufen, habe aber keinen Hinweis gefunden.

Wegen Eiligkeit (Weihnachten) kann ich auch nicht zu dem Händler fahren, BW-Messer hätte ich.

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Alf 123 DannyCoburg „Wie weit muß die Spitze eines Messer abgeschliffen sein,“
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Ich weiß nur das ein Messer dessen Klinge 8cm überschreitet als Waffe definiert wird !

mfG Alf
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DannyCoburg Nachtrag zu: „Wie weit muß die Spitze eines Messer abgeschliffen sein,“
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Das ist zu wenig, sorry.

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Lightning1 DannyCoburg „Wie weit muß die Spitze eines Messer abgeschliffen sein,“
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Frag doch am besten beim Polizeirevier in deiner Stadt an, das Ordnungsamt ist wohl geschlossen.
Spitze abschleifen ist in dem Fall wohl uninteressant, es geht um die Länge, denk ich auch.
Und mit herumschleppen darf man das sowieso dann wohl auch nicht afaik.
Und zuhause ist es eh egal.

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Mario32 Lightning1 „Frag doch am besten beim Polizeirevier in deiner Stadt an, das Ordnungsamt ist...“
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Und zuhause ist es eh egal.

sorry leider seit erfurt nicht mehr! hast du einen sogenannten verbotenen gegenstand ($37waffg) zu hause und die herren in grün schauen (aus welchem grund auch immer) bei dir rein und sehen sowas bist du am arsch!!
Siehe mein anderes Posting!
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Lightning1 Mario32 „Und zuhause ist es eh egal. sorry leider seit erfurt nicht mehr! hast du einen...“
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Aha, dann ist es wohl bei Messern wieder was anderes ?
Butterfly- und Springmesser weiss ich, dass auch der Besitz verboten ist, bei Wurfsternen wohl auch.
Bei den Schreckschusswaffen war oder ist doch so, dass man die zwar zuhause haben kann, aber nicht mitführen darf in der Öffentlichkeit ?
Na egal, seit es keine Vogelschreck mehr zu kaufen gibt und man kein Feuerwerk mehr damit abschiessen darf macht das eh kein Spass mehr *g*

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Mario32 Lightning1 „Aha, dann ist es wohl bei Messern wieder was anderes ? Butterfly- und...“
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auch für den BESITZ einer schreckschußwaffe brauchst du formal den schein!!

Und wenn du den schein kriegst, darfs du schreckschuß/gaswaffen auch in der öffentlichkeit führen!

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Mario32 DannyCoburg „Wie weit muß die Spitze eines Messer abgeschliffen sein,“
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Wer hat da auf die Schnelle Kenntnis? Keine Vermutungen, sondern Fakten? Das Waffengesetz habe ich selber aufgerufen, habe aber keinen Hinweis gefunden.
Hier ich!!
Erfahrung: insgesamt 30 tagessätze wegen u.a. BESITZ (nicht führen!) von BUTTERFLYMESSER (noch nicht rechtskräftig!)

Was Messer angeht sieht die sache so aus: das bw messer (eines dieser tolle originalkillerteile? zweischneidige klinge? länge >10cm=) darfst du ihm problemlos schenken. Es darf jedoch kein messer sein was eine herausspringbare klinge hat, und es darf auch kein messer sein was klappbare griffe hat ("butterfly")!! (egal wie kurz die klingenlänge des butterfly dabei ist!!!)
was jedoch noch wichtig zu beachten ist, ist der unterschied zwischen besitz und führen. ein butterfly messer darfst du nichtmal mehr besitzen bei deinem original c. julius herberts bwkiller messer sieht es so aus: du und auch dein 14 jähriger osel dürfen das legal besitzen. wenn du oder er es draußen führen willst mußt du dir nen "kleinen waffenschein" besorgen. (gibt s bei der zustandigen kreispolizeibehörde)

ABER SCHENK IHM DOCH LIEBER NE ORDENTLICHE DOSE CS SPRAY! das dürfen jugendliche jetzt nähmlich AUCH führen!!
Wenn du den genauen wortlaut des geänderten Waffenrechtes seit erfurt lesen willst (inklusive der klassifizierung der einzelnen WAFFENdefinitionen (legal, illegal)

waffengesetz: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg/
und was für dich relevant ist bezüglich des messers sind die definitionsbestimmungen §37

HTH
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Tilo Nachdenklich DannyCoburg „Wie weit muß die Spitze eines Messer abgeschliffen sein,“
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In die Schule mitnehmen darf er es bestimmt nicht. Und offen herumtragen dürfte auch problematisch sein. Etwas anderes wäre es bei irgendwelchen Pfadfinder-Biwak-Ritualen oder so.

Bei Waffen ist so, man will sie auch irgendwann benutzen. Ich empfehle immer als Inspiration Robert Altmans Film "Windhunde".

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DannyCoburg Nachtrag zu: „Wie weit muß die Spitze eines Messer abgeschliffen sein,“
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O nein, ich werde es ihm strikt verbieten! So, wie mein Freund Ch. seinem Sohn (auch 14) die Zigaretten strengstens untersagt hat und dieser heimlich wie ein Weltmeister qualmt - und meiner nicht.

Auch ich wollte in dem Alter immer ein "schönes" Messer haben, besser: ein Schwert! Er mag halt keine Puppen, na und?

Und ich kann mich noch sehr gut erinnern, daß ich alles strikt Verbotene nur umso ärger getan habe!

Außerdem: Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, daß der Wolf ein Vegetarier sei. Ich finde es wunderbar, daß wir eine Bundeswehr haben und ganz normal, daß Jungs Soldaten spielen. Stelle Dir mal vor, was passieren würde, wenn wir nicht wehrhaft wären. Nicht auszudenken.

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DannyCoburg Nachtrag zu: „Wie weit muß die Spitze eines Messer abgeschliffen sein,“
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Hi Wiesbaden, grüße dich. Ein neues Spiel - ein neues Glück.

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gelöscht_35042 DannyCoburg „Hi Wiesbaden, grüße dich. Ein neues Spiel - ein neues Glück. “
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Wiesbaden war heute sowas von voll, fluchtartig habe ich mich in den Taunus verzogen :))

Gruß
luttyy

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Kolti DannyCoburg „Wie weit muß die Spitze eines Messer abgeschliffen sein,“
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Ich kann Dich beruhigen.
Bw-Messer sind total ungefährlich, die eignen sich zu nix.

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lard DannyCoburg „Wie weit muß die Spitze eines Messer abgeschliffen sein,“
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Gibt keine Einschraenkungen - ausser bei Schmetterlings oder Springmessern.
Wie willst du jemand den Erwerb oder das f

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DannyCoburg Nachtrag zu: „Wie weit muß die Spitze eines Messer abgeschliffen sein,“
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Also, es ist ein Kampfmesser ohne Schneiden, nur spitz. Nix spring, nix klapp, nix butterfly. Hat allerdings einen Querholm zwischen Blatt und Griff (vulgo Fingerschutz) - das ist waffenrechtlich relevant, wie ich heute gelesen habe.

Meine Schwiegermutter hat sich aufgeführt, als sie gehört hat, was er geschenkt bekommt und ich wollte deswegen etwas aus dem Internet ausdrucken, um sie zu beruhigen. Was soll´s, sie kann ja den Waffenfritzen anrufen. Und notfalls sich in sich selbst hineinmischen.

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FrogPR DannyCoburg „Wie weit muß die Spitze eines Messer abgeschliffen sein,“
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Wozu zum Teufel brauch ein 14-jähriger ein Bundeswehrmesser, gleichgültig welcher Länge. Was sind seine Motive bzw. verborgenen Träume? Ist es prä-pubertäre Machtsehnsucht? Das Nacheifern eines imaginären (Fernseh-)Helden? Oder ist es doch völlig harmlos und er will einfach nur schnitzen?
Tja, die Antwort auf diese Frage sollte wohl eher dem (umsichtigen) Elternteil überlassen werden. Nichtsdestotrotz wage ich ein Vermutung - hah! - jawohl: Punkt Nummer Eins! (ich mag falsch liegen, deshalb sei an dieser Stelle noch einmal wiederholt: dies ist eine _Vermutung_).
Ist es nicht ein toller menschlicher Instinkt, der sich schon im frühen Jugendalter ausbildet? Oder doch eher bedenklich? Ist es der steinzeitliche maskuline Jagdinstinkt? Oder doch einfach nur Rambo?

Und weiter Fragen stellen sich mir: Was wird er wohl mit diesem (christlichen) Weihnachtsgeschenk anstellen? Es überall rumzeigen, um Stärke zu demonstrieren? Oder die Zugehörigkeit zur Gruppe? Oder will er die hübsche Klassenkameradin beeindrucken, auf die alle "auch-BW-Messer-besitzenden" Jungs so abfahrn?

Hoffentlich schnitzen....

In diesem Sinne,

ein friedliches, gesegnetes und geschenkreiches Weihnachtsfest

FrogPR

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signalton FrogPR „Wozu zum Teufel brauch ein 14-jähriger ein Bundeswehrmesser, gleichgültig...“
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das siehste völlgi falsch ! er muss sich doch verteidigen können gegen die andern die auch son messer haben . das nennt man wettrüsten !! damit hat sich die nato jahrzehnte lagn die russen vom leib gehalten

ups das war n bissl viel sarkasmus zu weihnachten sorry

also allen hier friedvolle feiertage (:

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DannyCoburg FrogPR „Wozu zum Teufel brauch ein 14-jähriger ein Bundeswehrmesser, gleichgültig...“
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Wie schon gesagt, in dem Alter war ich auch scharf auf Messer. Komisch, daß ich keinen abgemurkst habe und sich das wieder gelegt hat. Und bin ich nicht als der friedliebenste Mensch unter den nickles-Usern bekannt?

Aber vielleicht....vielleicht sollte ich doch ein Problem konstruieren, falls ich es nicht schaffe, zum Psychologen zerren, der findet garantiert eins!

Das Messer ist übrigens ein Stiefelmesser, das aber auch am Gürtel getragen werden kann. Klingenlänge 11 cm, wird ca. 1 cm vorne abgerundet.

So sieht das Teil mit intakter Spitze aus.

klick

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DannyCoburg Nachtrag zu: „Wie schon gesagt, in dem Alter war ich auch scharf auf Messer. Komisch, daß ich...“
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Ne, falsch:

Messer

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aks DannyCoburg „Wie weit muß die Spitze eines Messer abgeschliffen sein,“
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Mein Wissensstand ist wie folgt:

Springmesser ab einer gewissen Klingenlänge (glaube 10,5cm) sind verboten.
ebenso die guten ollen Fallschirmjäger - Messer, bei denen die Klinge aus dem Griff herausgleitet.
Taschenmesser mit einer Arretierbaren Klinge von mehr als 10cm (glaube ich) sind verboten.
Natürlich verboten sind Messer mit Klingen auf beiden seiten und Wurfmesser.
Butterfly is sowieso verboten...

Ein HGW BW-Taschenmesser sollte kein Problem darstellen - aber alle Kampfmesser dürften ein rechtliches Problem darstellen.

Am besten Du fragst auf der nächsten Polizeidienststelle nach - die Polizei dein Freund und Helfer... (kann jetzt jeder sagen was er will - ich hab ein paar gute Freunde die Polizisten sind - und über die lass ich so schnell nix kommen)

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