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Wer von euch ist Matrose :-)))

Joggel4 / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

Sex als Schwerstarbeit

Der Tod eines Matrosen beim Bordellbesuch ist als Arbeitsunfall anzusehen. Das entschied der oberste Gerichtshof in Griechenland und sprach damit einer Witwe Anspruch auf Rente zu. Ihr Mann war bei einem Bordellbesuch auf den Philippinen in den Armen einer Prostituierten gestorben. Das Gericht entschied, dass, obwohl der "Unfall" nach Abschluss der eigentlichen Arbeit geschehen sei, ein direkter Zusammenhang zu den "Eigenheiten des Matrosenberufes" bestünde. Die Erfüllung der beruflichen Pflichten bedeuteten in der Seefahrt eine längere Trennungszeit von Eheleuten, in der sich der Ehemann durchaus vernachlässigt fühlen könne. Der Tod beim Besuch eines Freudenhauses zu Erholungszwecken sei eindeutig als Berufsrisiko zu werten. Der Witwe wurde in ihrer Klage auf Hinterbliebenenrente Recht gegeben, da ihr Mann "in Folge der Erfüllung seiner beruflichen Pflichten" verstarb.

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http://www.anwalts-team.de/humor/humor.htm#salat

Certe, toto, sentio nos in kansate non iam adesse
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Dr. Hook Joggel4 „Wer von euch ist Matrose :-)))“
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Hi,

nein, ich bin kein Matrose.
Falls Du trotzdem meine Meinung dazu hören möchtest, - bitte sehr.

Um es vorwegzunehmen, - ich bin kein Jurist. Was ich schreibe entstammt nur meinem gesunden Rechtsempfinden und meinem ebenso gesunden Menschenverstand.

Meiner Meinung nach ist der Tatbestand eines Arbeitsunfalles keineswegs erfüllt.
Der Tod ereilte den Matrosen bei seiner "Freizeitbeschäftigung". Niemand hat ihn dazu gezwungen, sich durch den Besuch eines Bordells Erleichterung zu verschaffen. Ginge es allein darum, hätte der Matrose auch andere Möglichkeiten gehabt, die er mutmaßlich auch bereits während seiner Zeit auf See angewendet hat.

Soviel zu den Fakten.
Die Frage ist nun, welche Voraussetzungen die Gesetze in Griechenland fordern, um zu einer Witwenrente zu gelangen. Aus der Formulierung läßt sich entnehmen, daß hier offensichtlich
der Tod als Solcher nicht ausreicht, sondern in Ausübung des Berufes erfolgen muß. Ob dies tatsächlich zutrifft, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Fazit: Meine Meinung in Anlehnung an die deutsche Rechtsprechung ist folgende: Tod ist Tod. Eine Witwenrente ist in jedem Fall fällig und steht der Witwe zweifelsfrei zu. Um das festzustellen, würde es zumindest hierzulande nicht der Anrufung eines Gerichtes bedürfen. Einziger Grund wäre eventuell, wenn die zu erwartende Rente im Falle eines Arbeitsunfalles höher wäre als die übliche Rente bei Todesfall. Hierüber ist mir aber nichts bekannt.

Sollten die Gesetze in Griechenland derart lauten, daß die Witwe des Angetrauten nur bei Arbeitsunfällen ein Anrecht auf Bezug erhält, so denke ich mal, daß das Gericht in diesem Fall sehr menschlich gehandelt hat und der (betrogenen) Frau wenigstens zu einer finanziellen Absicherung verhelfen wollte. Sollte dies das Motiv der Richter für ihren Urteilsspruch gewesen sein, so kann ich das aus rein menschlichen Gründen unterstützen. Auch wenn ich dabei beide Augen zudrücken und Fünfe grade sein lassen muß. ;-)

cu

Dr. Hook

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